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Wochenblatt VG Montabaur
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dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel. 02620/8610, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde@ eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen
im Bereich der Ortsgemeinde Eitelborn
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBI. Seite 303) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Eitelborn vom 05.06.2008 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung - Verlaufend von - bis
„Hinterfeld“, Flur 6, Flurstück 53/1, 54/2, 115/2, 115/3 und 115/4 - verlaufend von der „Hahnengasse“ (Flur 6, Flurstück 114/4) bis zum Beginn der Straße Hinterfeld (Flur 9, Flurstück 318)
„Hinterfeld“, Flur 9, Flurstück 318 - tlw. - - verlaufend von der Straße „Hinterfeld“ (Flur 6, Flurstück 115/2) bis zum Beginn des gemeindlichen Wirtschaftsweges ab der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Wohngrund- stücke Hinterfeld Hausnummer 11 und 13 (Flur 9, Flurstück 319 und 321) Die Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus- Neubau, Konrad- Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 204, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Montabaur, den 19.06.2008 Schaaf
S. (Bürgermeister)
Mikrozensus 2008 Interviewerinnen und Interviewer befragen Haushalte
Auch 2008 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 mit Laptops ausgerüstete Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs sein. Sie wurden sorgfältig ausgewählt und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet; sie können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihren Besuch einige Tage vorher schriftlich an und geben den Befragten mit dieser Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung an
Nr. 27/2008
die Hand. Das Interviewerteam besteht aus ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistischen Landesamt. Monatlich werden in Rheinland-Pfalz durchschnittlich rund 1.500 der insgesamt 18 000 Haushalte befragt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle - insbesondere an die im Jahr 2008 erstmalig befragten Haushalte - bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die ein solides Fundament insbesondere für politische Entscheidungen darstellen.
Hintergrund: Mikrozensus
Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.
Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden befragt.
Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Für einen Teil der Fragen, beispielsweise an Berufspendler, ist die Beantwortung freigestellt.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.
Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes, 1 welche die Fragebogen weiter auswerten.
Die Informationen darüber, in welchen Monaten die Interviewer in den einzelnen Gemeinden unterwegs sind, gibt es im Internet (www.statistik.rlp.de/bev/mz/index.html)
Auswertungen im Internet
Der Mikrozensus liefert unter anderem Informationen über das verfügbare Einkommen. Detaillierte Auswertungen der Mikrozensuserhebungen liefern Statistische Berichte, die im Internet zum kostenfreien Herunterladen angeboten werden (www.statistik.rlp.de/hau/veroeff/index.html)
Kadenbach
Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eiteiborn
(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):
montags .von 15.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
MGV Eitelborn 1866
Letzte Chorprobe vor der Sommerpause
Am Donnerstag, dem 3. Juli 08 treffen sich die Sänger des MGV Eitelbom 1866 um 19.30 Uhr im Vereinslokal “Nassauer Hof zur letzten Chorprobe vor der vierwöchigen Sommerpause.
Die nächste Gesangstunde findet am Donnerstag, dem 7. August zur gewohnten Zeit statt.
Westerwaldverein Eitelborn e.V. lädt zum vereinsinternen Grillfest ein!
Der Westerwaldverein feiert am Samstag, 5. Juli 2008 sein diesjähriges Grillfest am Wanderheim. Auf diese Veranstaltung darf an dieser Stelle besonders hingewiesen werden. Beginn: ab 15.00 Uhr. Die Mitglieder des Westerwaldvereins freuen sich, wenn auch Sie, die Sie nicht Mitglied im Wanderverein sind, aber Interesse am Wandern und Sympathie für den Verein finden, an diesem Fest teilnehmen. Sie sind uns herzlich willkommen und wir freuen uns, Sie am Grill begrüßen zu dürfen. Stammtisch im Wanderheim: Freitag, 04. Juli 2008, ab 19.30 Uhr.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags. . 180 o bis 20.00 Uhr
ur| d.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.j e | unc | Fax: 02620/633
Ortsbürgermeister privat.Tel": 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Internet:.. www.kadenbach-ww.de
E-Mail:.Ortsgemeinde_Kadenbach @ freenet.de
Vermietung der Grillhütte:
Karl und Monika Strefler.jei. 02620/2081
Öffnungszeiten des Schredderplatzes
Von März bis einschließlich November ist der Schredderplatz
s am ers ten Samstag des Monats von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
In dieser Zeit werden folgende Grünabfälle in haushaltsüblichen Mengen ♦ ’ il '" J ° | k |T,e t er P r ° Saison, je Haushalt) gegen einen geringen Unkostenbeitrag entgegengenommen:
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