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Wochenblatt VG Montabaur

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dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. 02620/8610, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde@ eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen

im Bereich der Ortsgemeinde Eitelborn

Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBI. Seite 303) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 05.06.2008 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sin­ne von § 3 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung - Verlaufend von - bis

„Hinterfeld“, Flur 6, Flurstück 53/1, 54/2, 115/2, 115/3 und 115/4 - ver­laufend von der „Hahnengasse“ (Flur 6, Flurstück 114/4) bis zum Beginn der Straße Hinterfeld (Flur 9, Flurstück 318)

„Hinterfeld“, Flur 9, Flurstück 318 - tlw. - - verlaufend von der Straße „Hin­terfeld“ (Flur 6, Flurstück 115/2) bis zum Beginn des gemeindlichen Wirt­schaftsweges ab der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Wohngrund- stücke Hinterfeld Hausnummer 11 und 13 (Flur 9, Flurstück 319 und 321) Die Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewid­meten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rat­haus- Neubau, Konrad- Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 204, einge­sehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Montabaur, den 19.06.2008 Schaaf

S. (Bürgermeister)

Mikrozensus 2008 Interviewerinnen und Interviewer befragen Haushalte

Auch 2008 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 mit Laptops aus­gerüstete Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über unter­wegs sein. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und intensiv auf ihre Aufga­be vorbereitet; sie können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihren Besuch einige Tage vorher schriftlich an und geben den Befragten mit dieser Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung an

Nr. 27/2008

die Hand. Das Interviewerteam besteht aus ehrenamtlichen Erhebungs­beauftragten, die ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistischen Landesamt. Monat­lich werden in Rheinland-Pfalz durchschnittlich rund 1.500 der insgesamt 18 000 Haushalte befragt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle - insbesondere an die im Jahr 2008 erstmalig befragten Haushalte - bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die ein solides Fundament insbesondere für politische Entscheidungen darstellen.

Hintergrund: Mikrozensus

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.

Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßen­züge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden befragt.

Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Für einen Teil der Fragen, beispielsweise an Berufspendler, ist die Beantwor­tung freigestellt.

Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haus­halte durch andere ersetzt.

Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheim­haltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter des Statistischen Landesamtes, 1 welche die Fragebogen weiter auswerten.

Die Informationen darüber, in welchen Monaten die Interviewer in den einzelnen Gemeinden unterwegs sind, gibt es im Internet (www.statistik.rlp.de/bev/mz/index.html)

Auswertungen im Internet

Der Mikrozensus liefert unter anderem Informationen über das verfügba­re Einkommen. Detaillierte Auswertungen der Mikrozensuserhebungen liefern Statistische Berichte, die im Internet zum kostenfreien Herunterla­den angeboten werden (www.statistik.rlp.de/hau/veroeff/index.html)

Kadenbach

Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eiteiborn

(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):

montags .von 15.00 bis 17.00 Uhr

mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

MGV Eitelborn 1866

Letzte Chorprobe vor der Sommerpause

Am Donnerstag, dem 3. Juli 08 treffen sich die Sänger des MGV Eitelbom 1866 um 19.30 Uhr im Vereinslokal “Nassauer Hof zur letzten Chorpro­be vor der vierwöchigen Sommerpause.

Die nächste Gesangstunde findet am Donnerstag, dem 7. August zur gewohnten Zeit statt.

Westerwaldverein Eitelborn e.V. lädt zum vereinsinternen Grillfest ein!

Der Westerwaldverein feiert am Samstag, 5. Juli 2008 sein diesjähriges Grillfest am Wanderheim. Auf diese Veranstaltung darf an dieser Stelle besonders hingewiesen werden. Beginn: ab 15.00 Uhr. Die Mitglieder des Westerwaldvereins freuen sich, wenn auch Sie, die Sie nicht Mitglied im Wanderverein sind, aber Interesse am Wandern und Sympathie für den Verein finden, an diesem Fest teilnehmen. Sie sind uns herzlich will­kommen und wir freuen uns, Sie am Grill begrüßen zu dürfen. Stammtisch im Wanderheim: Freitag, 04. Juli 2008, ab 19.30 Uhr.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags. . 180 o bis 20.00 Uhr

ur| d.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.j e | unc | Fax: 02620/633

Ortsbürgermeister privat.Tel": 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)

Internet:.. www.kadenbach-ww.de

E-Mail:.Ortsgemeinde_Kadenbach @ freenet.de

Vermietung der Grillhütte:

Karl und Monika Strefler.jei. 02620/2081

Öffnungszeiten des Schredderplatzes

Von März bis einschließlich November ist der Schredderplatz

s am ers ten Samstag des Monats von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

In dieser Zeit werden folgende Grünabfälle in haushaltsüblichen Mengen ♦ ’ il '" J ° | k |T,e t er P r ° Saison, je Haushalt) gegen einen geringen Unko­stenbeitrag entgegengenommen:

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