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Nr. 34/2008
- huie mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Singhofen ni 09 bis 05.09.2008, 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Jhuinebäude, 56379 Singhofen, Erich-Kästner-Straße 1, für den Bereich
l C r Verbandsgemeinde Montabaur
Her nach tel. Vereinbarung unter der Telef.-Nr. 02604/943712 F Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in
wpuwied-Engers
,5 08 bis 29.08.2008, 8.00-12.00 Uhr
Schulgebäude Heinrich-Haus, 56566 Neuwied-Engers p sinC | alle Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder vor dem 01.07.2009 vollenden
werden, anzumelden.
Kinder die vom 01.07. bis einschließlich 3.12.2009 das 6. Lebensjahr vollenden’ können angemeldet werden. Zur Anmeldung ist eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises im Auftrag:
Eva Spreitzer
20 lfm 10lfm Fassade 200 qm 150 qm 40 m 4 Stk 14 Stk
Dachrinne
Regenrohr
Gerüst
Altdeutsche Deckung Kettengebinde Rauten in Spitzwinkel Fensteranschlüsse Ausführungszeitraum:
Gewerk 1 nach Absprache mit dem Bauleitung Gewerk 2 Dach: Anfang Oktober Gewerk 2 Fassade: Anfang 2009 Vergabestelle:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich 7 Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Tel. 02602 /126.340, Fax: 02602 / 126.252 E-Mail: MGilles@Montabaur.de
Die Verwaltung informiert
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Telefon 02602/126-0
Fax 02602/126-150
E-Mail: info@montabaur.de
Adresse: Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur Postanschrift: Postfach 1262
56402 Montabaur
Homepage: www.vg-montabaur.de
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.-.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch. . .08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag....08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag..08.00 bis 12.30 Uhr
Telefon.~.02602/128-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 224
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag. „,^..08.00 bferf2.38tfhr
-.....und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefon.02602/126 -192
Zimmer 224, Telefon.02602/126 - 194
Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 21 (Rathaus Altbau 2. Stock)
Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr
J e| efon.02602/126-106
.02602/126 - 255
. wochenblatt@montabaur.de
Öffentliche Ausschreibung
J®. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsge- strin e iedererbach die Sanierung eines Fachwerkhauses Mittel- ue 6,56412 Niedererbach öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Gewerk 1
Bister und Türen
k 2-flüglige Fenster ersetzen / sanieren
1-flüglige Fenster
1-flüglige Fenster als Kastenfenster Innentüren sanieren Innentür neu Haustür sanieren Klappläden
2 Stk 12 Stk 5 Stk 1 Stk 1 Stk 14 Stk Gewerk 2
Dach^ 60 *^" und Sprengeler- und Fassadenarbeiten:
200 qm ^ ..
80 qm ?, erust
Altdeutsche Deckung
Bauleitung:
Arbeitsgemeinschaft A. Stahlhofen Dipl.-Ing. (FH)
Bergstraße 6 56412 Niedererbach und
Dipl.-Ing. Architekten BDA Hirsch-Hoffmann + Schöffl Annastraße 15 65549 Limburg / Lahn
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 27.08.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 15, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern. Die Schutzgebühr in Höhe von 5,00 EUR / Gewerk (Papierform) ist unter Angabe des Verwendungszweckes “Ausschreibung Fachwerkhaus Niedererbach” auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur zu zahlen, (keine Schecks / kein Bargeld)
1. Sie erhalten die Ausschreibungsunterlagen mit der GEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 / und als Pdf Datei per E-Mail übersandt.
2. Auf Wunsch erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen (2-fach) in Papierform doppelseitig gedruckt.
Der Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt am 29.08.2008 per Mail bzw. auf dem Postweg. Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen. .Submissionstermin für die Angebot ist
Gewerk 1:12.09.2008; 10:00 Uhr Gewerk 2:12.09.2008; 10:15 Uhr
Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 31, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 31 statt.
Zuschlags-Bindefrist:
30 Kalendertage Nachweise:
Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.
Auftragserteilung:
Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeiqen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: wochenblatt@montabaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister.Ver- antwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. _
VERLAG
WITTICH

