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Wochenblatt VG Montabaur

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wenn eine ausreichende Anzahl an Grundstücken an bauwillige Grund­stückinteressenten veräußert werden konnten.

Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung des Waldsportplatzes Horbach Der Ortsgemeinderat Gackenbach spricht sich für die Realisierung eines Kunstrasenplatzes am bestehenden Standort in Horbach auf der Grund­lage der vorliegenden Kostenschätzung aus und schließt sich dem Vor­schlag einer Finanzierung der nicht durch Zuschüsse Dritter (Land, Land­kreis, Sportbund etc.) gedeckten Kosten für die erstmalige Herstellung des Sportplatzes in folgendem Verhältnis an:

Horbach 50 %, Gackenbach 25 %, Hübingen 25 %.

Dabei ist die Gewährung eines Landeszuschusses in Höhe von mindestens 40 % der Investitionskosten unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung und Realisierung des Projektes. Die beabsichtigte Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Gackenbach steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushalts­lage und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde im Zeitpunkt der Realisierung des Projektes eine finanzielle Beteiligung zulässt. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb 2008 „Unser Dorf hat Zukunft“

Der Ortsgemeinderat beschließt, am Wettbewerb 2008 nicht teilzunehmen.

Neugestaltung des Ortseingangs im Oberdorf aus Richtung Gelbachtal

Der Ortseingang im Oberdorf aus Richtung Gelbachtal wird in den näch­sten Monaten neu gestaltet. Im Zuge der Maßnahme soll die Ortseinfahrt aufgewertet und durch entsprechende Pflanzmaßnahmen optisch verengt werden. Der Wanderparkplatz hinter der Pfarrkirche (Ecke Kirch- straße/Neue Hohl) wird neu gestaltet, die bituminös befestigte Fläche vor dem Anwesen Kirchstraße 1 wird entsiegelt und als Grünanlage gestal­tet. Auch wird eine Halterung für den Kirmesbaum installiert. Renovierung und Umbau der Grillhütte

Der Innenausbau- und die Renovierungsarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen, lediglich die Elektroendinstallation (Montage der Beleuch­tungskörper etc.) steht noch aus. Anschließend soll der Außenanstrich der Grillhütte noch erneuert werden. Ab Ende März, spätestens ab 15. April 2008 kann die Grillhütte wieder vermietet werden. Der Ortsgemein­derat hat folgende Benutzungsgebühren und Kautionen festgesetzt, die ab der Neueröffnung von den zukünftigen Nutzern zu entrichten sind:

Nutzungsgebühr für Einheimische: .20,00 € / Tag

Nutzungsgebühr für Auswärtige:.35,00 € / Tag

Kaution: 50,00 €.

„4. Gackenbacher Dorffest“ am Samstag, dem 14. Juni 2008 Das Dorffest soll erstmals am in 2006 neu gestalteten Platz „Unter den Turnerstangen“ im Gemarkungsbereich „Auf der Hurst“ stattfinden.

Förderung junger Familien ? Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses bei der Geburt eines Kindes

Der Ortsgemeinderat hat sich im letzten Jahr bereits für eine Förderung von Familien mit Kindern ausgesprochen. Die Ortsgemeinde hat Förder­richtlinien für junge Familien verabschiedet und damit finanzielle Anreize geschaffen, damit Familien mit Kindern in Gackenbach Eigentum erwer­ben. In Ergänzung dieses Angebotes und im Rahmen des erklärten Zie­les, kinderfreundliche Gemeinde zu sein, beschließt der Ortsgemeinde­rat, bei der Geburt eines Kindes ein einmaliges „gemeindliches Kinder­geld“ in Höhe von 150,00 €/Kind zu gewähren.

Nachdem die v. g. Förderrichtlinien bereits 2007 in Kraft getreten sind, spricht sich der Rat dafür aus, den Zuschuss rückwirkend ab dem 01.01.2007 zu gewähren, so dass die drei in 2007 neugeborenen Kinder ebenfalls in den Genuss der Förderung kommen.

