Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage" der Ortsgemeinde Daubach;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 19.05.2008 den Beschluss gefasst, gemäß § 3 II BauGB den Entwurf zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.07.2008 08.08.2008 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur. während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Planinhalt:
Durch den Bebauungsplan „Ortslage“ soll für Teile der Baugrundstücke für eine Bebauung in zweiter Reihe geöffnet werden. Darüber hinaus wird eine bisher nach § 34 BauGB - Bauen im unverplanten Innenbereich - zu beurteilende Fläche überplant und baurechtlich geordnet. Entsprechend dem Vorgefundenen tatsächlichen Bestand in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung wurde der Planbereich durchgehend als allgemeines Wohngebiet mit Festsetzungen zu Grund- und Geschossflächenzahlen, Gebäudehöhen usw. ausgewiesen..
Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht zu erwarten.
Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wurden zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungsvorschriften für die einzelnen Baugrundstücke vorgesehen. Darüber hinaus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht vollständig versiegelt werden und die überbaubaren Grundstücksflächen wurden durch die Festlegung von Grundflächenzahlen vorgegeben.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Umweltbezogene Informationen An umweltbezogenen Informationen sind verfügbar - Umweltrechtlicher Fachbeitrag
Daubach, 17.06.2008 Raimund Hahn
Ortsbürgermeister
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Die Kirmesgesellschaft 2008 heißt Sie am Sonnten o ;
Uhr zum zweiten Mal in diesem Jahr herzlich Wi£ 29 ' 06 ° 8 .abu Gerne bedienen wir Sie mit Kaffee und Kuchen in? 111611 itT1 Dorfa steht eine Ausstellung von Christoph Domes für Sio h ° bi 9en Eta! stellt Reisigbesen, einfaches Holzspielzeug und vie o l ' Her rD 0 te Holzschnitzereien her. Ebenso können Sie an'®. We ' 1[ ere,interes«
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Katholische öffentliche Bücherei
Bitte beachten Sie unseren > Hinweis unter Stahlhofen.
Die Probe am Donnerstag, den 26. Juni 2008 fällt, sowohl für das i,,, dorchester, als auch für das Blasorchester, aus. Wir machen im Ju 4 merpause und sehen uns dann alle am Donnerstag, den 07 Auaustpl zur ersten Probe (19.00 Uhr Jugendorchester; 20.15 Uhr Blasorchel wieder. 81
Am Samstag. 09. August 2008 spielen das Ständchen Goldene Hoch] Noll in Daubach. Die Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. Am Sonnl 10. August 2008 spielen wir das Sommerfest im Altenheim in Horb] (11.00 bis 14.00 Uhr) und nachmittags die Kirmes in Oberelbert! ’ bis 18.00 Uhr). Wir wünschen allen Musikerinnen und Musikern sr und erholsame Ferien.
Holler
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 ü|
Gemeindeverwaltung.Tel. 02602/3508, Fax: 02602/970f
E-Mail. og-holler@web|
Vermietung Sport- und Kulturballe:. Ortsbürgermeists
Vermietung Grillplatz:. Ortsbürgermeistj
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates] vom 04.06.2008 |
Schöffenwahl
Ein Schöffe ist ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrenst juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wird i Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Stratm fest.
Im Jahr 2008 wird wieder die Wahl der Schöffen dur( ; h 9 e ^’ h Gemeinden sind verpflichtet, eine Vorschlagsliste für die Wahl der ^ fen aufzustellen.
Der Ortsgemeinderat wählte in geheimer Wahl Armin Hannappe __ ter Dornbusch auf die Vorschlagsliste der Schöffen für die A p j 2009 bis 2013. i
Geschwindigkeitsreduzierung |d 0 |
Da immer wieder Beschwerden über Schnellfahrer eingehen a i |
gemeinderat beschlossen, die Nebenstraßen Südstraße -l J
Bergstraße - Siegstraße - Am Kissel - Lahnstraße - Moseis Straße und An der Kehl zu Tempo 30-Zonen zu erklären Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde y
entsprechenden Beschilderungsplan aufzustellen, die ocn fen und dem Gemeindearbeiter entsprechende InstruKi der Aufstellung zu erteilen.
Kauf von Aachener Rother Erde für den Sportplatz ^ ^ Des Weiteren hat der Ortsgemeinderat die Lieferung v Aachener Rother Erde für den Sportplatz beschlossen.
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Blasorchester Daubach e.V.
Fest 50-jähriges Vereinsjubiläum
Wir bedanken uns bei allen, die an unserem Fest zu unserem » .
Vereinsjubiläum mitgewirkt und insbesondere mitoehofan durch ihren Besuch unterstützt haben, dass dieses ein tnil c ber ^ voller Erfolg wurde. Auch bedanken wir uns bei allen SnonH« benden für ihre finanzielle Unterstützung. Insbesondere mS UndW ® natürlich bei allen freiwilligen Helfern für Ihre Mitarbeit und Slf? 1 bedanken, ohne die ein solches Fest, nur aus den ReihenTu'1 nicht zu stemmen ist. Das Helferfest wird aller Voraussicht nJL tag, den 30. August 2008 stattfinden. ™ni$a
Nähere Informationen hierzu folgen noch.
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Während des Lesesommers Rheinland-P a .gghrgej dienstags von 16-18 Uhr und freitäg» v 'net! Zur Ausleihe ist jedermann eingelaoe
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