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Wochenblatt VG Montabaur
ben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Ja Ö e "°®?!" h f en Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr ^'® d p r l e '®. darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse m seiner ^n ve rej nigen. Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse hat ™ Beginn de Genossenschaftsversammlung ihre eingebrachte und vertretene (b j g h=>ra\ rin mrifiärhp bekannt zu aeben.
Eigenjagdbezirk Horbach
Bildung einer Angliederungsgenossenschaft aufgrund des bestehenden Eigenjagdbezirkes kraft Gesetzes
Die Angliederungsgenossenschaftsversammlung findet am 20. Mai 2008 statt, (siehe gesonderte Veröffentlichung)
Aufgaben der (Angliederungs-) Genossenschaftsversammlung
Die (Angliederungs-) Genossenschaftsversammlung beschließt über.
1. die Vereinbarung eines angemessenen Jagdpachtzinses mit der Inhaberin oder dem Inhaber des Eigenjagdbezirks, sofern diese Aufgabe nicht der Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher übertragen ist oder ihr oder ihm obliegt,
2. die Erhebung und Verwendung von Umlagen (§ 3 Abs. 2 Bundesjagdgesetz),
3. die Wahl der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers,
4. die Entlastung der Jagdvorsteherin oder des Jagdvorstehers,
5. Erlass und Änderung der Satzung
6. Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Angliederungsgenossenschaft auf die Gemeinde gemäß § 7 Abs. 5 LJG
Im Hinblick auf die o.g. Genossenschaftsversammlung liegt in der Zeit vom 05. bis 19. Mai 2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer-Nr. 108 die entsprechende Flurkarte der Gemarkung Nomborn zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jede (Angliederungs-) Jagdgenossin und jeder (Angliederungs- ) Jagdgenosse hat somit die Möglichkeit zu überprüfen, ob seine jeweiligen Grundstücksflächen innerhalb der Gesamtangliederungsfläche zum bestehenden Eigenjagdbezirk Horbach liegen.
Uli Schmidt. Ortsbürgermeister
MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Chorprobe am Freitag 2.Mai
Am Freitag 2. Mai beginnt für alle Stimmen die Probe um 18.30 Uhr. Wir bitten um Kenntnisnahme und Vollzähligkeit.
MITTWOCHSSPORTGRUPPE
Serie Teil 2: “Ein Dorf bewegt sich”
Männer in Form durch “Fitness-Volleyball-Biking”
Mit Rad, Volleyball und Turnmatte immer in Bewegung: die “Mittwochssportgruppe” in Aktion.
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c "luuwre ruwergruppe rur ment mehr ganz so jugendliche Mi ner, die einen Muskelkater nicht scheuen”. So ähnlich könnte man in ein< Satz die “Mittwochssportgruppe" beschreiben! Auch wenn sie keine L stungssportler sind: Diese Horbacher Männer bewegen sich, und c meist ganz ohne Fußball. Seit über 13 Jahren gibt es schon die Männ freizeitsportgruppe des SV Horbach, die sich mittwochs ab 19 30 Uhi der Sporthalle des Buchfinkenzentrums trifft. Dann betreiben sie bis i Boxen fast alle Sportarten gemäß ihrem Slogan “Fitness-Volleyball-Bikin Im Sommer (ab 19 Uhr) ist es in der Halle oft zu heiß und es geht per Fa rad ab durch den schönen Westerwald. Denn da ist bekanntlich der Wi so erfrischend kalt, was im Sommer beim Sport ja eher angenehm ist. I Höhepunkt ist sicherlich der jährliche Ausflug der munteren Gruppe Dal soll es schon vorgekommen sein, dass die Geselligkeit noch vor der sdc hchen Betätigung kommt. Fazit eines ganz normalen Trainingsabends: “I hab mich bewegt, ich hab gespielt und geschwitzt, ich hab gelacht u jetzt gehen wir noch zusammen ein Bier trinken. Der Abend ist doch Ordnung, oder?” Lust bekommen? Einfach die Turnschuhe einpacken u am Mittwochabend ab ins Buchfinkenzentrum und mitmachen z“
il C h öS rami M 9 ISt jedenfallS jeder interess ierte sportliche oderspc hch gebliebene Mann gerne gesehen. Kontakt über den Trainer Dietn Schlosser, Tel. 02602/4489. em
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
Welt
Dienststunden der Gemeindevt
Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.
