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Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

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Nr. 33/2008

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(Aiihörungsverranici f)

Im Interesse der öffentlichen Wasserversoraunn • . d Genehmigungsdirektion Nord die FestsefcSiS !? durch die Struktur ■Mietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnunn 9 f' nes W ^sersc h ut,

,mLerhaushaltsgesetz - WHG -) in der Fa^n” 9 des Was serhau<5half’

« S.3245), afctz !geänJrt

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r der GerJ der buntfesJ 3kal “ ein y mit der i

m 7 /RGBl I s. 666 ), beabsichtigt. Begünstigt durch die Festset- 1 ( ® 5 f° Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Montabaur. m rfcc Piner Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasser- ,Ses ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für ^Tnheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung daS ooni 2004 (GVBI. 2004 S. 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom S. 191), von Amts wegen die Durchführung eines Ver- ° 5 ' nemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. '[f ns norhtqarundlaqen für dieses Verfahren sind neben den vorge- £ Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs. 2 LWG.

9 Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung ;»' uer Aün npDlante Wasserschutzgebiet liegt südöstlich der Ortslage Wel- hotovoiiait jDg f 9 j orf| hat eine Größe von 30,84 ha und wird durch 3 Schutzzonen ontabaur

h| gkeit Ä *t aue Lage und Ausdehnung des geplanten Wasserschutzgebietes menrPlar.l^» jnze | nen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröf- JJ9enieu%lJEj (;h(en Lageplan im Maßstab 1 : 25.000 entnommen werden. lienarbe#ü^|^ chutzzonen sind dort w i e folgt dargestellt:

[Zone I = Fassungsbereich (nicht schraffiert),

Le II = Engere Schutzzone (rechtsgeneigt schraffiert) und fone 111 = Weitere Schutzzone (linksgeneigt schraffiert)

Die zwei Zonen I

und Hen[Strecken sich auf folgende Bereiche:

“ ' t Quelle „Untershausen I” und Quelle “Untershausen II”:

Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des Flurstückes 2523 2. Quelle „Untershausen III”

Gemarkung Welschneudorf, Flur 22, Teil des Flurstückes 2523 Die zwei Zonen II

ecken sich auf folgende Bereiche;

Quelle „Untershausen I” und Quelle „Untershausen II”; Gemarkung Welschneudorf, Flur 22

2. Quelle „Untershausen III” Gemarkung Welschneudorf, Flur 22 Die gemeinsame Zone III

leckt sich auf die Gemarkungen Welschneudorf, Flur 22, Hübingen, iren 1 und 2, sowie Gackenbach, Flur 50. jäheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.; 312-61-143-12/1992, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzo­nengestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Festsetzungsunterlagen

• Lagepläne

- Auszug aus dem Flurbuch Eigentümerverzeichnis

• etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im Eilzelnen ergeben und dem

Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraus­sichtlichen Verbotskatalog)

rammen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme aus-

degt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

lyom 18.08.2008 bis 17.09.2008 einschließlich

beider

laus-Duiijiwi ,

Langfrisi^|wF anc ' s 96meindeverwaltung Montabaur 'V-Anlaaeii*W nr ad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur mstzimmer Nr. 203

nstzeiten: Mo, Di, Mi 8.00 Uhr -12.30 Uhr+14.00 Uhr -16.00 Uhr, Do 12.30 Uhr, 14.00 Uhr -18.00 Uhr, Fr. 8.00 Uhr -12.30 Uhr fc5 dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis irsrhrift c en nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nie- ät,J™ endun g en er heben. Diese Einwendungen müssen also bis lenRohr!^ 01 '10.2008 einschließlich entweder bei der unter Nr. 3 genann- imannc* o°r er de ’ der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stre­iks Da?' ' 56068 K0blenZ ’ erhoben werden - Mit Ablail? h 6S ^i n 9 an 9 s bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. (Glossen 5 er .Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausge- 5 Nach Ahi 16 niCbt auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Inwendiinn der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen ^sVorhah Und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger ^obenhah 118 '-^ ® e * lörden Uf1 d den Personen, die Einwendungen jindestenc einem Termin erörtert.. Dieser Erörterungstermin wird der Träaer \, cbe vorl " ler ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, laben wprdo Vor ^ a bens und diejenigen, die Einwendungen erhoben ben eines Ro/V on dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausblei- delt werden Ieil 9 ten ^ ann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhan-

‘ könn ? S ? 0 vorzune bmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen Erörtemn Pers ? nen , die Einwendungen erhoben haben, von dem tigt w erc ien Stermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrich-

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kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

7. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behör­den, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erfor­derlich sind.

Montabaur, 12.08.2008 Bürgermeister

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Ausschnitt aus der topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. 5612 Bad Ems und Blatt Nr. 5613 Schaumburg. Datengmndlage: Geobaslslnformatlon der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

Wasserschutzgebiet Quellen Untershausen

Zeichenerklärung

Schutzzoll» I Sehvuzon* || Schutzlos»» Bl

Tennisverein Hübingen e.V.

Vereinsmeisterschaften 2008

Liebe Vereinsmitglieder, ab Freitag, 22.08.08, um 18 Uhr starten unsere diesjährigen Vereinsmeisterschaften mit der Auslosung der Spielpaarun­gen. Die Endspiele finden am Sonntag, 21.09.08 statt. Ihr könnt euch seit dieser Woche im Clubhaus in die Meldelisten eintragen. Bei ausreichen­der Anzahl der Meldungen werden Einzel- und Doppelkonkurrenzen aus­gespielt. Wir hoffen, dass viele von euch die Zeit finden, an den Vereins­meisterschaften teilzunehmen!

EISENBACHGEMEINDEN

Anmeldung der Schulneulinge 2009 (Pflichtkinder)

an der Pfarrer-Toni-Sode-Grundschule Nentershausen

Die Schulneulinge 2009 sind in der Zeit vom 18. bis 20.08.2008 im Sekretariat anzumelden. Mitzubringen sind das ausgefüllte Anmeldeblatt, die Einverständniserklärung sowie das Familienstammbuch oder die Geburts­urkunde des Schulneulings. Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an unserer Grundschule oder an der zuständigen Förderschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besu­chen soll. Wir bitten um Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung: Montag, 18.08.2008

Anmeldung der Schulneulinge aus den Ortsgemeinden Görgeshausen und Niedererbach Dienstag, 19.08.2008

Anmeldung der Schulneulinge aus der Ortsgemeinde Nentershausen Mittwoch, 20.08.2008

Anmeldung der Schulneulinge aus den Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn

Das Sekretariat ist jeweils besetzt in der Zeit von 08.00 h bis 10.30 h.

Für Berufstätige ist die Anmeldung zusätzlich auch am Mittwoch, dem 20.08.2008 in der Zeit von 15.00 h -17.00 h möglich.

(Kinder dürfen mitkommen - keine Vorstellungspflicht!!)

Mit freundlichen Grüßen Wiechert, Rektor