Nr. 36/2008
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Wochenblatt
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„ a wiven und inaktiven Mitglieder sind mit Ihren Partner hierzu herzlich ^ »laHen Um besser planen zu können wird um Anmeldung bis zum e Sn 08 gebeten, bei: A. Wollersheim Tel. 02608/560 oder F. Reuter ° 608/1229 Der Unkosten Beitrag beträgt pro Person 5 €.
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
Sportverein Oberelbert
am Alte Herren
Am Samstag, 06.09.2008, spielen wir um 16:30 Uhr in Holzappel. Abfahrt Tim 1545 Uhr am Sportlerheim. Am darauffolgenden Samstag S 09 2008 16:30 Uhr, findet das “Lokalderby” gegen die AH Niedereiert in Niederelbert statt.
Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung .Telefon: und Fax: 02608/204
In dringenden Fällen.Telefon: 02608/944230
.Fax: 02608/944289
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Telefon: 02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Telefon: 06439/7710
SV Welschneudorf informiert:
Das erste Heimspiel unserer A-Junioren Mannschaft findet am 05.09.2008 19.00 Uhr gegen JSG Mündersbach in Welschneudorf statt.
Öffnungszeiten
der KÖB - kath. öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Frauenchor „Musica Viva“
und MGV “Eintracht” Welschneudorf
Die nächste Chorprobe ist bereits am Montag, 08.09.2008. Die Frauen beginnen um 19.15 Uhr. Die Männer kommen um 20.00 Uhr.
GELBACHHOHEN
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht.
Jugendtreff
Am Freitag, 5.9.2008 um 15:30 Uhr, Treffpunkt Pfarrhaus in Stahlhofen. Bei gutem Wetter gehen wir gemeinsam von Stahlhofen nach Daubach (und wieder zurück) und spielen dort auf dem Volleyballfeld. Bei schlechtem Wetter bleiben wir im Pfarrhaus und machen einen Spielnachmit- ag. Wichtig: Die ausgeteilten Einverständniserklärungen sollen am Freitegunterschrieben abgegeben werden. Wer noch keinen Zettel hat, kann diesen bei Anja Wagner oder Silvia Wieber abholen oder die Eltern schreiben eine kurze Erklärunq, dass Ihr Kind an dieser Aktivität teilnehmen darf. a
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes öaumchesfeld“ der Ortsgemeinde Daubach
er. Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
dipii x S 9 erne ' n d e rat von Daubach hat in seiner Sitzung am 11.08.2008 1 Ra, ^D C * erun 9 des Bebauungsplanes „Bäumchesfeld“ gemäß § 10 Abs. oianä^P a ' s Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungs- Die o nderun 9 er 9 ibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan. Ba a,Zu ngsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, baur e . rV ^w ltun 9- Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Monta- vonflnn [ endder Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs I4nn°°iö 2,30 und 14 - 00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und oesah 18 00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein- Auski,nIa Werden - Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes
JJjnftver'angen.
Es JÜ ® e kanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
1 2L a,au ' gewiesen, dass
dort b e p J ac 5§ 214 Abs . 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der e| chneten Verfahrens- und Formvorschriften,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
(Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Daubach, 02.09.2008 Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
^Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "im Bäumchesfeld" (1998) J
KEVAG Verteitnetz GmbH
Assetmanagoment
Gehört zum Schreiben vom

