Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

■k.]

ftr.

£

fj

ißwaMMä

Vor der Abschaffung der Hauptschule:

Kreis will aktuellen Schulentwicklungsplan

Schulleiter können Wünsche äußern - Beratungsbüro wird beauftragt

Der Westerwaldkreis will seinen Schulentwicklungs­plan von 2007 weiter fortschreiben und damit eine positive Fortentwicklung der Schullandschaft im Westerwald bei geänderten Rahmenbedingungen in die Wege leiten.

Der Grund ist die von der Landesregierung in Mainz geplante Änderung der Schulorganisation, die die Abschaffung der Hauptschule und die Umgliederung der Regionalen Schulen in die Realschulen zum Ziel hat. „Mir ist zwar bewusst, dass nur die Schul­behörden des Landes über die Einrichtung und Auf­hebung von Schulen bestimmen und kommunale Schulentwicklungspläne nur den Charakter unver­bindlicher Wunschlisten haben, dennoch, wollen wir nichts unversucht lassen, unsere Vorstellungen und Ideen in die Gestaltung unserer Schullandschaft ein­fließen zu lassen", bekräftigt Landrat Peter Paul Wei- nert das Vorhaben. In einem ersten Schritt hat der Landrat alle Schulleiter von weiterführenden Schu­len des Kreises angeschrieben und gebeten, ihre Vor­stellungen und Wünsche zur weiteren Schulent­wicklung mitzuteilen. „Besonders wertvoll sind dabei nicht abstrakte Überlegungen, sondern konkrete, bezogen auf den Wirkungsbereich ihrer Schule", schreibt der Landrat. Da die Landesregierung noch nicht geklärt hat, wer überhaupt Schulträger der neuen Schulform wird, bittet der Landrat die Ver­bandsgemeinden mitzuteilen, ob auf deren Seite Interesse an der Übernahme einer Schulträgerschaft besteht. Vorausgesetzt, die Neuregelung lässt eine solche Möglichkeit zu. Überhaupt, so der Landrat, wäre es langsam an der Zeit, die geplante neue Schulart in eine Rechtsform zu gießen und ihre inhaltliche Ausgestaltung festzulegen. Nach Eingang und Sichtung aller Vorschläge soll ein Beratungsbüro mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für einen Schul­entwicklungsplan beauftragt werden.

Da die Schulverwaltung des Landes den im Schul­entwicklungsplan 2007 geäußerten Wünschen des Kreises bisher noch in keinem Fall gefolgt ist, sei natürlich Skepsis angebracht, in welchem Umfang die Fortschreibung von 2008 Berücksichtigung fin­det. Beispielsweise liegen die Pläne für die im Schul­jahr 2008/09 vorgesehene Einrichtung der Fach­richtung "Technik" an der BBS Westerburg sowie der Fachrichtung „Gesundheit und Ökonomie" an der BBS Montabaur liegen im Moment auf Eis und warten immer noch auf die schulbehördliche Geneh­migung. Weinert: „Dennoch sollten wir nichts unversucht lassen, unsere Vorstellungen zur Neure­gelung der Schullandschaft einzubringen."

Der neue

Gebäudeenergieausweis:

Fünf Fragen, fünf Antworten

von Olaf Glasner,

Energiebeauftragter des Westerwaldkreises

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) zum 1. Oktober vergangenen Jahres wur­de auch der Gebäudeenergieausweis für bestehende Gebäude eingeführt. Hiermit soll der Energiebedarf von Gebäuden und damit deren Energieeffizienz erkennbar gemacht werden. Das macht ein Objekt für potenzielle Mieter, Pächter oder Käufer hinsicht­lich der zu erwartenden Energiekosten vergleichbar. Für die Eigentümer der Gebäude kann der Ener­gieausweis wertvolle Hinweise zur energetischen Sanierung enthalten. Rund um die Einführung dieses Ausweises ergibt sich aber immer wieder eine ganze Reihe von Fragen. Hier gibt's die Antworten:

ses auf Grundlage des Energieverbrauch weniger aufwendig und somit I nsc

Wer braucht einen Energieausweis?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist der Aus­weis schon seit der Einführung der Energieeinsparver- ordnunq 2002 Pflicht. Für bestehende Wohngebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittwei­se ab dem 1. Juli 2008 verpflichtend. Das heißt, erst dann, wenn das betreffende Objekt neu vermietet, ver­pachtet oder verkauft wird. Wird ein Gebäude oder eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis aus­stellen zu lassen. Übrigens: Auch für Nichtwohnge­bäude muss im Verkaufs- oder Vermietungs-, oder Ver­pachtungsfall ein Energieausweis ausgestellt werden.

In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Qua­dratmeter Nutzfläche und regelmäßigem Publikums­verkehr müssen darüber hinaus die Energieausweise auch gut sichtbar ausgehängt werden.

Was steht in einem Gebäudeenergiepass eigentlich drin?

Der Ausweis besteht aus einem vierseitigen Formu­lar, in dem zunächst die Gebäudedaten, das „Ener­gielabel" sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Das so genannte Energielabel ist eine graphische Dar­stellung hinsichtlich des Energiebedarfs pro Qua­dratmeter Wohnfläche und Jahr in Kilowattstunden.

Ähnliche Darstellungen sind schon heute im Bereich von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen üblich. Wenn in dem Gebäude kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich sind, muss der Energieaus­weis für das Gebäude individuelle Modernisie­rungsempfehlungen enthalten. Die angegebenen Werte basieren entweder auf dem rechnerisch ermit­telten Energiebedarf oder den Angaben zum Ener­gieverbrauch in der Vergangenheit. Man unter­scheidet hier den so genannten Energiebedarfs- vom -Energieverbrauchsausweis.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?

