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Nr. 03/2008

Wochenblatt VG Montabaur

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Aufwendungen der Revierbeamten, mit Ausnahme der Aufwendungen für ■Beihilfen, eine Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 Satz 1 LFAG in Höhe von 1213 700 Euro erhoben. Die Festsetzung für 2008 ist vorläufig, die end­gültige Festsetzung erfolgt nach Vorliegen des endgültigen Personalko- Itenzuschusses des Landes.

§6

nie Personalkostenansätze schließen die im Haushaltsjahr 2008 voraus­sichtlich aufzuwendenden nicht ruhegehaltsfähigen Zuschläge für die ‘aowilliaunq von Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten ein. Zahl der ^ewilligbaren Fälle: 3

§ 7

)ie Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden ent­sprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes RP KKAG) und der „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“ der Verbandsge- neinde Montabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgesetzt:

einmalige B eiträge ijüTdieSchmutzwasserbeseitigung 2 50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

2 für die Niederschlagswasserbeseitigung

' 6 50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

- h ) ftinmaliae Beiträge für den Ausbau in Form der räumlichen Erweiterung ^ 1. für die Schmutzwasserbeseitigung

3 50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche 2. für die Niederschlagswasserbeseitigung 10,50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

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3 Landesgf oppikLG) i Gemeinden derzeit gültig iach Geriet ; als Aufsict!

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im Zusammenhang mit Arbeiten am Hauptkanal

Niederschlags­

wasser

Schmutzwasser

Mischwasser

Herstelluna Erstanschluss

675 Euro

825 Euro

1.000 Euro

Erneuerung Erstanschluss

Kein Aufwendungs­

ersatz

Kein Aufwen-

dunqsersatz

Kein Aufwen­

dungsersatz

Herstelluna Zweitanschluss

675 Euro

825 Euro

1.000 Euro

Erneuerunq Zweitanschluss

675 Euro

825 Euro

1.000 Euro

vom Grundstückseigentü­

mer oder Nutzungsberech­tigten verursacht, veranlasst oder beantragt (ohne Arbeiten am Hauptkanal)

Herstellung Erstanschluss

Kosten in

tatsächlicher Höhe

Kosten in

tatsächlicher

Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

Erneuerung Erstanschluss

Kosten in

tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

Herstellung Zweitanschluss

Kosten in

tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

Erneuerung Zweitanschluss

Kosten in

tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

vom Einrichtungsträger verursacht bzw. veranlasst (ohne Arbeiten am Hauptkanal)

Erneuerung Erstanschluss

Kein Aufwendungs­ersatz

Kein Aufwen­dungsersatz

Kein Aufwen­dungsersatz

Erneuerung Zweitanschluss

Kosten in

tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

Kosten in tatsächlicher Höhe

| dl wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren

1. für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,35 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

2. für die Schmutzwasserbeseitigung

■ 0,08 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche

3. Schmutzwassergebühr (einschl. Abwasserabgabe)

1,35 Euro je cbm gewichtete Schmutzwassermenge

4. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutz­wasser aus geschlossenen Gruben

8,44 Euro je cbm Schmutzwassermenge aus geschlossenen Gruben

§8

Gemäß den Bestimmungen des § 7 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz RP (KAG) i. V. m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz (LStrG) werden die von den Straßenbaulastträgern zu zahlenden Investitionskostenanteile für die erstmalige Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen sowie die laufenden Kostenanteile für Verkehrsanlagen wie folgt festgesetzt:

1. Investitionskostenanteile für die erstmalige Herstellung und den Aus­bau von Verkehrsanlagen

28,00 Euro je qm Verkehrsfläche im Mischsystem ["50 % der anfallenden Kosten für Niederschlagswasser im Trennsystem

2. laufende Kostenanteile

0,43 Euro je qm befestigte Straßen- und Wegefläche

Auf Grund des § 101 Abs. ^ der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz hat der Verbandsgemeinderat am 13.12.2007 1. das Investitionsprogramm für die Jahre 2007 bis 2011 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:

Gesamtinvestition 13.629.000 Euro davon entfallen auf die Haushaltsjahre

2007 . 3.717.000 Euro

2008 . 3.755.000 Euro

2009 . .;. .2.987.000 Euro

2010 .. . 1 .505.000 Euro

2011 . .. . 1 .665.000 Euro

2. Der Finanzplan für die Jahre 2007 bis 201 summen zur Kenntnis genommen:

Einnahme

Haushaltsjahr 2007 Haushaltsjahr 2008 Haushaltsjahr 2009 Haushaltsjahr 2010 Haushaltsjahr 2011 Montabaur, 09.01.2008

20.088.000 Euro 20.493.000 Euro 19.752.000 Euro 18.320.000 Euro 18.931.000 Euro

wird mit folgenden Gesamt-

Ausgabe 20.088.000 Euro 20.493.000 Euro 19.752.000 Euro 18.320.000 Euro 18.931.000 Euro

(S.) gez. Edmund Schaaf, Bürgermeister

Genehmigung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur

und der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Montabaur

Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erfor­derliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2008 und der Wirt­schaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2008 erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

1. der Verbandsgemeinde in Höhe von.959.904 Euro

2. der Verbandsgemeindewerke für

a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.100.000 Euro

b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von .2.800.000 Euro

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Ver­bandsgemeinde von 20.000 Euro, für den voraussichtlich Kredite aufge­nommen werden müssen.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

IV.

i.V. Schwickert, Regierungsdirektor

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 21.01.2008 - 30.01.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzab­teilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 09.01.2008 Edmund Schaaf

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Jahresabschluss 2006 - Wasserversorgung

Der Verbandsgemeinderat hat in seinerSitzung am 13.12.2007 den Jah­resabschluss für den Betriebszweig Wasserversorgung zurrr31. Dezem­ber 2006 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust von in Höhe von 123.961,10 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestäti­gungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit vom 21. Januar 2008 bis einschl. 01. Februar 2008 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer Nr. 208, während der Dienststunden öffentlich aus.

Montabaur, 18. Januar 2008 Klaeser

Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter

Jahresabschluss 2006 - Abwasserbeseitigung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 den Jah­resabschluss für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 2006 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jah­resgewinn von 619.899,49 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestäti­gungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit vom 21. Januar 2008 bis einschl. 01. Februar 2008 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer Nr. 208, während der Dienststunden öffentlich aus.

Montabaur, 18. Januar 2008 Klaeser

Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter

Jahresabschluss 2006 - Hallen- und Freibad (Mons-Tabor-Bad)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 den Jah­resabschluss für den Betriebszweig Hallen- und Freibad (Mons-Tabor- Bad) zum 31. Dezember 2006 festgestellt. Der ausgewiesene Jahres­verlust in Höhe von 725.607,21 EUR wird durch Entnahme aus der All­gemeinen Rücklagen ausgeglichen.