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am Freitag, 15.08.08 um 19.00 Uhr in Niederel- n a s nächste öfj $tatt Bjtte pünktlich um 18.30 Uhr am Sportplatz bert gegen Horu*

■ Scheinen.

I Hpr- und Kulturverein Niederelbert e.V.

l * 811 h rfreunde der Wander- und Kulturverein Niederelbert e.V. bie- pHoWanaeirr s ^ Q2 10 08 eine viertägige romantische Mühlen- [ietvom 28 f mBereich Morbach / Hunsrück an und hat noch ein geringes Änderung im p|ätzen frei Dj e Tagesetappen sind zwischen 17 und 20 Iptingen' a bo t bejnha | tet 4 Übernachtungen mit Frühstück in Zimmern ^ n 3 ic und viermal Transport des Gepäcks zum jeweiligen Zielort.

I ' nitDu/w . . äqt 142 c pro Person im Doppelzimmer (Einzelzimmerzu- l£ er w€) Die An- und Abreise erfolgt in Fahrgemeinschaften und f hla ?in e nro Mitfahrer. Weitere Auskunft erteilt Wanderführer Lorenz htholt Tel 02602-16630 oder Kurt Schlemmer, Tel. 02602-2314.

jnrechstunde des Ortsbürgermeisters

iperstags. von 18 00 bis 19 30 Uhr

imeindeverwaltung:

, fon . .02608/595

.02608/9449805

IFax:..

gemeinde @ oberelbert.de Isbürgermeister:

ilefon:.

irmietung der Stelzenbachhalle:

rgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603

.02608/1499

Jericht über die Sitzung [des Ortsgemeinderates vom 31.07.2008

jeschwindigkeitsbeschränkung in Wirtschaftswegen

[ Um die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern durch zu schnell Tirende Fahrzeuge auf den geteerten Wirtschaftswegen auszuschließen, chloss der Ortsgemeinderat nach eingehender Beratung, dass für eini- [geWirtschaftswege im Ortsrandbereich (Wirtschaftswege Richtung Forel- [ und Friedhof) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h [geordnet werden soll, puanlage eines Vitaparcours

Eine volksnahe und öffentliche Sportbegehung für Groß und Klein sowie jung und Alt - dies stellt ein Vitaparcours dar. An verschiedenen Statio­nen entlang einer Lauf- und Walkingstrecke kann man sein Trainings­logramm selbst zusammenstellen. Dies soll, wie schon im Wochenblatt Som 21.02.2008 berichtet, auch künftig in Oberelbert möglich sein. Um [die geschätzten Kosten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu Tduzieren beschloss der Ortsgemeinderat, den Wegebau auf ein Mini­mum zu beschränken. Karl Jung, Ortsbürgermeister

jerloren - gefunden

[Bei der Gemeindeverwaltung wurden ein Schlüssel mit Schlüsselmäpp- jhen (Fundort Glascontainer) und eine Kette (Fundort Dorfplatz) als Fund- ^nen abgegeben.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

jjeniorengruppe Oberelbert

® nl , acJ ung an alle Seniorinnen und Senioren zu einem gemüt- 1 en Nachmittag bei Kaffee und Kuchen.

Am Mittwoch, dem 20. August treffen wir uns ab 14.30 Uhr in den Lau- F oi ' U! sstuben. Wer noch einen Kuchen backen möchte, meldet sich bitte f Sylvia Nachtsheim, Tel. 386

Karl Jung, Ortsbürgermeister

?P° A rtvereln Oberelbert

p. Alte Herren

£££»* Spiel findet am Samstag, dem 16.08.08, um 16:30 Uhr, feerer!« , 9egen Girod statt - Treffpunkt 16:00 Uhr am Sportlerheim. In legen Heiligerfroth 611 Woche s P ielen wir am 23 - 08 - 08 wieder zuhause

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Welschneudorf

ÄiMs S * Unae C * es Ortsbürgermeisters

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Gemeindeverwaltung'

von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Telefon: und Fax: 02608/204

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In dringenden Fällen.Telefon: 02608/944230

•;...Fax: 02608/944289

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Telefon: 02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Telefon: 06439/7710

Öffnungszeiten

I B F\ d er KÖB - kath. öffentliche Bücherei

^ ^ dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Entwurf

Bekanntmachung

zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren) >

1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Festsetzung eines Wasserschutz­gebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) in der Fassung vom 19.08.2002 (BGBl. 2002 I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666 ), beabsichtigt. Begünstigt durch die Festset­zung des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur. Zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasser­schutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung vom 22.01.2004 (GVBI. 2004 S. 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2007 (GVBI.S. 191), von Amts wegen die Durchführung eines Ver­fahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorge­nannten Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs. 2 LWG.

2. Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt südöstlich der Ortslage Wel­schneudorf, hat eine Größe von 30,84 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Die genaue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröf­fentlichten Lageplan im Maßstab 1 : 25.000 entnommen werden.

Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:

Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert),

Zone II = Engere Schutzzone (rechtsgeneigt schraffiert) und Zone III = Weitere Schutzzone (linksgeneigt schraffiert)

Die zwei Zonen I

erstrecken sich auf folgende Bereiche:

1. Quelle „Untershausen I” und Quelle “Untershausen II”:

Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des Flurstückes 2523

2. Quelle „Untershausen III”

Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des Flurstückes 2523

Die zwei Zonen II

erstrecken sich auf folgende Bereiche;

1. Quelle „Untershausen I” und Quelle „Untershausen II”; Gemarkung Welschneudorf, Flur 22

2. Quelle „Untershausen III” Gemarkung Welschneudorf, Flur 22

Die gemeinsame Zone III

erstreckt sich auf die Gemarkungen Welschneudorf, Flur 22, Hübingen, Fluren 1 und 2, sowie Gackenbach, Flur 50.

3. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.; 312-61-143-12/1992, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzo­nen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Festsetzungsunterlagen

Lagepläne

Auszug aus dem Flurbuch Eigentümerverzeichnis etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im Einzelnen ergeben und dem

Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraus­sichtlichen Verbotskatalog)

entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme aus­gelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 18.08.2008 bis 17.09.2008 einschließlich

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Dienstzimmer Nr. 203

Dienstzeiten: Mo, Di, Mi 8.00 Uhr -12.30 Uhr +14.00 Uhr -16.00 Uhr, Do 8.00 -12.30 Uhr, 14.00 Uhr -18.00 Uhr, Fr. 8.00 Uhr -12.30 Uhr

4 Jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie­derschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 01.10.2008 einsch­ließlich entweder bei der unter Nr. 3 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausge­schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

5 Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger