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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung von Ausschüssen

des Verbandsgemeinderates Montabaur

Die nächste öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finan­zausschusses des Verbandsgemeinderates Montabaur, findet am Diens­tag. dem 15. April 2008 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal Neubau im Rat­haus statt.

TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung

1. Sachstandsbericht Wirtschaftsförderung

2. Geschäftsbericht zum Anrufsammeltaxi

3. Auftragsvergabe zur Erstellung von Energieausweisen gemäß Ener­gieeinsparverordnung 2007(EnEV 2007)

4. Umbau und Erweiterung der Heinrich-Roth-Schule

2. Bericht zum Bauinvestitionscontrolling

5. Generalsanierung Joseph-Kehrein-Schule Montabaur;

3. Bauabschnitt - Auftragsvergabe von Bauleistungen

6. Mitteilungen und Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Änderung der bestehenden Richtlinien der Verbandsgemeinde Mon­tabaur für die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen der Dor­ferneuerung

2. Mitteilungen und Anfragen

Zum öffentlichen Teil der Ausschusssitzung sind alle interessierten Ein­wohnerinnen und Einwohner herzlich emgeiaden.

Montabaur, den 10.04.2008 Schaat. Bürgermeister

Hinweise auf Fraktionssitzungen

Zur Vorbereitung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschus­ses am 15.04.2008 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

~ ^ or.no ,, m 1 Q in I Ihr imSityiil

JUö Tinaen lUiytJiiue riarMiunooutunywM Montag. 14.04.2008 um 18.30 Uhr. im Sitzungssaal des Rathauses. Altbau, Tel. 126-244

D: Montag. 14.04.2008 um 18.30 Uhr. im Besprechungs­

zimmer des Rathauses. Neubau. Zi. 238. Tel. 126-243 IG: Montag. 14.04.2008 um 17.00 Uhr. im Rathaus Holler

0/Grüne: Montag. 14.04.2008 um 20.00 Uhr. bei Fraktionsvorsit­

zendem Dietmar Eisenhuth. Bergstr. 6. 56412 Holler P: Montag, 14.04.2008 um 19.00 Uhr. bei Fraktionsvorsit­

zender Heike Hatzmann. Judengasse 6.56412 Montabaur

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ßpt.

«5».

Wichtige Information des Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetriebes Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Verbandsgemeinde Montabaur Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbe­triebes (WAB) wird darauf hingewiesen, dass die Einsammlung von Pro­blemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am Mittwoch, dem 23.04.2008 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde in der Zeit von 09.00 Uhr -12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichte­ten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Montabaur, Eichwiese.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädli­che Problemabfälle aus Haushalten wie z.B. Lackrückstände. Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Haushalts­batterien etc. kostenlos angenommen; ebenso können Leuchtstoffröhren in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 Stück) kostenfrei abgegeben wer­den. Größere Mengen bis max. 50 Stück müssen in Moschheim abgege­ben werden.

Folgende Abfälle können

nur noch kostenpflichtig angenommen werden:

Feuerlöscher = 5 EUR/Stück, Autobatterien bis 88 Ah = 3 EUR/Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5 EUR/Stück.

Ab sofort werden auch Elektro- und Elektronikkleingeräte wie z.B. Han­dys, Föhn, Rasierapparat, Staubsauger, Kaffeemaschinen etc. bis max. Staubsaugergröße am Umweltmobil angenommen, jedoch nur in haus­haltsüblichen Mengen. Dies gilt nicht für größere Elektrogeräte wie Fern­seher, PC und ähnliches.

Diese Geräte werden weiterhin auf Anruf hin kostenlos bei Privathaus­halten abgeholt.

Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzen­fette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zuge­führt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).

Des weiteren können hier Korken abgegeben werden, die ebenfalls in die Wiedervenwertung gelangen.

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobi­len Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie kön­nen dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Proble­mabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim (s.u.) gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammen­hang, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entge­gennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Heben Sie deshalb den Kassenbon vom Kauf des

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Für Bürger, die an a d ®^e haben, besteht darüber S mrer Problemabtaile ha° ^ WAB - n 56424

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Uhr, nachmittags von 13.00 bis 15.30; donnerst^ >,!! 830 von 13.00 bis 17.30; freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr^^' ; |® narbe

,50 qm ,80 qm

-,„.vv Ul»,

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfalih» unter Tel.: 02602/6806-55.

