Nr. 17/2008
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Montabaur bietet im Jahr 2008 eine zentrale „„ , n her suchen wir, befristet für die Zeiträume vom 23. Juni 2008
gpnbetreuung an merferien ) sow i e vom 6. Oktober bis 17. Oktober 2008 bist August zuu t jter/jnnen dle S ich dieser Aufgabe, montags bis freitags, istfenen), zwe ^ ^ uhr und endend um 17 0 o Uhr, stellen möchten.
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beiter/innen für die zentrale Ferienbetreuung gesucht!
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. tr eU enden Kindern handelt es sich um eine ca, 20 Personen den Zü itersaemischte Gruppe, vorwiegend im Grundschulalter. Ihre Aufgabe AwJtäten zu entwickeln, die Kinder anzuleiten und zu betreuen (z.B. isti?s, A KIIVIta uejemehmungen planen wie z.B. Besuche im Schwimmbad, der !lar i T des wi |d- und Freizeitparks o. ä.). Die Betreuung umfasst auch ein Seinzunehmendes Mittagessen.
- cia Interesse haben und ggf über eine pädagogische Grundausbildung Wejin S dann bewerben Sie sich bitte bis zum 30. April 2008 schriftlich bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Personalservice Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
homepage: www vg-montabaur.de
Sind Sie an der Übernahme des Ehrenamtes als^chöffe interessiert?
Imfsten Halbjahr 2008 sind bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2009 bis 2013 zu wählen. In der Verbandsgemeinde Montabaur werden gesamt 50 Frauen und Männer gesucht, die als Vertreter des Volkes an |echtsprechung teilnehmen.
jorschlagslisten werden von der Stadt Montabaur und den 24 Orts- Jeinden aufgestellt. Aus nachfolgender Aufstellung können Sie die raahl der von jeder Gemeinde vorzuschlagenden Schöffinnen/Schöffen ähmen: leinde
bach Born lenbach [Girod feshausen jholbach Berscheid penroth er
bach rangen pnbach abaur, Stadt [ershausen jiäusel Berelbert lererbach bborn ielbert
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laempinH den P ewerber/innen ’ die in der Stadt Montabaur oder den [ 01 . 012 nnq , n u 6r Verbar| dsgemeinde Montabaur wohnen und am fesche <tta ♦ en 2 ~ und 69 Jahre a,t sein werden. Wählbar sind nur Se chs Monate San9eböri 9 e -Wer zu e ' ner Freiheitsstrafe von mehr als "wegen einer H,y erurte ' lt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren vonihrenämt ,ü en Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme Nfitamtlirh in fr li^fuhren kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch Kheifer neun' er |. ürdie Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewäh- Neben H ,Un ° ^ eli 9' ons diener sollen nicht zu Schöffen gewählt ^bestimmter 60 f ? r f nalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor jenfa nn mon 0 ,rundfahi 9 | <eiten mitbringen, die notwendig dazu gehö- P 0rt unasvnii' Br * 1nder ® Menschen qualifiziert urteilen soll. Das ver- Päfteiiichkeit c e !. nes Schöffen verlangt in hohem Maße »tige Beweal’ichu ^stständigkeit und Reife des Urteils, aber auch Nes. körnerr u ^ nd " we 9 en des anstrengenden Sitzungssälen Ehrenamt ■ 6 ^'Qnung. Sofern Sie an der Übernahme eines es interessiert sind, bewerben Sie sich bitte (schriftlich,
mündlich oder durch persönliche Vorsprache) bis Mittwoch, 30.04.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Ihrem Stadtbürgermeister bei Ihrer zuständigen Ortsbürgermeisterin oder Ihrem zuständigen Ortsbürgermeister.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt eines Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse zeigen, sollen diejenigen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Stadt- bzw. Ortsgemeinderat. Die Wahl der Schöffen obliegt einem beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss.
Nähere Auskünfte erhalten Sie telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Frau Carmen Gerlach, Zimmer 233, Tel. 02602/126-108, E-Mail: cgerlach @ montabaur.de.
Jugendsammelwoche 2008 „Euro-Visionen“
vom 28. April bis 7. Mai 2008
Wie jedes Jahr gehen ab Ende April wieder junge Menschen von Tür zu Tür und beteiligen sich an der Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz.
Wie in den vergangenen Jahren hat auch in diesem Jahr Ministerpräsident Kurt Beck die Schirmherrschaft übernommen.
Das Sammelergebnis in 2007 betrug insgesamt über 255.000 Euro.
Die Hälfte des gesammelten Betrages bleibt bei der sammelnden Jugendgruppe. Damit kann der Neuanstrich des Gruppenraumes genauso finanziert werden wie die Anschaffung von Arbeitsmaterialien, eines Videorecorders oder Computers. Die andere Hälfte des Sammelerlöses geht an den Landesjugendring. Damit werden Projekte der Mitgliedsverbände und des Landesjugendrings unterstützt. Mit einem großen Anteil des gespendeten Geldes werden Projekte im Rahmen der Behindertenarbeit und der Entwicklungshilfe gefördert. An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Landesjugendring. Die Sammelunterlagen werden wie in den vergangenen Jahren Anfang März an die Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen in Rheinland-Pfalz verschickt, wo sie von den Jugendgruppen abgeholt werden können. Das Werbematerial (Plakate, Faltblätter, Merkblätter für Jugendgruppen und Sammler/-innen) können in der Geschäftsstelle des Landesjugendrings (Telefon: 06131/960204, E-Mail: becker@ljr-rlp.de) angefordert werden. Die Jugendsammelwoche ist durch den Sammlungsbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 21.09.2007, Aktenzeichen 15/750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich übenwacht.
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter- oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich. Die Versicherten haben Gelegenheit ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wie alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 26 02 /126.313, Herr Schrupp, oder per eMail: BSchrupp@montabaur.de. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen (mindestens die Versicherungsnummer), und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z.B. Gesellen-, oder Gehilfenbrief, Lehrzeugnis, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollte auch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden. Den Bürgern der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur steht darüber hinaus noch der Sachbearbeiter für die Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der o.a. Telefonnummer/E-Mail zu empfehlen.
Kontrollierte Wohnungslüftung mit einer Lüftungsanlage
Das Lüften von Gebäuden ist für ein gutes Raumklima unverzichtbar. Luftschadstoffe und Luftfeuchtigkeit, die aufgrund der Gebäudenutzung immer entstehen, sollten ein gewisses Maß nicht überschreiten. Weder sollten Schadstoffe das Wohlbefinden der Bewohner beeinträchtigen noch darf zu viel Feuchtigkeit einen Schaden an der Gebäudehülle anrichten. In der Regel sorgt ein regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen für frische Luft. Eine technisch aufwendigere aber effektivere Methode ist die kontrollierte Wohnungslüftung mit Hilfe einer Lüftungsanlage, die bei der Planung eines Neubaus mit hohem Wärmeschutzstandard mit in Betracht gezogen werden sollte. Die Vorteile gegenüber der Fensterlüftung sind: dauerhafte und dem Bedarf genau angepasste Lufterneuerung Absaugen von Gerüchen direkt aus Küche, Bad und WC Begrenzung der Energieverluste durch die Lüftung auf das notwendige Maß
Allergie auslösende Stoffe wie Pollen usw. können durch Filter aus den Räumen ferngehalten werden.
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