Nr. 03/2008
Wochenblatt VG Montabaur
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Aufwendungen der Revierbeamten, mit Ausnahme der Aufwendungen für ■Beihilfen, eine Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 Satz 1 LFAG in Höhe von 1213 700 Euro erhoben. Die Festsetzung für 2008 ist vorläufig, die endgültige Festsetzung erfolgt nach Vorliegen des endgültigen Personalko- Itenzuschusses des Landes.
§6
nie Personalkostenansätze schließen die im Haushaltsjahr 2008 voraussichtlich aufzuwendenden nicht ruhegehaltsfähigen Zuschläge für die ‘aowilliaunq von Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten ein. Zahl der ^ewilligbaren Fälle: 3
§ 7
)ie Entgelte für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes RP KKAG) und der „Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung“ der Verbandsge- neinde Montabaur in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgesetzt:
einmalige B eiträge ijüTdieSchmutzwasserbeseitigung 2 50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche
2 für die Niederschlagswasserbeseitigung
' 6 50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche
- h ) ftinmaliae Beiträge für den Ausbau in Form der räumlichen Erweiterung ^ 1. für die Schmutzwasserbeseitigung
3 50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche 2. für die Niederschlagswasserbeseitigung 10,50 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche
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3 Landesgf oppikLG) i Gemeinden derzeit gültig iach Geriet ; als Aufsict!
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im Zusammenhang mit Arbeiten am Hauptkanal
Niederschlags
wasser
Schmutzwasser
Mischwasser
Herstelluna Erstanschluss
675 Euro
825 Euro
1.000 Euro
Erneuerung Erstanschluss
Kein Aufwendungs
ersatz
Kein Aufwen-
dunqsersatz
Kein Aufwen
dungsersatz
Herstelluna Zweitanschluss
675 Euro
825 Euro
1.000 Euro
Erneuerunq Zweitanschluss
675 Euro
825 Euro
1.000 Euro
vom Grundstückseigentü
mer oder Nutzungsberechtigten verursacht, veranlasst oder beantragt (ohne Arbeiten am Hauptkanal)
Herstellung Erstanschluss
Kosten in
tatsächlicher Höhe
Kosten in
tatsächlicher
Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
Erneuerung Erstanschluss
Kosten in
tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
Herstellung Zweitanschluss
Kosten in
tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
Erneuerung Zweitanschluss
Kosten in
tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
vom Einrichtungsträger verursacht bzw. veranlasst (ohne Arbeiten am Hauptkanal)
Erneuerung Erstanschluss
Kein Aufwendungsersatz
Kein Aufwendungsersatz
Kein Aufwendungsersatz
Erneuerung Zweitanschluss
Kosten in
tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
Kosten in tatsächlicher Höhe
| dl wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren
1. für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,35 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche
2. für die Schmutzwasserbeseitigung
■ 0,08 Euro je qm gewichtete Grundstücksfläche
3. Schmutzwassergebühr (einschl. Abwasserabgabe)
1,35 Euro je cbm gewichtete Schmutzwassermenge
4. Gebühr für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben
8,44 Euro je cbm Schmutzwassermenge aus geschlossenen Gruben
§8
Gemäß den Bestimmungen des § 7 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz RP (KAG) i. V. m. § 12 Abs. 10 Landesstraßengesetz (LStrG) werden die von den Straßenbaulastträgern zu zahlenden Investitionskostenanteile für die erstmalige Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen sowie die laufenden Kostenanteile für Verkehrsanlagen wie folgt festgesetzt:
1. Investitionskostenanteile für die erstmalige Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen
28,00 Euro je qm Verkehrsfläche im Mischsystem ["50 % der anfallenden Kosten für Niederschlagswasser im Trennsystem
2. laufende Kostenanteile
0,43 Euro je qm befestigte Straßen- und Wegefläche
Auf Grund des § 101 Abs. ^ der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz hat der Verbandsgemeinderat am 13.12.2007 1. das Investitionsprogramm für die Jahre 2007 bis 2011 beschlossen. Es schließt mit folgenden Summen ab:
Gesamtinvestition 13.629.000 Euro davon entfallen auf die Haushaltsjahre
2007 . 3.717.000 Euro
2008 . 3.755.000 Euro
2009 . .;. .2.987.000 Euro
2010 .. . 1 .505.000 Euro
2011 . .. . 1 .665.000 Euro
2. Der Finanzplan für die Jahre 2007 bis 201 summen zur Kenntnis genommen:
Einnahme
Haushaltsjahr 2007 Haushaltsjahr 2008 Haushaltsjahr 2009 Haushaltsjahr 2010 Haushaltsjahr 2011 Montabaur, 09.01.2008
20.088.000 Euro 20.493.000 Euro 19.752.000 Euro 18.320.000 Euro 18.931.000 Euro
wird mit folgenden Gesamt-
Ausgabe 20.088.000 Euro 20.493.000 Euro 19.752.000 Euro 18.320.000 Euro 18.931.000 Euro
(S.) gez. Edmund Schaaf, Bürgermeister
Genehmigung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur
und der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Montabaur
Nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird die erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2008 und der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2008 erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
1. der Verbandsgemeinde in Höhe von.959.904 Euro
2. der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser in Höhe von.2.100.000 Euro
b) Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von .2.800.000 Euro
II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde von 20.000 Euro, für den voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
IV.
i.V. Schwickert, Regierungsdirektor
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen vom 21.01.2008 - 30.01.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 09.01.2008 Edmund Schaaf
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.) Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Jahresabschluss 2006 - Wasserversorgung
Der Verbandsgemeinderat hat in seinerSitzung am 13.12.2007 den Jahresabschluss für den Betriebszweig Wasserversorgung zurrr31. Dezember 2006 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust von in Höhe von 123.961,10 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit vom 21. Januar 2008 bis einschl. 01. Februar 2008 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer Nr. 208, während der Dienststunden öffentlich aus.
Montabaur, 18. Januar 2008 Klaeser
Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter
Jahresabschluss 2006 - Abwasserbeseitigung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 den Jahresabschluss für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 2006 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresgewinn von 619.899,49 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit vom 21. Januar 2008 bis einschl. 01. Februar 2008 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer Nr. 208, während der Dienststunden öffentlich aus.
Montabaur, 18. Januar 2008 Klaeser
Verbandsgemeindewerke Montabaur Werkleiter
Jahresabschluss 2006 - Hallen- und Freibad (Mons-Tabor-Bad)
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 den Jahresabschluss für den Betriebszweig Hallen- und Freibad (Mons-Tabor- Bad) zum 31. Dezember 2006 festgestellt. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 725.607,21 EUR wird durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklagen ausgeglichen.

