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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr - 27/2008 : W

Aber natürlich wird auch für die jungen und jung gebliebenen Horbache­rinnen und Horbacher etwas dabei sein. So z.B. die mobile Erlebnisschule „Wald und Wild“ von unserem Jagdpächter Gerhard Marotz. Weiterhin planen wir für unser diesjähriges Dorfcafe einen „Flohmarkt für jung und alt“. Wir sind gespannt, ob dies auch wirklich zu Stande kommt, denn die Voraussetzung ist natürlich, dass auch „Anbieter“ vorhanden sind. Neben leckerem Kuchen wird es noch eine Kunstausstellung regionaler Künst­ler zu sehen geben und auch ein Besuch im Dorfmuseum des Bürger­vereins direkt nebenan lohnt sich sicher! Die schon traditionelle Wande­rung „Rund um Horbach“ des Westerwald-Vereins findet auch in diesem Jahr im Vorfeld statt. Alle Interessierten treffen sich um 13.00 Uhr am „Grü­nen Baum“. Danach können die bei der Wanderung verbrauchten Kalori­en beim Dorfcafe wieder zu sich genommen werden.

Ein Teil des Erlöses des diesjährigen Dorfcafes wird für die Anschaffung eines klappbaren Pavillons verwendet, der dann auch ausgeliehen wer­den kann. Außerdem wird ein Teil der Einnahmen Horbacher Vereinen zugute kommen, die aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

Wir freuen uns auf viele Besucher aus Horbach und Umgebung und auf ein paar schöne Stunden mit Ihnen/euch!

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901784

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901807

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG.Huebingen@freenet.de

Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle/Vermietung

(Herr Ralf Müller, Hauptstraße 24):.06439/9299888

Telefon Vermietung Grillhütte

(Herr Franz-Josef Weidenfeiler, Welschneudorfer Straße 1): 06439/7425

Eier ausblasen -

nicht nur die Kirmesjugend freut sich!

Gerne erinnere ich auf Bitten unserer Kirmesjugend nochmals an den all­jährlich vor Kirmes in unserer Gemeinde geltenden Arbeitsauftrag für alle Hausmänner und -frauen: Eier ausblasen ist angesagt, wenn's um den Speiseplan der nächsten Wochen geht. Also, kräftig mithelfen, damit wir auch in diesem Jahr wieder nach alter Tradition eine Kirmeskrone aus richtigen Eiern an den Kirmesbaum hängen können. Ein Dankeschön an die Kirmesjugend, die diesen alten Brauch Jahr für Jahr mit Begeisterung fortführt. Die ausgeblasenen Eier werden ab Anfang Juli regelmäßig ein­gesammelt. Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Hübingen

Termine Juli:

Samstag, 05.07., 14.00 Uhr Geräteprüfung in Montabaur Dienstag, 08.07., 19.30 Uhr Übung

Sonntag, 13.07., 8.00 - 18.30 Uhr Absicherung Gelbachtal “Rad-Total”

Dienstag, 22.07., 19.30 Uhr Übung

Sonntag, 27.07., Sommerfest Familien Feriendorf Hübingen

EISENBACHGEMEINDEN

Rattenbekämpfungsaktion 2008

ln der Zeit vom 14.07.2008 bis 15.08.2008 wird im Bereich der Ver­bandsgemeinde Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Die Giftköder werden bei Feststellung eines Rattenbefalles in den öffent­lichen Abwasserkanälen und an den Bachläufen so ausgelegt, dass kei­ne Kinder oder Haustiere mit Ihnen in Kontakt kommen können.

Auf Wunsch bringt das mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte Unter­nehmen Giftköder auch auf Privatgrundstücken aus. Hier ist jedoch zu beachten, dass nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter den entsprechenden Auftrag erteilen kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass die vollständige Anschrift des betroffenen Anwesens, ein Ansprech­partner und die entsprechende Telefonnummer mitgeteilt werden müs­sen. Das Auslegen von Giftködern erfolgt dann gegen einen Unkosten­beitrag, der direkt an den Schädlingsbekämpfer zu entrichten ist.

Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Auch bei der Feststellung von Rattenbe­fall im öffentlichen Kanalnetz wird um umgehende Mitteilung gebeten. Meldungen werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel.: 02602 126- 300, 301, 305 entgegengenommen. Sie können sich

jedoch auch direkt an die ausführende Firma Helmut Diefenha k ~~ burg-Thalheim, Tel.: 06436 / 91067 wenden. c "’ Dorn-

Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten • genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen ^ de,n ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können Wi ^ --o*„n^ hin Hacc Vitamin- K-Tabletten als r5on Q JL'Ü?' Sen

ausgelegten üiriKoaer rur nctusucic O'-.i igiuiivsi ■ ot# i11 r\ui || ww. an dieser Stelle darauf hin, dass Vitamin- K-Tabletten als Geqennrtf Sen dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Diese Tabletten ■

ia/Hnr Annthokp prhältlich. ^ in

jeder Apotheke erhältlich. Slnc * in

Bitte beachten Sie, dass die Giftköder nach dem Ende der R h bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücks 1Sn ‘ fernt werden müssen. nen( -

Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -

DRK - Ortsverein Nentershausen e.V.

Blutspendetermin

Wir weisen noch mal auf den Blutspendetermin am 09. Juli 2008 von 16.30 - 20.30 Uhr im Bürgerhaus Nentershausen hin. Blutspenden kann jeder Mitbürqer ab 18 Jahren. Erstspender bringen bitte Ihren Personalausweis mit. Wir bitten um Ihre Mithilfe - kommen Sie zu unserem Blutspendeter­min im Bürgerhaus Nentershausen.

Wir weisen darauf hin, dass Sie sich bei der Blutspende auch als Kno­chenmarkspendertypisieren lassen können. Sie füllen bei der Anmeldung ein zusätzliches Formular aus und bei der Spende wird ein weiteres Blu­tröhrchen für die Untersuchung abgenommen.

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Ortsgemeinde Girod

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBI. Seite 303) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Girod vom 20.05.2008 wird die nach­stehend bezeichnete Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne von | § 3 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

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