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ii Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Herr Kohlhaas dLr-Platz 8, 56410 Montabaur SS- 210 , Fax: 02602/ 126.253 >as@montabaur.de
Hinterlagen in analoger Form:
an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- r ; fiaaen schriftlich bis zum 16.06.2008 bei der Verbandsge- (Stung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- lern.
Lwungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.
^unterlagen in elektronischer Form:
Einsicht in die Verdingungsunterlagen ab 05.06.2008 unter ,Lg!!ÄiS^79793714
lijijorrnationen unter www.subreport.de, per e-mail unter felix.hins- ■jreport.de oder telefonisch unter 0221 / 985 78 38. inerte Nutzer laden sich gegen Gebühr sämtliche Verdingungsun- lendirekt auf Ihren PC.
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[wloger Anforderung:
bühr in Höhe von 20,00 € ist unter Angabe des Verwen- wckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- |j17(BLZ 57051001) bei der Kreissparkasse Montabaur zu zah- pemativ Vorlage eines V-Schecks. per Anforderung:
buizgebühr in Höhe von 20,00 € wird direkt mit subreport verrechnet, labe:
B, 10:00 Uhr
ila, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber vermissen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- wwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, aur, einzureichen.
Ironische Angebotsabgabe erfolgt unter www.subreport.de. Diseröffnung:
i,16. Juli 2008,10:00 Uhr dsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 301 -
semZeitpunkt findet auch die elektronische Eröffnung statt. (iag$-/Bindefrist:
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ter haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu i Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb w3 Jahre sind vorzulegen.
.rilung:
j wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter «htigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte »Annehmbarste erscheint.
^Prüfstelle:
P’ung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1,
““'aur, Tel. 02602/124-0.
33Ur ' ^ 05.2008 Jürgen Klaeser, Werkleiter
®ie Bekanntmachung
pentiiehe/njeht öffentliche Sitzung der «Versammlung des f£?C eckverbandes Bad Ems
IW™ • cbt öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung i20O8 r / f^ erbandes Bad Ems findet statt am Mittwoch, dem Sto’VftriJ;. 00 ' Jbr ’ im 9 roßen Sitzungssaal (Zi. 119) des Rat-
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Wichtige Information des Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetriebes
Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Verbandsgemeinde Montabaur Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, dass die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am Samstag, dem 21.06.2008 stattfindet. An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde in der Zeit von 09.00 Uhr -12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Montabaur, Eichwiese Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten wie z.B. Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushaltsbatterien etc. kostenlos angenommen; ebenso können Leuchtstoffröhren in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 Stück) kostenfrei abgegeben werden. Größere Mengen bis max. 50 Stück müssen in Moschheim abgegeben werden. Folgende Abfälle können nur noch kostenpflichtig angenommen werden:
Feuerlöscher = 5 EUR/Stück, Autobatterien bis 88 Ah = 3 EUR/Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5 EUR/Stück. Ab sofort werden auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie z.B. Handys, Föhn, Rasierapparat, Staubsauger, Kaffeemaschinen etc. bis max. Staubsaugergröße am Umweltmobil angenommen, jedoch nur in haushaitsüblichen Mengen. Dies gilt nicht für größere Elektrogeräte wie Fernseher, PC und ähnliches. Diese Geräte werden weiterhin auf Anruf hin kostenlos bei Privathaushalten abgeholt. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!). Des weiteren können hier Korken abgegeben werden, die ebenfalls in die Wiederverwertung gelangen. Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim (s.u.) gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Heben Sie deshalb den Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und bestehen Sie auf der Rücknahme des Altöls im Geschäft. Besonders wird noch darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland Pfalz mbH, Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800 bzw. anderen für die Entsorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setzen. Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen. Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15 in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefem, und zwar von montags bis mittwochs in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags von 13.00 bis 15.30; donnerstags von 8.30 -12.00 und von 13.00 bis 17.30; freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.
^■05.2008
Josef Oster, Verbandsvorsteher
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittlch.de AN7FIGEN-gMail: jmcisenffwinich-hochr.de
Rerijktions-eMjil: WQchenbUttgmontjbaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister.Ver- antwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
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