Wochenblatt VG Montabaur
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1.6 als Rasenreihengrabstätte . 1.500 €
1.7 als anonyme Rasenreihengrabstätte . 1.500 €
1.8 als anonyme Umenreihengrabstätte .^90 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neuhäusel, den 30.06.2008
(S.) (Fritz Roggenbach) Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gitt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neuhäusel, 30.06.2008 gez. Roggenbach
(S.) Ortsbürgermeister
4. Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel
zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.06.2008
Der Ortsgemeinderat Neuhäusel hat am 18.06.2008 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.1.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Neuhäusel über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.11.1996 wird (als 4. Änderung) wie folgt geändert:
1. § 14 Abs. 1 wird ergänzt: i) Rasenreihengrabstätten.
2. Als § 15a wird neu eingefügt:
§ 15a- Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen
(1) Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten, die in einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Bestattung abgegeben werden. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Die Umwandlung einer Rasenreihengrabstätte in eine Wahlgrabstätte ist ausgeschlossen. In einer Rasenreihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 dürfen in einer Rasenreihengrabstätte max. 2 Urnen aufgenommen werden. Eine Umenbestat- tung ist jedoch erst nach einer Bestattung mit einer Leiche zulässig.
(2) Auf den Rasenreihengrabstätten sind bodenbündig Grabtafeln in einer Größe von max. 40 cm x 40 cm einzulassen. Die bodenbündig eingelassenen Grabtafeln müssen aus Naturstein sein und eine Stärke von mindestens 5 cm haben. Die Beschriftung ist in die Grabplatte zu integrieren; aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig.
(3) Grabschmuck ist nicht zulässig.
(4) Vom 30.10. eines jeden Jahres bis zum 10.4. des Folgejahres darf zusätzlich ein Grablicht aufgestellt werden, das auf der Grabplatte abzustellen ist
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neuhäusel, den 30.06.2008
(S.) (Fritz Roggenbach) Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Ge-setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- - migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. a
Neuhäusel, 30.06.2008 gez. Roggenbach
(&■) Ortsbürgermeister
Karnevalsverein “Neijheiseler Baljatscher” 1 '
Am 16.08.08 laden wir alle Mitglieder mit Familie zum Gni« U Neuhäuseler Schutzhütte ein. Wir treffen uns um 15.001" ^ pel auf dem Parkplatz.
Bitte meldet Euch an bei Eie oder Jürgen.
Am 20.07.08 nehmen wir mit einer Mannschaft und ntfta* fcD,« Schlachtenbummlern am Drachenbootrennen in Bad Emsten Infos möchte bitte bei Tanja unter Tel.: 902200
Kirchenchor „St. Anna“ Neuhäusel
Chorprobe
Die 1. Chorprobe nach der Sommerpause ist am Dienstag, 22.07.08 ff Fahrt nach Dresden vom 24.07. - 27.07.2008 ’
Wir treffen uns am Donnerstag, 24.07.2008 auf dem ParkplaMlhein „Thüringer Hof“. Dort steht ein Bus der Fa. Modigell & Scherer&iede bereit. Abfahrt ist um 6.00 Uhr. Wir bitten alle Mitreisenden, $it* tig einzufinden, damit wir pünktlich losfahren können. ’ fljnu
Sommerfest des Männergesangvereins “Constantia” 1873 Neuhäusel e.V. (MGV) am Samstag, 09.08.2008, auf dem Parkplatz Thüringer Hol, Liebe Neuhäusler, verehrte Bürger aus der näheren Umgebung j lädt Sie recht herzlich zu seinem Sommerfest ein. Für das lei®, und Unterhaltung ist gesorgt. Wir freuen uns auf ihren Besuch] Parkplatz gegenüber unserem Vereinslokal Thüringer Hof. 1 Beginn, am Samstag um 15:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen Danach gibt es Gegrilltes, Rostbrätel und Thüringer Bratwun, mit hausgemachtem Kartoffelsalat. Dazu bieten wirverai Getränke
Ab 19:00 Uhr, Oldieparty mit DJ Wolfram Werner
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Sommerfest des MGV
Der MGV Constantia 1873 Neuhäusel feiert am 09.08.2008seinl tes Sommerfest auf dem Parkplatz des Vereinslokals „Hotel Hof“. Beginn ab 15.00, wir bieten Ihnen wieder Kaffee und Küche;) res vom Grill sowie ein frisch gezapftes Bier und sonstige Geträi Sänger des MGV freuen sich auf ein Fest gemeinsam mitderderl kerung, sie freuen sich vor allem aber auch, wenn sich einigeInffj9 n ten für eine aktive Teilnahme in unseren Reihen finden. KommePfc al uns, nehmen Sie an einer Schnupperstunde teil, verstärken Siel* Sc den Chorgesang. Wir sehen uns am 09.08.2008.
Verkehrsverein Neuhäusel e.V. ’ bMcI
Stammtisch
Zu unserem Stammtisch am Freitag, den 25. Juli, um 18,30 Utirr haus Schippel, laden wir alle Mitglieder sowie Gäste recht liefe jT'*! Über eine gute Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
JSG
Am Fr Freita 17.30
Simmern
18.45
Sams
, 12.00
13.30
14.30
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
mittwochs. von 18.00 bisffll:..^
und..nach vererb
Telefon:.02ß_
Ortsbürgermeister privat"... ....O262O/9203-flf*P v £
Telefax:..,.O 2620 ig btei1 '
E-Mail:.jhaseneierQsim^g®^
Homepage:. http://www.sinw®
Vermietung der Schutzhütte durch M. Mattem, Telefon 02620/5®
Bücherei Simmern d
Öffnungszeit: Jeden Dienstag von 16.00 Uhr bis 18' Die Ausleihe ist für 3 Wochen kostenlos.
Ab dem 15. Aug ust onnft w j r d die jährli^ Messung an den Feuerungsanlagen in
gemeinde - 56337 Simmern - durchgeführt. Bei Terminwunsch bitte melden.
Helmut Behncke • Bez.-Schornsteinfegermeiste'
Juchaczstraße 17 • 56203 Höhr-Grenzhausen Telefon 0 26 24/95 26 56 • Fax 95 26 57
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