Für bestehende Gebäude - Wohn- wie Nicht­wohngebäude- können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs, als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Für beide Verfahren gibt es Berechnungsvorschriften in der EnEV. Regelmäßig ist das Erstellen des Auswei-

Orchideen im Naturpark Nassau

Neue farbige Broschüre des Zweckverbandes Naturpark Nassau

Schon seit Jahrhunderten sind Orchideen für die Menschheit eine faszinierende Pflanzenfamilie. Imdird ten menschlichen Umfeld auf den Fensterbänken fallen insbesondere die tropischen Arten auf. Dodiü gibt auch viele einheimische Arten. Weltweit sind über 25.000 Orchideenarten bekannt, in DeutscW etwa 60 Arten und im Naturpark Nassau 25 Arten. Dies ist umso bemerkenswerter, da der Naturparkte sau zu den kalkärmeren Gebieten gehört und viele Orchideenarten auf Kalk angewiesen sind. Dien« Broschüre gibt einen Überblick über die Merkmale von Orchideen sowie deren Fortpflanzung. AlleC deenarten werden im Hinblick auf Kennzeichen, Lebensraum und das Vorkommen im Naturpark Nas beschrieben und im Foto gezeigt. Außerdem werden die Orchideenbiotope im Naturpark Nassauvot stellt. Die Schutzbemühungen um Orchideen werden begründet und es * ’

wird um Verständnis für diese attraktive Pflanzengruppe geworben, da in unserer intensiv bewirtschafteten und genutzten Kulturlandschaft der Platz für unsere einheimischen Orchideenarten immer enger wird. Aber auch eine Nutzungsaufgabe mit anschließender Verbuschung führt oft zum Ver­schwinden von Orchideen. Hier können Orchideenbestände durch geziel­te Nutzung oder Pflege erhalten werden. Um zu verhindern, dass die Orchideen ausgegraben oder abgepflückt werden, stehen alle Orchi­deenarten unter Schutz Alljährlich werden in den Heimatjahrbüchern des

md in pfiS n " Krei ^^ Un M WeSterWaldkreises farbi 9 e Berichte aus der Tier- vnm 7 v nw u k Natur P arks veröffentlicht. Daraus werden

LhTis^es e s C rhnn Hi n . w a R tUrP l rk NaSSau Sond *rdrucke erstellt. In diesem and Pfa /nnH ^M eine stattliche Reihe, einmalig in Rhein­

land-Pfalz und darüber hinaus. Der Druck der Broschüre wird dankens-

SnlTnTpfan^an ,St li mm t fÜr UmWelt ' Forsten und Verbraucherschutz

zSSKd Natum L M terStUt f Z u U erhalten ist die Broschüre beim

02604/4368 n ^-M a aiL r in a fn(a^ a t SaU, ßach 9 asse 4 ' 56373 Nassau, Tel./Fax:

despfleqebehörde hf>i Hpr ,. na ! urparl< ^ assau de oder bei der unteren Lan- aespnegeoehorde bei der Kreisverwaltung in Montabaur.

PI

ung

teffe®

die Erstellung einer ingenieurmäßigen des Energiebedarfs auf Grundlaqe dor h Gegebenheiten des Objekts. Die Aussa fi eines berechneten Bedarfsausweises deutlich höher sein, da die Verbrauchst i von jeweiligen Verbraucherverhalten ahlv Überspitzt gesagt: Ein allein stehender FlunT- wird im Jahresschnitt einen geringeren He‘ff haben, als ein Rentnerehepaar.

Ab wann brauchen Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Energieausweis und wie lange ist ergib Wie schon oben erwähnt: für Neubauten wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarf«,» schon seit 2002 Pflicht. Bei Verkauf, Vermietung Verpachtung von Wohngebäuden, die bis 196sT| tig gestellt worden sind, ist Interessenten abdemll Juli 2008 ein Energieausweis vorzulegen. Einhalhj Jahr später, also ab dem 1. Januar 2009, giltdiesaull für alle übrigen Wohngebäude. Bis zum 1.0 1 2008 besteht für Wohngebäude mit wenigeralsM Wohnungen, für die der Bauantrag bis zum 31 (M ber 1977 gestellt wurde, die Möglichkeit, zwisJ einem Verbrauchs- oder einem bedarfsorientieJ Energieausweis zu wählen. Ab diesem Zeitpunkts! in diesen Fällen grundsätzlich nur noch ein EnerJ bedarfsausweis zulässig. Ab dem 01. Juli 2009istJ Vorlagepflicht auch bei Nichtwohngebäuden J bindlich. Dann müssen auch in den betroffeJ öffentlichen Gebäuden die Ausweise zur InfomuJ der Öffentlichkeit ausgehängt werden. Die GM keitsdauer beträgt in der Regel zehn Jahre.

Wie finde ich einen qualifizierten Aussteller für meinen Energieausweis?

Die Ausstellung von Energieausweisen wird inzvä von vielen Ingenieurbüros der Baubranche, Sthcol steinfegermeistern und Handwerksbetriebenangebl ten. Auch der Baustofffachhandel wirbt zum Teilnil diesem Angebot. Eine nach Entfernung sortiertem von zugelassenen Ausstellern, wie auch weiterem mationen zu diesem Thema, sind im Internet aufm Hausseiten www.dena-gebaeudeenergieauswesi| oder www.zukunft-haus.info erhältlich, partner für Fragen und Anregungen rundumi Thema Energie ist Olaf Glasner vom Umwetaftl Kreisverwaltung in Montabaur, Telefon 02® 124370; Email: Olaf.Glasner@westerwaldkreis.dt]