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Montabaur

Nr. 18/2008

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öffentliche Sitzung

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tentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz-

feladen.

«oLtabaur, 24.04.2008

Nebgen, Ortsvorsteher

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Vj Frfnia vom letzten Sonntag müsste unsere I. Mannschaft nach- KS Gleich am nächsten Samstag, 03.05.2008, ab 18.00 Uhr %ärtssoiel beim SSV Heimbach-Weis. Unsere II. Mannschaft tritt üntag 04.05.2008, ab 12.30 Uhr bei der SG Herschbach II an.

iierei im Pfarrheim

iszeit- Dienstag 15:30-17:30 Uhr Die Ausleihe ist kostenlos.

auenkreis Horressen

Jderung

[einsame Maiwanderung der Frauen von Horressen, Eigendorf Jielbach nach Wirzenborn findet am Mittwoch, 07.05.2008 statt. Ben uns um 18.00 Uhr bei der Firma Stendebach in Montabaur und fyon dort nach Wirzenborn, wo um 19.00 Uhr eine Maiandacht sein Schließend werden wir uns im Gasthof “Brüdermühle” zu einem fhen Essen zusammensetzen.

ie der Freunde und Förderer der feiwilligen Feuerwehr Horressen 1928 e.V.

laden wir alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversamm- larnFreitag, dem 09.05.08 um 19.30 im Feuerwehrgerätehaus, herz- ;in.Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht des 1 .Vor- ]n;4. Bericht des Wehrführers; 5. Bericht der Kassiererin; 6. Bericht senprüfer; 7. Wahl eines Wahlleiters; 8. Entlastung des Vorstan- fahl eines Kassenprüfers; 10. Anträge und Sonstiges je und Anträge sind bis einschließlich Freitag, 02.05.08 an llorsitzenden Gerhard Eberth zu richten.

jelgruppe im Pfarrheim

gsvon 10:00 Uhr bis 11:15 Uhr

AHRBACHGEMEINDEN

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Boden

3lbach,A®

thstunde des Ortsbürgermeisters

[reinbarung.02602/8425

Pröportverein Deutsche Eiche 1927 e.V. Boden

:K™ all L B o den ’Trainingszeiten: Kinderturnen: mittwochs:3-6 Jah- LtT’ 16:30 Uhr, 7-14 Jahre -16:30 - 18:00 Uhr J s ® n ® Frauengymnastik montags: 20:00 - 21:45 Uhr “ Badminton-Volleyball donnerstags: 18:30 - 20:30 Uhr P£j end diensta 9 s: 17:30 -19:00 Uhr, freitags: 17:30 -19:00 Uhr ' rwachsene dienstags: 19:30 - 20.30 Uhr, freitags: 19.30 - 20:30 Uhr

HeiUgenroth

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®nstag h s S Unden des Ortsbürgermeisters

..von 17.00 bis 19.30 Uhr

PindeverwäiV. . . nach Vereinbarung

^ ail; gemeS k t' .Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

•heihgenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth

für das Haushaltsjahr 2008 vom 23.04.2008 I.

Der Ortsgemeinderat Heiligenroth hat gemäß Artikel 8, § 18 des Landes­gesetzes zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) vom 02.03.2006 (GVBI. S 57) in Verbindung mit §§ 24, 95 ff der Gemeinde­ordnung (GemO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Haushaltssat­zung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 18.04.2008 hiermit bekannt gemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen auf.1.564.000,— Euro

und in der Ausgabe auf.1.564.000,— Euro

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.443.000,— Euro

und in der Ausgabe auf.443.000.— Euro

festgesetzt.

§2

Für das Haushaltsjahr 2008 wird

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf.0,— Euro

der Gesamtbetrag der der Kredite auf.0,— Euro

festgesetzt.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Hundesteuer

für den ersten Hund.25,— Euro

für jeden weiteren Hund.51,— Euro

4. Hundesteuer für Kampfhunde und gefährliche Hunde im Sinne

des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) beträgt: für jeden Hund...500,— Euro

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haus­haltsjahr 2008 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 18.04.2008

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Auftrag:

Abt. 2-21 Az. 029/901-10 ' Meckel

III.

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2008 der Ortsgemeinde Hei­ligenroth liegen zur Einsichtnahme vom 05.05.2008 -16.05.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeits­zeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Heiligenroth, 23.04.2008 (S.) Herbst

Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Sperrung Teilbereich

der Leipziger Straße für Stundenpaarlauf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Freitag, 02.05.2008, findet der Stundenpaarlauf des SV Heiligenroth im Bereich des Sportgeländes an der Vogelsanghalle statt. In Absprache mit der Ortspolizeibehörde wird daher für die Zeit von 17.00 bis 19.30 Uhr ein Teilstück der Leipziger Straße gesperrt werden.

Hierzu bitte ich um Ihr Verständnis.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister