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Wochenblatt VG Montabaur

ADD übergibt sichergestellte

Spendendose des Vereins "Deut - sches Kinderförderwerk e.V." (DKFW)

Die landesweit für das Sammlungs­recht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat sichergestellte Geldspenden in Höhe von rund 3.000 Euro aus Spendendosen des Vereins „Deut­sches Kinderförderwerk e.V.“ (DKFW) mit Sitz im hessischen Wetzlar verschiedenen Vereinen der Kinderkrebshilfe in Rheinland- Pfalz zugeführt. Die ADD hatte dem Verein „Deutsches Kinderförder­werk e.V.“ (DKFW) das Sammeln von Geldspenden und die Einwer­bung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz im November 2006 untersagt sowie die Verwen- dliche Kontrolle gestellt.

Die Spendeneinnahmen des inzwi­schen nicht mehr als gemeinnützig anerkannten Vereins - im Jahr 2005 bundesweit rund 400.000 Euro - wurden in erster Linie für Werbe- und Verwaltungsmaßnah­men und nicht wie beworben für krebskranke Kinder verwendet.

Im Zuge dieser Maßnahme ließ die ADD auch 600 Spendendosen in Rheinland-Pfalz sicherstellen. Nachdem zwischenzeitlich sowohl das Verwaltungsgericht Trier als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Sammlungs­verbot sowie die Sicherstellung der Geldspenden bestätigten und das Sammlungsverbot damit bestands­kräftig ist, hat die ADD die sicher­gestellten Geldspenden entspre­chend dem Willen der Spender gemeinnützigen Vereinen in Rheinland-Pfalz für Projekte der Kinderkrebs­hilfe zur Verfügung gestellt.

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab.

Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter­oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich.

Die Versicherten haben Gelegenheit ihre Versicherungsunterlagen über­prüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum las­sen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt.

Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch.

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wie alle Interessierten um vorheri­ge Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 26 02 /126.313, Herr Schrupp, oder per eMail: BSchrupp@montabaur.de.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen (minde­stens die Versicherungsnummer), und - soweit dem Rentenversicherungs­träger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonsti­ge Berufsausbildung), z.B. Gesellen-, oder Gehilfenbrief, Lehrzeugnis, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollte auch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

Den Bürgern der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur steht darüber hinaus noch der Sachbearbeiter für die Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfü­gung. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der o. a. Tele­fonnummer/E-Mail zu empfehlen.

Auf niedrigen U-Wert bei Fenstern achten

ln den letzten zehn Jahren hat sich die Wärmeschutzverglasung sowohl im Neubau als auch bei der Fenstersanierung durchgesetzt. Im Unter­schied zur früher üblichen Isolierverglasung ist bei den neuen Fenstern die äußere Seite der raumseitigen Scheibe mit einer unsichtbaren Metall­schicht bedampft, die die Wärmestrahlung in den Raum zurück reflektiert Zusätzlich ist der Scheibenzwischenraum mit einem Edelgas anstelle von Luft gefüllt. Dadurch konnte der Wärmeverlust durch das Fenster, je nach

Geldspenden des Vereins

„Deutsches Kinderförderwerk e.V. an Vereine der Kinderkrebshilfe

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Gasfüllung, gegenüber alten Verglasungen um überfin»/,.

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Da der Rahmenanteil je nach Fenstergröße jedoch bis zu 30%^.

betragen kann, ist der U-Wert des gesamten Fensters um bis tel schlechter als der der Verglasung. a

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Ausführliche Informationen zum Energieverlust bei Fenstern wj

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Fragen des Energiesparens erhält man nach telefonischervS bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-fj Der Energieberater hat am Donnerstag, den 14.08.08 von «1 Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverv* mer 301. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeld 02602/126-199 oder-0.

Für weitere Informationen:

Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20 (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) Montags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, Donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.

Tipps für Schulabgänger

Lehrsteilensuche zählt später mit bei der Rente

Wer zum Sommerhalbjahr 2008 die Schule abgeschlossen und 3Mdn nen Ausbildungsplatz in Aussicht hat, sollte sich unbedingtbeidfl tur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden. Denn nur dann!

Zeit der Ausbildungsplatzsuche für die spätere Rente angerecrf den, betont die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-I

Bei Schulabgängern im Alter von 17 bis 25 Jahren könnencfejj als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigte

Auch Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr wirken sich auf die Rai Deshalb ist es wichtig, die Zeugnisse möglichst lückenlos alsN| aufbewahren. Wer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt, e ne Versicherungsnummer für sein Rentenkonto.

In dieses Konto werden dann, sofern Zeugnisse oderSchulbesc’r| gen vorliegen, die Schulzeiten eingespeichert.

Und auch alle weiteren Zeiten, auf die es später bei der RenteäjJörg H

Weitere Auskünfte zu Altersvorsorge, Rente und Rehabilitation) den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversc|ybil in Rheinland-Pfalz oder am kostenlosen Servicetelefon unter!®

016. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mitW Speyer betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber 660 000 Renten.

Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorst Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz,! bindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit!

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WITTICH

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Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen B chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gen nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GvBl.i| und den Bestimmungen der Hauptsatzungen i den Fassungen, erscheint wöchentlich.

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Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus

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rung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höhere n( j e nrt Es Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche 9 e 9 e