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Nr. 06/2008
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.. riane eines Haushaltsplanes künftig nicht mehr notwendig; von istdieV ^üiit auch eine Genehmigung bzw. Unbedenklichkeitsbeschei- dah nn e durch die Stiftungsbehörde.
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lll ‘ Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.02.2008 bis 20.02.2008 D Äitpn- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige ^ hH“ in der Verwaltung, Dillstr. 1, 56410 Montabaur, während der all- «Vn’an Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Ö von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.
M410 Montabaur, 30.01.2008 Mies
Stadt Montabaur Bürgermeister
FineVe^letzung der Bestimmungen über 7 die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und o die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemein- L derates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend aemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVBI. S. 104).
1 FFC Montabaur - Verein für Frauen- und Mädchenfußball
Samstag, 09.02., ab 11.15 Uhr in Nassau:
Hallenrheinlandmeisterschaft der E-Juniorinnen Sonntag, 10.02., ab 11.15 Uhr in Montabaur (Halle 2) Hallenrheinlandmeisterschaft der C-Juniorinnen Vorschau auf den 16. und 17. Februar: Mons-Tabor und DBL-Supercup
Zum 10. Mal findet am 16.02. in der Kreissporthalle 1 in Montabaur die Austragung des Mons-Tabor-Cups statt, bei dem 10 Mannschaften vorwiegend aus dem Verbandsgebiet (darunter auch die 2. Mannschaft des 1. FFC Montabaur) um Sieg und Siegerpreise spielen.
Zum 3. Mal spielen tags darauf dann 10 Mannschaften höherer Spielklassen um den DBL-Supercup. Hier messen sich Mannschaften höherer Spielklassen wie etwa der Zweitbundesligist SV Dirmingen, die Oberligisten Bonner SV, Germania Wiesbaden, Spfr. Siegen oder SV Berlin- Friedersdorf. Nach jeweils 2. Plätzen bei den stark besetzten Turnieren in Limburg und St. Augustin.wird das Regionalligateam des 1. FFC Montabaur erneut auf starke Konkurrenz treffen und ihren guten Vorbereitungsstand auf die Rückrunde unter Beweis stellen können.
Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem 1. Januar 1980, Änderungen zum 01.01.2002 und 01.01.2003, gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für dieses Jahr bis zum 1. April 2008 gestellt werden.
Förderungsvoraussetzung:
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Stadt Montabaur sind, mindestens das 5. Lebensjahr und höchstens das 18. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung vollendet haben, gezahlt.
Die Förderung von Kindern unter 5 Jahren ist möglich, wenn der Verein für diese konkrete kontinuierliche Angebote unterbreitet und durch Vorlage des Konzeptes oder Programms nachweist. Die Entscheidung über die Förderung trifft in diesem Fall der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Montabaur.
Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse. Der Zuschussbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 100,— EURO je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 8,— EURO, ihre schriftliche Antragstellung muss folgende Daten beinhalten:
T Vor- und Zunamen, Anschriften und Geburtsdaten der Mitglieder 2 - Bankverbindung des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft
Bestätigung durch die/den Vorsitzende(n) des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft (Stempel soweit vorhanden) ntrage sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbe- ioc„ 5, Rath aus-Altbau, Zimmer 21a, einzureichen (Tel.: 02602 /
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der 1. April 2008 eine Aus- niussfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, kön- n me hr berücksichtigt werden.
Anmeldung an der DOS Montabaur
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