Telefax Gemeindeverwaltung/ .
Ortsbürgermeister.
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister.
OG.Huebingen@freenet.de Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:.
Telefon Hausmeister BuchfinkenlandhalleÄ/ermiPtll.
(Herr Ralf Müller, Hauptstraße 24):. Un ®
Telefon Vermietung Grillhütte (Herr Franz-Josef Weidenfeller, Welschneudorfer Straßej
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates derOtte«* findet am Dienstag, dem 6. Mai 2008, um 19.30 UhrT 1 der Buchfinkenlandhalle statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
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Ortstermin am Spielplatz in der Kapellenstraße - Spielplatzes (Treffpunkt: 19:30 Uhr am Spielplatz) Einwohnerfragestunde (Beginn ca. 20:00 Uhr)
III. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbarg Montabaur - FOC Zustimmung der Ortsgemeinden Nordic-Walking-Parcour / Buchfinkenland-Rundwa* Ausschilderung und Unterhaltung Bau eines Aussichtspunktes mit Infotafel zum WeltatJ^s Limes oberhalb des Dorfes L ejn ,
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl derScft feSeki Neuorganisation des Winterdienstes uLm
Mitteilungen und Anfragen Buchfinkenlandhalle/Sanierung - Vergabe eines Auftrag einer energetischen Untersuchung Nichtöffentliche Sitzung
Bau- und Grundstücksangelegenheit Mitteilungen und Anfragen Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwota* lieh eingeladen.
56412 Hübingen, 25.04.2008 Noll, (Mi;
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Wir setzen in Hübingen auf junge Familien
Richtlinien zur Förderung von (jungen) Familien mitM Nachwuchsförderung
Für eine gute Zukunft setzt die Ortsgemeinde HübingenaulH ge Familien. Wenn die Geburtenrate und die Lebenserwartung^ ben und Zu- und Abwanderungen sich die Waage halten, tafj
in 50 Jahren eine Million Rheinland-Pfälzer weniger.Sosaw
kerungsstatistiker voraus. Für den Ortsgemeinderat unsewr dies ein Grund, gegenzusteuern und auf junge Familien un zen. Ein Förderprogramm soll jungen Familien einen Anr Hübingen zu wohnen und zu leben und Eigentum zu sete Förderung zum Erwerb eines Hauses schafft die Gemein® beim Kauf eines gemeindeeigenen Baugrundstückes.
Die Richtlinien im Detail:
Jeder (jungen) Familie, die ein - n ,
erwirbt, bebaut und selbst bezieht, gewährt die urs gen einmalig nach dem Bezug des BauprojeW einen nachträglichen Preisnachlass au ^ ie A Höhe von 1.000 EUR pro Kind, max. 3.000 tun. Jeder (jungen) Familie, die ein bereits bebau Ortsgemeinde Hübingen erwirbt und selbst ... Ortsgemeinde Hübingen einmalig und chen Zuschuss in Höhe von 500 EUR pro
Für die Geburt eines Kindes erhalten die ?. rts ^geii/i|
einmalige Zuwendung der Ortsgemeinde 150,- Euro.
Erläuterungen: .. . fir
Die im Rahmen der Förderrichtlinien aufgefuhr se/Zuschüsse gewährt die Ortsgemeinde HuDig fügbaren Haushaltsmittel und an jeden Bere ^ besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung^ K|nu5 , ge Kinder sind alle eigenen, adoptierten 0 ^® r .L bz^ ltf jfein^ zum Zeitpunkt des Erwerbs eines Baugrunds ^ahniiiw* Grundstücks, die nicht älter als 10 Jahre sin schäften werden der Familie gleichgestellt.
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