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Wochenblatt VG Montabaur

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Seniorensicherheitsberater

lernten die miesen Tricks der Ganoven kennen

Zehn hoch motivierte angehende Seniorensicherheitsberater für den Wester­waldkreis begannen jetzt ihre Ausbildung im Kreishaus in Montabaur. Präven­tionsbeamte vom Kommissariat 15 des Polizeipräsidiums Koblenz weihten die ehrenamtlichen Berater in die miesen Tricks der Gauner und Betrügerein, die sich auf meist ahnungslose Senioren spezialisiert haben. Abzocke auf Kaffee­fahrten, Enkel- und Glas-Wasser-Trick waren nur einige Methoden der Gano­ven, die Gabriele Theis und Thomas Schäfer vermittelten. Die Seniorensi­cherheitsberater werden zukünftig ihr Wissen in Senioreneinrichtungen, bei Seniorennachmittagen oder vielleicht auch Kaffeekränzchen weitergeben und die älteren Menschen für die Tricks der Betrüger sensibilisieren. Die Senioren­leitstelle der Kreisverwaltung, die die Ausbildung organisierte, übernimmt die Vermittlung der Sicherheitsberater unter Telefon 02602/124386. Auf dem Foto zweite Reihe von rechts: Dezernent Achim Schwickert, der die Teilnehmer im Namen von Landrat Peter Paul Weinert begrüßte, links daneben Thomas Schä­fer vom Polizeipräsidium Koblenz, Marion Reitz-Frohneberg, Seniorenleitstel­le, sowie Gabriele Theis, Polizeipräsidium Koblenz.

Tipps zu Förderungen von „Weg-vom-ÖI-Strategien"

Ölpreis bis 2020 verdoppelt? - Preisanstieg auf bis zu 200 Dollar pro Barrel denkbar Der Preis für Rohöl hat in den letzten Tagen erst­mals die markante Schwelle von 100 Dollar pro Barrel auf dem Weltmarkt erreicht. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin gehen aufgrund der weltweit ständig stei­genden Nachfrage von einer Verdopplung des Rohölpreises bis 2020 aus. Schon vorher wird auch mit den ersten Versorgungsengpässen zu rechnen sein. Vor diesem Hintergrund denkt man­cher verstärkt über seine eigene „Weg-vom-ÖI- Strategie" nach. Olaf Glasner, Energiebeauftrag­ter der Kreisverwaltung, gibt dazu einige Tipps: Glasner: „Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhrkontrolle in Eschborn bietet eine Reihe von Zuschüssen bei der Nutzung erneuerbarer Ener­gien." Und die sehen wie folgt aus:

Thermische Solaranlagen Mit ihnen kann man während der hellen Jahres­zeit nahezu vollständig auf den Einsatz von Brenn­stoffen zur Warmwasserbereitung verzichten. Bei entsprechender Auslegung kann die Anlage auch einen Beitrag zur Raumheizung erbringen und so die Energiekosten übers Jahr erheblich senken. Bei der Förderung werden Anlagen zur reinen Heißwasseraufbereitung und solche zur zusätzli­chen Heizungsunterstützung unterschieden.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 mf Bruttokol­lektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m£ Bruttokollektorfläche, minde­stens aber 410 Euro je Anlage. Unterstützt die Anlage auch die Raumheizung, beläuft sich die Förderung pro m2 auf 105 Euro. Auch die Erwei­terung bereits bestehender Anlagen kann mit 45 Euro je zusätzlich installiertem Quadratmeter Brut­tokollektorfläche gefördert werden.

Auch der Einsatz besonders effizienter Solarkol­lektorpumpen und Umwälzpumpen kann im Zusammenhang mit einer Neuinstallation einer thermischen Solaranlage mit einem Bonus von 50 bzw. 200 Euro honoriert werden. Biomasseverfeuerungsanlagen - Scheitholzvergaserkessel, Holzhackschnitzel­und Holzpelletheizanlagen Die Förderung von Heizanlagen zur Verteuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhack­schnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer instal­lierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36 Euro je kW errichteter, installierter Nennwärmeleistung. Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträ­