Verschiedenes

Der Rat beschließt, dass sich die Ortsgemeinde an der diesjährigen Akti­on „Saubere Landschaft“ am Samstag, dem 5. April 2008 erneut beteiligt.

Erinnerung an den Osterspaziergang in Gackenbach

„Im Tale grünet Hoffnungsglück; der alte Winter, in seiner Schwäche, zog sich in raue Berge zurück.“

Vergesst nicht unseren Osterspaziergang an Ostermontag, 24. März 2008, um 10.00 Uhr, an der Kirche in Gackenbach.

Anmeldeschluss für Kinder von 0-12 Jahren ist der 16. März 2008. Mel­det Euch bitte bei: Alexandra Horn 06439/6117, Andrea Kessel 06439/901421 oder Barbara Scholz 06439/901851.

Wir können nicht die Aufsichtspflicht über alle teilnehmenden Kinder über­nehmen. Liebe Eltern, bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Kind in Beglei­tung einer/eines Erwachsenen an dem Spaziergang teilnimmt.

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.15 bis 19.30 Uhr

oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung

Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.; 06439/909227

Privatanschrift: Im Boden 1 E-Mail privat: uli@kleinkunst-mons-tabor.de

Fax Gemeindeverwaltung.

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

gemeinde-horbach@gmx.de

Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-vwv.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bek;

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GRUNABFALL

Wohin mit Astschnitt und anderem Grünzeug

Nachdem uns noch vor 2 Wochen Schnee, Frost und Sturm erf haben, steht jetzt hoffentlich der Frühling vor der Tür. Da fällt baS viel „Grünzeug“ an. Nur wohin damit? Dazu, wie dieser Garten- und? senabfall geregelt zu entsorgen ist, nachfolgend wie in jedem Jahr? zu einige nützliche Hinweise:

1. Abfuhr von Grünabfall durch die WAB Der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) fährt zweimal iäh lieh Grünabfall ab, je einmal im Frühjahr und im Herbst (9. Mai undSBP' enS November 2008). Je Grundstück werden bis zu 2 cbm kostenlos ah luchfin fahren. Mitgenommen werden Rasenschnitt, Laub, Pflanzenreste I liensta; sonstige nicht sperrige Grünabfälle sowie Äste (bis 1,70 m lang und 12a ’elefon dick)). Die Abfälle müssen gebündelt oder als loses Material in Säcken ode irtsbürc Kartons bereitgestellt werden. Zusätzlich werden je Haushalt auf derli U deponie in Meudt kostenlos bis zu 200 kg/Jahr angenommen. Entsp» chende Wertgutscheine haben alle Haushalte erhalten. Weitere Infos daz im jährlichen Müllkalender oder bei der WAB unter Tel. 02602/6806-0. '

2. Regelmäßige Müllabfuhr

Für Bio- und Grünabfall wie Rasenschnitt hat jeder Haushalt eine brau« Mülltonne vorzuhalten, die alle 2 Wochen abgefahren wird. Die WAB bie­tet hierfür Gefäße bis zu 240 I Inhalt an. Gegenüber der kleinsten Ton«

(80 I) ist dies ein Mehraufwand von jährlich etwa 30,- Euro bei Verzieh auf den Selbstkompostiererrabatt.

3. Verbrennen von Pflanzen im Dorf

Pflanzen und Pflanzenteile dürfen nur außerhalb der Ortslage verbräm werden, soweit sie nicht anderweitig verwertet werden können. Wermeh als drei cbm pflanzliche Abfälle verbrennen will, muss dies der Ortspol zeibehörde schriftlich vorher mitteilen. In jedem Fall unzulässig istsowol

das flächenmäßige Verbrennen und das Verbrennen innerhalb einesffc ^ ubilar ’ c

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destabstandes von 100 m zum Wald oder 50 m zu Gebäuden oderöffent- liehen Straßen. Unzulässig ist ebenfalls das Verbrennen zwischen 1 und 8.00 Uhr sowie das Mitverbrennen von nichtpflanzlichen Abfällen.

