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Nr. 18/2008

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K® " gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Horat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 24.4.2008

Jgemeinde u Un gsp laneS _ Auf der Sc h| a “ gemäß § 10 Abs. 1

gerung ae = besch | OSSe n. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist 5 al ssung der Textfestsetzungen zu Garagen, Carports und Neben-

ntoriaaen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, zungsun ' 20 i Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur,

j n Jornarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 ■"hu 00- 1600 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - !30 u nö eitaas von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen 00 Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft

HiJ Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft, ulrauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 urdpara Q Qat7 9 B au GB bezeichneten Verfahrens- Form-

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o ihc 2 und Abs. 3 Satz 2 ~ .~......... _.. ...., ..,■ >

■Äpriellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner- Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung

lnrifa . „.kSlietzunq begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde

i NfS l worden ist. § 215 Abs. 1 BauGB. ten md^CSorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB er 7 ^i ^^Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- ei a ' Twräfachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- AnmefeHW n ts ChädigungsanS p rüC h e wird hingewiesen.

tos. 3 BauGB (Auszug):

JEchädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die Sj§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. "igemeindeSUgnn die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die lausen,«tagder Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen tatt. DieAmfSßgt.

:1 5.05,2lütos.4BauGB:

rVoitere|r;j(ik c hädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- nsprechpafeCS Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- ächsteTre&XgHKrmögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs Jhr, imJif^Jfeführt wird.

24Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

jen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen ilten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig I5e gekommen. Dies gilt nicht, wenn

lie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- iJiguHQ, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung srt/WiHjf^Rrletzt worden sind

iansbach.

jerbieber.

[vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den eschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­ter Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter ^ezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, phriftlich geltend gemacht hat.

nand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann gach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zend machen.

plbert, 28.4.2008 Willi Müller, Ortsbürgermeister

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itliche Bekanntmachung

Serung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Boden“ [flergftsgemeinde Niederelbert

^Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung h§3Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Tgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 24.4.2008 eschluss gefasst, den Bebauungsplan „Im Boden“ zu ändern und [eitern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

- § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemei­ne und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Mingund Erörterung zu geben.

ZpfhT w ' rd Einsichtnahme in die Entwurfsplanung gewährt in aur iR° m 13.6.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon-

iK aUVe T altung ’ Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 hSwJno™?. nd der Dienststunden (montags, dienstags und mitt- ÄOOhk io/in mi[ s 12-30 Uhr und 1400 bis 16 -°° uhr - donnerstags von NojUhr) ° Und 14-00 bis 18 .00 Uhr und freitags von 08.00 bis

|retoerf. 28.4.2008 Willi Müller, Ortsbürgermeister

fei ? 6 Beka pntmachung Wgemeinde n Niede e 'lb rUn ^ d6S ® ebauun 9 s P ,anes ” lm Boder,, ‘ der

Ses wclfsnh bung des Änderungs- und Erweiterungsbeschlus- che siBauGB) S ' 1 m Verbindun 9 mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbu-

^'^schluq^n 6 ! 31 VOn Niederelbert hat in seiner Sitzung am 24.4.2008 äP™ e itern n!, *' den Bebauungsplan „Im Boden“ zu ändern und 9" Sv erbindiirh 2 ‘ Anderun 9 umfasst Teile im Geltungsbereich des Zum Simonshiic e M B r^ l3auungs P |anes an den Straßen „Im Boden“ und uscn • Die Erweiterung wird begrenzt

im Süden: vom Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebau­ungsplanes an den Straßen „Im Boden“, „Zum Simonsbusch“, im Westen: von der Waldfläche, im Osten: von der Landesstraße Nr. 327 Der Anderungs-/Erweiterungsbeschluss des Ortsgemeinderates wird hier­mit gemäß § 2 Abs. 1 in Verb, mit § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Niederelbert, 28.4.2008 Willi Müller, Ortsbürgermeister

KÖB Kath. Öffentliche Bücherei im Rathaus:

Am Freitag, 02. Mai, ist die Bücherei geschlossen.

Wieder geöffnet zur kostenlosen Ausleihe: Freitag, 09. Mai, von 16.30- 18.30 Uhr

Frauengemeinschaft Niederelbert

Herzliche Einladung an alle Niederelbert Frauen zur Maibowle am Diens­tag, 06. Mai.

Beginn um 15.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche zum Thema „Maria“, anschl. geselliges Beisammensein im Pfarrheim mit Maibowle und Gesang. Kurzentschlossene wegen der Planung bitte anmelden bei Ani­ta (Tel. 2318) oder Lene (Tel. 18839).

Tagesausflug der FGM

Dienstag, 03. Juni, nach Frankfurt mit attraktiven Sehenswürdigkeiten wie Palmengarten und Dom. Nähere Angaben demnächst. Termin vormerken - Interessierte bitte anmelden bei A. Hannappel (Tel. 2318 oder L. Altmann (Tel. 18839).

Vorschulkinder erhielten Bibliotheksführerschein

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Der Umgang mit Büchern wurde den Vorschulkindern des katholischen Kindergartens St. Josef in Niederelbert näher gebracht. In insgesamt vier Besuchen in der Bücherei wurden den Kindern in Zusammenarbeit mit dem Team der Pfarrbücherei die Ausleihabläufe erklärt. Wie sind die vie­len Bücher in den Regalen einsortiert, wo finde ich altersgerechten Lese­stoff, wer kann mich beraten, wie merkt sich das Büchereiteam, wer wel­ches Buch ausgeliehen hat waren einige der vielen Themen. Begeistert hörten die 17 Jungs und Mädchen aus Niederelbert und Untershausen den Vorlesungen zu. Beim letzten Besuch der Kinder wurden die behan­delten Themen in einer kleinen Fragestunde nochmals aufgefrischt. Da alle Kinder diese „Prüfungsaufgaben“ mit Bravour bestanden haben, erhielten sie in einer kleinen Feierstunde bei Saft und Kuchen eine Urkun­de, den Büchereiführerschein. Pfarrer Heinrich Linnighäuser sowie unser Bürgermeister Willi Müller waren die ersten Gratulanten. Das Team der Pfarrbücherei würde sich freuen, wenn viele der Kinder die kostenlose Buchausleihe zukünftig in Anspruch nehmen würden.

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Wander- und Kulturverein Niederelbert e.V.

Am Sonntag, den 4. Mai 2008 lädt der Wander- und Kulturverein Nieder­elbert e.V. zu einer Wanderung an der Westerwälder Seenplatte ein. Wir treffen uns schon um 11.00 Uhr am Rathaus Niederelbert, bilden Fahr­gemeinschaften und fahren zu dem etwa 25 km entfernten Parkplatz am Ortsrand von Dreifelden. Von dort führt uns der 11 km lange Rundweg ent­lang des Dreifelder Weihers über Langenbaum, Steinebach, Schmidthahn vorbei am Hoffmann- und Haidenweiher zum Ausgangspunkt zurück. Für die Mittagsrast ist Rucksackverpflegung vorgesehen. Gäste sind wie immer herzlich eingeladen.

Wanderführer ist Kurt Schlemmer, Tel. 02602/2314

Alte Herren Niederelbert

Am Samstag, 03.05. spielen wir um 16.30 Uhr in Niederelbert gegen Rans­bach. Platzaufbau: Edwin Stendebach, Rolf Sabel.

Am Mittwoch, 07.05. spielen wir um 19.00 Uhr in Großholbach.Treffen um 18.15 Uhr am Rathaus.