ge: für Pelletöfen 1.000 Euro, für Pelletkessel 2.000 Euro und für Pelletkessel mit neu errichte­tem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 I/kW 2.500 Euro. Luftgeführ­te Pelletöfen sind erst ab 8 kW förderfähig. Wärmepumpenanlagen Bei Neubauten beträgt die Förderung in Wohn­gebäuden 10 Euro je m2 Wohnfläche, in Nicht­wohngebäuden 10 Euro je m2 beheizter Nutz­fläche, höchstens jedoch 2.000 Euro je Wohnein­heit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohn­einheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Net­toinvestitionskosten für die Wärmepumpenanla­ge begrenzt. Bei Luft/Wasserwärmepumpen beträgt die Förderung hingegen nur 5 Euro je m2 Wohnfläche bzw. m2 beheizter Nutzfläche. Der Höchstbetrag liegt hier bei 850 Euro je Wohnein­heit bzw. bei 8 Prozent Nettoinvestitionskosten bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnein­heiten und bei Nichtwohngebäuden.Im Gebäu­debestand beträgt die Förderung mit Ausnahme von Luft / Wasserwärmepumpen in Wohngebäu­den 20 Euro je m2 Wohnfläche bzw. in Nicht­wohngebäuden beheizter Nutzfläche, höchstens aber 3.000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohnge­bäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.

Für Luft/Wasserwärmepumpen liegen die Förder­beträge bei 50 % der vorgenannten Summen, lediglich bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohn­einheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Net­toinvestitionskosten begrenzt. Ein regenerativer Kombinationsbonus von zusätzlichen 750 Euro wird gewährt, wenn eine förderfähige Biomasse­anlage oder Wärmepumpenanlage mit einer ther­mischen Solaranlage kombiniert errichtet wird. Antragstellung und weitere Informationen Der Förderantrag muss innerhalb von sechs Mo­naten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35 in 65760 Eschborn eingereicht werden.

Neben dem vorgeschriebenen Antragsformular sollte die Fachunternehmererklärung, die Rech­nung und bei Wärmepumpenanlagen ein Nach­weis zu Wohn- und Nutzfläche beiliegen. Die For­mulare sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.bafa.de erhältlich. Förder­mittel sind noch reichlich vorhanden.

Weitere Infos zum Energieeinsparung von Olaf Glasner unter Telefon 02602/124-370 oder Email: Olaf.Glasner@westerwaldkreis.de.

Zu Gast bei Lilli Libelle

Kreisverwaltung gibt „Umweltkompass" heraus - Alle Veranstaltungen Rund um den Naturschutz auf einen Blick

Alle diesjährigen Veranstaltungen, die die heirni. sehe Natur Groß und Klein näher bringen sollen, sind im Umwelt-Kompass aufgeführt, den das Umweltamt der Kreisverwaltung in Zusammen­arbeit mit den Partnern der Umweltbildung gera­de herausgegeben hat. Und der Kalender ist mit über 100 Veranstaltungen prall gefüllt.

Mit dem ''Umweltkompass", der ein Projekt der WW Agenda 21 ist, will der Westerwaldkreis die breit gefächerte Angebotspalette transparent machen und dazu einladen, die Natur zu erleben und zu verstehen. Die Angebote richten sich an alle Altersgruppen, wobei viele für Kinder, jugend­liche und Erwachsene gleichermaßen interessant sind. Teilnehmer können zum Beispiel eine „Früh- lings-Märchen-Nacht" erleben, einem „Konzert unserer Vogelmusikanten" lauschen oder dem Vogel des Jahres, dem Kuckuck, auf die Spur kom­men. Für Pflanzenfreunde, die mehr als nur die Namen heimischer Pflanzen kennen lernen möch­

ten, stehen botanische Kurse auf dem Programm. Fledermäuse auf dem Flug durch den Sommer werden über dem Gewässer der ehemaligen Ton­grube Sainerholz geortet. Die Kinder dürfen sich unter anderem darauf freuen bei Lilli Libelle und Michael Marder zu Gast zu sein, um mitlhnendiij Natur am Bach zu erleben bzw. zu erfahren, wie: sich die heimischen Wildtiere auf den Winter«- bereiten. Alle Exkursionen und Themenwande­rungen haben den Anspruch anschaulich, spiele risch und nebenbei lehrreich zu sein.

Jaturschutzorganisationen, die Forstverwaltung,

inrichtungen der Erwachsenenbildung und der

Vesterwaldkreis zeigen mit diesen Veranstalt®’ en, wie unsere Natur zum spannenden außer chulischen Lernort werden kann.

He Anbieter investieren großes Engagement achkenntnis und Phantasie und nicht zuletzt® i diese Aufgabe. „Die Begegnung mit der Natur t eine Voraussetzung dafür, eine nachhaltige tn /icklung einleiten zu können. Eine nachhawg* ntwicklung anzusteuern bedeutet, so zu leW lass die Chancen und Möglichkeiten naclitoi- lender Generationen nicht geschmälert werde 0 'etonte Landrat Peter Paul Weinert beider^ entation des Umweltkompasses.

)er Umweltkompass wird an Schulen, Kin lärten sowie touristische Betriebe verteilt.

4 er bei den Touristinformationen im Kreise :h oder kann bei der Kreisverwaltung unter

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