4. Schredderplatz auf der Koppel

Viermal kann auch in diesem Jahr Ast- und Baumschnitt im eingezäuivlj ten Bereich der Koppel zum schreddern abgelagert werden. Die Teil ne: im Mai und Juni sowie im Oktober und November an jedem erste| Samstag im Monat zwischen 10.00 und 12.00 Uhr - erstmals alsoa Samstag, 3.5.

Während dieser Zeit wird jeweils ein Mitglied des Gemeinderates oderwB Gemeindearbeiter als „Koppelwächter“ vor Ort darauf achten, dassaudil wirklich nur schredderfähiger Ast- oder Baumschnitt abgelagert wiiül Schredderfähig sind Äste die mindestens fingerdick sind. Alles was dün-l ner ist, kann leider nicht angenommen werden. Die Menge ist auf 2qral pro Haushalt und Öffnungstag begrenzt. Der Abfall wird auf Kosten dal Gemeinde geschreddert und an Interessenten kostenlos als Mulchabgel geben (zumindest soweit dieser nicht von der Gemeinde selbst für diel eigenen Anlagen benötigt wird). Eine außerplanmäßige Öffnung <te| Schredderplatzes ist nicht möglich, bitte die Bäume kurz vor den KopJ pelterminen schneiden oder das Material auf dem eigenen Grundstttöl bis dahin lagern.

5. „Eiskämmerchen“ ist keine Deponie

Im Eiskämmerchen dürfen verschiedenartige Grünabfälle nichtabgekipf werden - und natürlich auch sonst kein Abfall! Auch die hier leider iroiM wieder abgelagerten Grünabfälle stellen Abfälle im Sinne des Kreislauf'! wirtschafts- und Abfallgesetzes dar und sind anderweitig zu entsorg^J außerdem stören sie das Landschafts- bzw. Waldbild. Die zuständig? Behörden haben diese wilde Deponie bereits mehrmals beanstandet

6. Abfallcontainer am Friedhof

Mit Hilfe der Angehörigen und der Gemeindearbeiter ist unser Friedhofjjl einem guten Zustand und auch das kleine Kappellchen erstrahlt jetzt I neuem Glanz. Für die durch die Grabpflege entstehenden Abfälle wird®! Container vorgehalten. Leider kommt es im Frühjahr und Herbst imwl mal wieder vor, dass der Container die Menge der Abfälle nicht alle a«| nehmen kann. Aus finanziellen Gründen wird er nur alle 14 Um zu verhindern, dass der Container zu schnell voll ist, soll derria 1 kabfall möglichst nicht am Friedhof, sondern zu Hause entsorgt wer®j Dies ist sicher zumutbar. Unbedingt ist aber sicherzustellen, dass auch nur Friedhofsabfall entsorgt wird. Der Kies am Ausgang zum ist nur für die Grabpflege gedacht.

7. Beseitigung von Rasenschnitt

Grundsätzlich ist Rasenschnitt und weiterer Bioabfall auf dem ®9®j-

Grundstück zu entsorgen (Komposthaufen, braune Mülltonne, «r I _

fallsammlung mit Abfuhr WAB). Wer ein größeres Grundstück zu.iJJ»enteller hat und im schützenden „Dunkel der Nacht“ auch mal widerrechtlich* Ibands ai Schubkarre im nahen Wald entsorgt, sollte bitte wenigstens dafür so^Bpiscoger ? a ®® 1 c ^ s ® ras verteilt wird und somit schneller verrotten kann (kein Wage für c fenbildung!). In diesem Fall sieht die Forstverwaltung sicher vor 1 «, Abei strafrechtlichen Verfolgung ab und auch die Zelle im Spritzenhaus bleiPlaie zum |

Uli Schmidt, Ortsbürge^ f auf denk

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