Wochenblatt VG Montabaur
Karneval
Neubau der Berggartenschule: Erdarbeiten haben begönne
Kein Alkohol an Kinder
und jugendliche
Kreisjugendamt appelliert an die Betreiber von Supermärkten und Gaststätten
WESTERWALDKREIS. „Karneval feiern ja - Komasaufen nein!" Mit einem eindringlichen Appell richtet sich das Kreisjugendamt an die Betreiber von Supermärkten, Gaststätten und Tankstellen: An Kinder und Jugendliche darf kein Alkohol verkauft werden. Denn die „tollen Tage" nehmen viele Kinder und Jugendliche als günstige Gelegenheit wahr, sich einmal richtig zu betrinken.
„Das Jugendschutzgesetz hat klare und unmissverständliche Grenzen gezogen", betont Kreisjugendpfleger Jochen Bücher. Neu ist seit dem 1. September 2007, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht mehr rauchen dürfen. Alkoholische Getränke dürfen weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für brantweinhaltige Getränke gilt sogar eine Altersbegrenzung von 18 Jahren. Auch ein über 18jähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit Bußgeldern von mehreren Tausend Euro geahndet werden.
Bücher: „Ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird, liegt in erster Linie an der Bereitschaft der Erwachsenen, die vorgegebenen Grenzen zu beachten, ein gutes Vorbild zu sein sowie notfalls auch Zivilcourage zu zeigen, sich aktiv einzumischen und auch einzuschreiten, wenn Alkohol an Minderjährige verkauft wird.
Alkohol muss allein deshalb für Kinder Tabu sein, weil der Organismus eines Kindes viel empfindlicher auf Alkohol reagiert als der eines Erwachsenen. Schon nach einem Glas Bier mit seinen zehn Gramm Alkohol hat ein 30 Kilogramm schweres Kind eine Blutkonzentration von 0,5 Promille und zeigt Vergiftungssymptome. „Das Risiko einer Abhängigkeit ist umso höher, je früher sich Kinder und Jugendliche an Alkohol gewöhnen", sagt Bücher. Polizei und Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.
Die Bauarbeiten für den Neubau der Berggartenschule in Siershahn haben begonnen. Die Fertigstellung ist voraussichtlich im Sommer 2009.
Es kommt nur noch sehr selten vor, dass der Westerwaldkreis als Schulträger eine Schule wie die Berggartenschule in Siershahn komplett neu baut. Eine Sanierung und Erweiterung der alten Schule in der Ortsmitte von Siershahn war wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten. Verkehrsprobleme in der engen Ortsbebauung lieferten den Kreisgremien zusätzliche Argumente für einen kompletten Neubau an anderer Stelle. Seit Jahresbeginn laufen nun die Erdarbeiten für den Neubau der Berggartenschule (Förderschwerpunkt Lernen). Die Planung erfolgte durch ein Wiesbadener Architekturbüro, das den ausgeschriebenen Wettbewerb gewann. Der Clou: 90 Prozent des Wärmebedarfs soll mit einer neuartigen Erdwärmeheizung gedeckt werden. Die Fertigstellung der Schule ist Mitte 2009 geplant.
Käfer im Brot und Froschmumie auf der Banane
Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltung hatten 2007 wieder viel zu tun
Nur jede dritte Betriebsprüfung der Lebensmittelüberwachung verlief völlig ohne Beanstandungen. So lautet das Fazit, das die Lebensmittelkontrolleure der Kreisverwaltung für das Jahr 2007 ziehen konnten. „Im Jahr 2007 wurden insgesamt 1001 Betriebsüberprüfungen vorgenommen, wobei alle Betriebskategorien erfasst waren. 25 Betriebskontrollen führten, meist wegen erheblicher Hygienemängel, zur Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren", resümiert Dr. Helmut Stadtfeld, Leiter der Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung in Montabaur. In den meisten Fällen, so Dr. Helmut Stadtfeld, folgten mündliche oder schriftliche Belehrungen oder Beratungen.