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IV.Änderung des Flächennutzunosplsrige der Verbandsgemeinde Montabaur i27sooqm

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlussesaemä(u t7 °° qm Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) VtOOqm Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner 30 Stk 06 03.2008 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur IV Art 25 Stk Flächennutzungsplanes einzuleiten. ' f ^ ^ M

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs 8m L'im m B auGB öffentlich bekannt gemacht. ‘ 125 fll '

Planinhalt l 100lfdM

1 Der novellierte Flächennutzungsplan wurde im Jahre20011» t300C|rT1 Seit diesem Zeitpunkt wurden eine Vielzahl von Bebauungsplan? Darstellungen der vorbereitenden Bauleitplanung entwickelt s; entsprechenden Baugebiete nicht mehr als „geplant“, sondeniai darzustellen sind. 2. Darüber hinaus wurden in verschiedene^ Flächennutzungsplan gekennzeichneten Flächen im Rah liehen Bebauungsplanung geringfügig überschritten. Diesistat Baugesetzbuch so vorgesehenen ParzellenunschärfederPlar« ' gewissem Rahmen zulässig. Allerdings sollte auch hier im Ralw ■ tun 9 Schreibung des Flächennutzungsplans aus Gründen derRech! Ätektenbü tatsächlich vollzogene Planung übernommen werden. 3. DesttC J 5 ,56412 den als Entwicklungsflächen eingetragene Bereiche zwischenzi el.ß602 /1 als Baugebiete entwickelt, so dass auch hier eine klarst*!# Mprose des Flächennutzungsplanes erfolgen sollte. ^ an

4. Letztlich stehen auch Neuausweisungen von unterscliiefiS[7e Unter lachen an. Um den Vorgaben des Baugesetzbuches bezp p^verwa Wicklungsgebotes, d.h. die Bebauungspläne sind grundsälzüiÄtö^ontat Darstellungen des Flächennutzungsplan zu entwickeln, Rec^hSohutzge gen und außerdem den Anforderungen des ParallelverfaliÄjjjjjggy gen, wird eine Ergänzung und Neuausweisung der entspreche# ” vorgeschlagen.

Plangebiet

Die Änderungspunkte betreffen alle Ortsgemeinden und die Statt« ^ Montabaur, 07.04.2008 Edmund Scham^

(Submi faur, Ki mzu Jieerhai Date

de/erbanrUin 68 F ! ächennutz ung$plane$ I^So

hier: D, ur M ° nta ^; kfend,

nach 6 3 Ah«Ti 9 1 er vor 9 ezo 9enen ÖffentlichkeitsbetMzw. auf,

Der Rat dervL?!Gesetzbuches (BauGB) MzaHuni

06 03 200A rii D c D ^ n< ; S 9 ememc,e Montabaur hat in seiner9min für di, beschlossfliwf F n e,tun 9 der IV. Änderung des Rärt-lÄb.™ Nach s ?!k 1 = e vorsteh ende VeröffenBchung), und Zwert/fL, ° auGß »st die Öffentlichkeit überdies zur Äußerung V. ,a j? un 9 öffentlich zu unterrichten; ihnenislSi spätere OfS Und Erörterun 9 zu geben. Ein Umweltbeiicblir Zu v 396 ers,el " ur ! d aus 9 e(egt »edlen.

Zeit vom 01 die Änderungsplanung zur Einsicht bed7rv 2 1 04 - 2008 - 23.05.2008 (einichlieOllcl.)

Konrprt.AwT andS9eme,ndeverwalt ung Montabaur, E (montane anauer ' p, atz 8,56410 Montabaur, während bis nn i d,enata 9 s und mittwochs von 08.00 bis 12.30 IßfJ Uhr r U ? r ’ donnens tags von 08.00 bis 12.30 UhrurdM

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Öffentliche Ausschreibung |Wf

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaurs der Joseph-Kehrein-Schule, Gelbachstraße >

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