Wochenblatt VG Montabaur
S.V. Olympia Eschelbach
Abteilung Alte Herren
Wichtiger Hinweis für die Teilnehmer am Rosenmontagszug;
Wir treffen uns am Samstag, 02.02.08, um 9.00 Uhr beim Sportkamerad Joachim Görg um alles Weitere zu besprechen.
Unser nächstes Training in der Halle Waldschule ist am 9.02.08, 16.00 Uhr. Wie bereits berichtet ist unsere diesjährige Jahreshauptversammlung am 22.02.08. Die Anfangszeit hat sich geändert, wir beginnen bereits um 19.00 Uhr im Sportheim. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung treffen wir uns zum “Bäumchenstellen” beim Sportkameraden Wolfgang Schmitz.
Wir bitten zur Jahreshauptversammlung pünktlich zu erscheinen.
Nähere Informationen unter www.ah-eschelbach.ag.vu
Horressen
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Meisenstraße“ der Stadt Montabaur
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß §§13 a, 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.11.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß §§ 13 a, 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
II. 02.2008 - 14.03.2008 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
I-
i
Planinhalt:
Das Baugesetzbuch wurde zum 01.01.2007 geändert. U.a. wurdeü 13 a eingeführt, der für so genannte Bebauungspläne der Innenenl» lung ein beschleunigtes Verfahren begründet. Ein Vorliegen der Tal Standsvoraussetzungen dieser Norm hat u.a. zur Folge, dass! grundsätzlich bestehende Verpflichtung zum Ausgleich der mit der» ung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht mehr« die entsprechenden Beeinträchtigungen fiktiv als vor planerischenS Scheidung der Kommune als zulässig gewertet werden können. Die Stadt Montabaur möchte von diesem neuen Instrument Gebräu machen und die neu eingeführten Erleichterungen im Rahmen derl.Äm rung des Bebauungsplanes „Meisenstraße“ baurechtlich umsetzen. Plangebiet |
Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Stej Montabaur, 21.01.2008 Klaus Mies, Sfacffötirgen
Reckenthal
Öffentliche Bekanntmachung
“WnrhI« ng Jl es Bebauur >gsplanes
dSS2 bie ' Recken,hal ”
Änderuno de^Roh'° ntabaur hat in seiner Sitzung am 24.01.2008 die
Na sc h h l°yr ' ****
nicht berührt 9 wprrion r ° rt - e L Un9 zu 9 eben - Da die Grundzüge der Planu sem Zweck lientriioA 'U ird von einer Unnweltprüfung abgesehen. Zu4 11 02 2008 Ä n Anderu ngsplanung zur Einsichtnahme in derZeifvo bei de’rVprh" 1 ^ 03 - 2008 (einschließlich)
Konrad-AdenaiiP^pT'f'^^^Verwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmert
(montags dienen J atZ ,?’ 56410 M °ntabaur, während der Dienststundj
bis 16 oo’uhr rän? U ? d mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr undl
Uhr und freitaas vnn nfi a nn S ^ 0n 08 00 bis 1230 Uhr und 14 ' 00bis18
Montabaur, 25.012008° ^ 12 ’ 3 ° Uhr) öffentlichaus - .
' 008 Klaus Mies, Stadtburgermetä
Öffentliche Bekanntmachung
Wer Stadt Montab aur th
Abs. 8 i v“ Ur ? Änderungsbeschlusses gemäß§§1 Der Stadtrat 1 U " d 13 des Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gefesst^nv 0 ^^ 31 in seiner Sitzun 9 am 2401 ■ 20 °1
“WochenendhausaebiPt Ve £ ah [ en ZUr '■ Anderun 9 des Bebauungsplan ausgebiet - Reckenthal” einzuleiten.