Teuer wurde es für einen Gastwirt, der wegen Verschleimung seiner Schankanlage zu einer Geldbuße von 900 Euro verurteilt wurde. Vier Gaststätten und eine Bäckerei mussten vorübergehend geschlossen werden und konn
ten erst nach gründlichen Reinigungs- und Aufräumarbeiten sowie Schädlingsbekämpfungsm aßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Ein Grund für die relativ hohe Beanstandungsquote seien die vielen fachunkundigen und ungelernten Mitarbeiter in der Gastronomie. Hier würde man es im Kreishaus gerne sehen, wenn sich angehende Gastronomen einer „Grundausbildung" mit anschließender Erfolgskontrolle unterzögen.
Doch es geht nicht immer nur um Hygiene: In drei Fällen wurden Verfahren eingeleitet, weil die Verwendung gentechnisch veränderten Sojaöls nicht auf der Speisekarte vermerkt war, so dass der Verbraucher keine Möglichkeit hatte, die Produkte zu meiden.
Auch im vergangenen Jahr, so Dr. Stadtfeld, galt ein besonderes Augenmerk der Lebensmittelüberwachung den „vorübergehenden Gaststättenbetrieben", wie es im Amtsdeutsch heißt. Das heißt den „Volksfesten aller Art". Dabei wurden 900 Stände auf rund 200 Veranstaltungen überprüft. Fazit: Die Situation hat sich insgesamt deutlich gebessert. Beanstandungen betrafen fehlende Handwaschgelegenheiten, unzureichende Abtrennung zum Beispiel des Kuchens von den Kunden oder auch die Verarbeitung oder die Kühlung von leicht verderblichen Speisen. Weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt neben
Kreisverwaltung'*
Servicezeiten an Karneval
An Schwerdonnerstag, 31. Januar, ist die Kreisverwaltung in Montabaur bereits ab 14.00 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.
An Fastnachtdienstag, 05. Februar, schließt die Verwaltung um 13.00 Uhr.
den Betriebsüberprüfungen war die Entnahme von Pro ben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, die« Ausnahmefällen in der Kreisverwaltung, im Regelfil jedoch in den Labors des Landesuntersuchungsamtai« Koblenz untersucht werden. In 2007 wurden insgesamt 817 Proben gezogen, 725 davon waren planmäßige Stichproben, 83 Mal entnahmen die Lebensmittelkontrolleure aufgrund eines besonderen Verdachts eine Probe, etwa nachdem eine unansehnliche oder merkwürdg riechende Wurst entdeckt wurde.
eine weiieie, iniiurucr Kunose ivuegunc vuurnw.«.
len die Beschwerdeproben dar, die von Verbrauchern überbracht werden. Im Jahr 2007 waren es neun, unter anderem ein mumifizierter Frosch auf einer Banane, ein Brot mit eingebackenen Käfern oder ein Spießbraten, in dem sich ein golfballgroßer Abszess befand Dr. Stadtfeld: „In letzterem Fall war dem Metzger kein Vorwurf zu machen, da er selbst bei größter Sorgfaltdie Veränderung nicht erkennen konnte."
Von diesen 817 untersuchten Proben wurden 95 beanstandet, meist wegen unzureichender Kennzeichnung Zum Beispiel war ein Getränkepulver als zuckerfrei deklariert, enthielt aber nachweislich Zucker. Bei Kochschinken war die Wertminderung durch Fremdwasser (bis zu 50 Prozent) nicht angegeben, eine Probe Trockenapnto® war als Natur belassen gekennzeichnet, enthielt aber Schwefel.
Erfreulicherweise wurden in 2007 im Gegensatz zu den Vorjahren keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln!! Obst und Gemüse festgestellt. Im Westerwaldkreis gw 1.879 Lebensmittelbetriebe, die über 800 landwirt-
es
schaftüchen Betriebe nicht mitgerechnet.
be rrw i ü Wären 2U ne nnen: 630 Gastronomiebetrie- 1 dri«n«S?-«T as ? tätten ' lm bissbetriebe), 159 Einzelte- 1 BetrEh! Ch u te ' „ 71 Bäckereien, Fleisch verarbeitend« reipn tr uf rS I e er von Getränken ( Brauereien, Brenne- j
reien, Fruchtsaft-Keltereien),
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