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Nr. 03/2008
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Wochenblatt VG Montabaur
Ettersdorf
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%Am Samstag, 19.01., findet um 19.30 Uhr in der Gelbachtalhalle Etters- riorf unser traditioneller “Bunter Abend” statt. Der Gesangverein Wohlge- muth Ettersdorf lädt alle Freunde des Karnevals zu dieser Veranstaltung fein Wie jedes Jahr, wollen wir unsere Gäste mit Tänzen, Büttenreden und Sketchen unterhalten.
kartenvorverkauf ist am Freitag, 18.01.08, um 17.30 Uhr in der Gelb- chtalhalle oder an der Abendkasse.
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Gelbachtaler Musikanten
?Die Probe am Donnerstag, 17.01.08 entfällt. Die nächste Probe findet am (Donnerstag, 24. Januar 2008 statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen.
Horressen
!l. Frauenkleiderbasar in Horressen!
(Am Sonntag den 02. März 2008 findet in der Zeit von 14.00 -17 00 Uhr in der Turnhalle der Waldschule Horressen erstmalig in unserer Reai- on ein großer Frauenkleiderbasar statt. a
Der Basar beinhaltet gleichzeitig einen Kinderkleiderbasar.
Veranstaltet wird der Basar vom Elternbeirat des Kindergarten Horressen und der Gesamterlös aus Tischmieten und Cafeteria fließt als Spende an den Kindergarten in Horressen.
Frauenkleiderbasare finden bereits seit vielen Jahren im Raum Taunus und Mittelrhein mit sehr hohen Besucherzahlen statt.
Bekleidungsstücke die Sie zu viel haben, nicht mehr passen, oder sich einfach nur von trennen möchten, können hier angeboten werden Es ist ein Selbstaribieterbasar und alle Interessenten die modische und gut erhaltene Kleidung, sowie Accessoires für Damen, junge Frauen Jugendliche und auch Kinder anbieten möchten, können sich einen Tisch (max. 2 Tische) anmieten und in eigener Regie verkaufen Die Halle bietet sehr viel Platz, daher werden alle Anbieter genug Platz zum Verkaufen an Ihrem Stand haben und die Besucher können entspannt bummeln und Schnäppchen machen!
Eine vom Elternbeirat geführte Cafeteria mit Kaffee, Kuchen Würstchen Brezeln usw... lädt Sie herzlich zum Verweilen ein.
Anmeldungen und Informationen sind ab sofort bei Frau Carla Bach- Johann unter Tel. 02602-997438 möglich.
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AHRBACHGEMEINDEN
Kursangebot Progressive Muskelentspannung in Heiligenroth
Im Mehrzweckraum des Kindergartens im Gemeindezentrum Heiligenroth werden Kurse für Progressive Muskelentspannung nach Jakobsen angeboten. Lernen Sie unter der fachkundigen Anleitung von der Kursleiterin Gabi Nink selbst etwas gegen Stress, Abgeschlagenheit, Verspannungen und andere Beschwerden zu tun. Der erste Kurs beginnt am Montag, 11. Februar 2008 um 17.30 Uhr, der zweite Kurs der nur speziell für Männer angeboten wird beginnt am Montag, 11. Februar 2008 um 18.45 Uhr. Die beiden Kurse dauern jeweils 1 Zeitstunden einmal wöchentlich an insgesamt 8 Abenden. Die Kursgebühr beträgt 30,— EUR. Bitte bringen Sie eine Matte, eine Decke und warme Socken mit. Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Volkshochschule Montabaur, Tel. 02602/126-321.
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung . 02602/8425
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters ^ ^ , 9 30 uhr
Dienstags. nach Vereinbarung
und.
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth @freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Öffentliche Bekanntmachung
VIII. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach“ der Ortsgemeinde Heiligenroth,
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 07.11.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur VIII. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach“ erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in 'der Zeit vom 28.01.2008 - 08.02.2008 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Planinhalt
Inhalt der erneuten Offenlage ist die Einarbeitung von Aussagen zur Darstellung der neuen Kabeltrasse für die teilweise zu verlegende 20 KV - Doppelfreileitung der Kevag.
Darüber hinaus soll die Mindestgrundstücksgröße im Gewerbegebiet von bisher 5000 auf zukünftig 2500 qm und im Industriegebiet von derzeit 10000 auf zukünftig 5000 qm festgelegt werden.
Planbereich
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 14.01.2008 Erich Herbst
Ortsbürgermeister
Gemeinde: Heiligenroth f^fkung: Heiligenroth i$|ß$ab: 1 • 1000
Bebauungsplan
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