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Wochenblatt VG Montabaur

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1.6 als Rasenreihengrabstätte . 1.500

1.7 als anonyme Rasenreihengrabstätte . 1.500

1.8 als anonyme Umenreihengrabstätte .^90

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neuhäusel, den 30.06.2008

(S.) (Fritz Roggenbach) Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hinge­wiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gitt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neuhäusel, 30.06.2008 gez. Roggenbach

(S.) Ortsbürgermeister

4. Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel

zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.06.2008

Der Ortsgemeinderat Neuhäusel hat am 18.06.2008 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.1.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestat­tungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel über das Friedhofs- und Bestat­tungswesen vom 30.11.1996 wird (als 4. Änderung) wie folgt geändert:

1. § 14 Abs. 1 wird ergänzt: i) Rasenreihengrabstätten.

2. Als § 15a wird neu eingefügt:

§ 15a- Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen

(1) Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten, die in einem im Belegungs­plan besonders ausgewiesenen Grabfeld der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Bestattung abgegeben wer­den. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Die Umwandlung einer Rasenreihengrabstätte in eine Wahlgrabstätte ist ausgeschlossen. In einer Rasenreihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 dürfen in einer Rasen­reihengrabstätte max. 2 Urnen aufgenommen werden. Eine Umenbestat- tung ist jedoch erst nach einer Bestattung mit einer Leiche zulässig.

(2) Auf den Rasenreihengrabstätten sind bodenbündig Grabtafeln in einer Größe von max. 40 cm x 40 cm einzulassen. Die bodenbündig eingelas­senen Grabtafeln müssen aus Naturstein sein und eine Stärke von min­destens 5 cm haben. Die Beschriftung ist in die Grabplatte zu integrieren; aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig.

(3) Grabschmuck ist nicht zulässig.

(4) Vom 30.10. eines jeden Jahres bis zum 10.4. des Folgejahres darf zusätz­lich ein Grablicht aufgestellt werden, das auf der Grabplatte abzustellen ist

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neuhäusel, den 30.06.2008

(S.) (Fritz Roggenbach) Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hinge­wiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- - migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung

verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. a

Neuhäusel, 30.06.2008 gez. Roggenbach

(&) Ortsbürgermeister

KarnevalsvereinNeijheiseler Baljatscher 1 '

Am 16.08.08 laden wir alle Mitglieder mit Familie zum Gni« U Neuhäuseler Schutzhütte ein. Wir treffen uns um 15.001" ^ pel auf dem Parkplatz.

Bitte meldet Euch an bei Eie oder Jürgen.

Am 20.07.08 nehmen wir mit einer Mannschaft und ntfta* fcD,« Schlachtenbummlern am Drachenbootrennen in Bad Emsten Infos möchte bitte bei Tanja unter Tel.: 902200

KirchenchorSt. Anna Neuhäusel

Chorprobe

Die 1. Chorprobe nach der Sommerpause ist am Dienstag, 22.07.08 ff Fahrt nach Dresden vom 24.07. - 27.07.2008

Wir treffen uns am Donnerstag, 24.07.2008 auf dem ParkplaMlhein Thüringer Hof. Dort steht ein Bus der Fa. Modigell & Scherer&iede bereit. Abfahrt ist um 6.00 Uhr. Wir bitten alle Mitreisenden, $it* tig einzufinden, damit wir pünktlich losfahren können. fljnu

Sommerfest des Männergesangvereins Constantia 1873 Neuhäusel e.V. (MGV) am Samstag, 09.08.2008, auf dem Parkplatz Thüringer Hol, Liebe Neuhäusler, verehrte Bürger aus der näheren Umgebung j lädt Sie recht herzlich zu seinem Sommerfest ein. Für das lei®, und Unterhaltung ist gesorgt. Wir freuen uns auf ihren Besuch] Parkplatz gegenüber unserem Vereinslokal Thüringer Hof. 1 Beginn, am Samstag um 15:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen Danach gibt es Gegrilltes, Rostbrätel und Thüringer Bratwun, mit hausgemachtem Kartoffelsalat. Dazu bieten wirverai Getränke

Ab 19:00 Uhr, Oldieparty mit DJ Wolfram Werner

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Sommerfest des MGV

Der MGV Constantia 1873 Neuhäusel feiert am 09.08.2008seinl tes Sommerfest auf dem Parkplatz des VereinslokalsHotel Hof. Beginn ab 15.00, wir bieten Ihnen wieder Kaffee und Küche;) res vom Grill sowie ein frisch gezapftes Bier und sonstige Geträi Sänger des MGV freuen sich auf ein Fest gemeinsam mitderderl kerung, sie freuen sich vor allem aber auch, wenn sich einigeInffj9 n ten für eine aktive Teilnahme in unseren Reihen finden. KommePfc al uns, nehmen Sie an einer Schnupperstunde teil, verstärken Siel* Sc den Chorgesang. Wir sehen uns am 09.08.2008.

Verkehrsverein Neuhäusel e.V. bMcI

Stammtisch

Zu unserem Stammtisch am Freitag, den 25. Juli, um 18,30 Utirr haus Schippel, laden wir alle Mitglieder sowie Gäste recht liefe jT'*! Über eine gute Beteiligung würden wir uns sehr freuen.

JSG

Am Fr Freita 17.30

Simmern

18.45

Sams

, 12.00

13.30

14.30

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

mittwochs. von 18.00 bisffll:..^

und..nach vererb

Telefon:.02ß_

Ortsbürgermeister privat"... ....O262O/9203-flf*P v £

Telefax:..,.O 2620 ig btei1 '

E-Mail:.jhaseneierQsim^g®^

Homepage:. http://www.sinw®

Vermietung der Schutzhütte durch M. Mattem, Telefon 02620/5®

Bücherei Simmern d

Öffnungszeit: Jeden Dienstag von 16.00 Uhr bis 18' Die Ausleihe ist für 3 Wochen kostenlos.

Ab dem 15. Aug ust onnft w j r d die jährli^ Messung an den Feuerungsanlagen in

gemeinde - 56337 Simmern - durchgeführt. Bei Terminwunsch bitte melden.

Helmut Behncke Bez.-Schornsteinfegermeiste'

Juchaczstraße 17 56203 Höhr-Grenzhausen Telefon 0 26 24/95 26 56 Fax 95 26 57

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