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Wochenblatt VG Montabaur
I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 31.08.07, 20.09.07 und 21.12.07 (nichtöffentlicher Teil)
2. Kindergartenangelegenheit
3. Vertragsangelegenheit
4. Pachtangelegenheit
5. Mitteilungen und Anfragen
56412 Stahlhofen, 08.01.2008 Diel, Ortsbürgermeister
Gemeindeabgaben Stahlhofen
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008 (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973
BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen in der derzeit geltenden Fassung
sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
i. V. Stein, erster Beigeordneter
Terminbesprechung aller Vereine
Zur Terminabsprache lade ich alle Vereinsvertreter am Donnerstag, 17.01.08, 20.00 Uhr in das Sitzungszimmer Lindensaal ein.
Hubert Diel, Ortsbürgermeister
Möhnen Helau
Ihr Stählwer Frauen macht Euch bereit, es beginnt die närrische Zeit. Wir beginnen in diesem Jahr am 31.01.08 um 17.11 Uhr mit dem Programm im “Spielerparadies Lindensaal”.
Das Essen steht ab 18.00 Uhr bereit.
Zur besseren Planung meldet Euch bitte an bei: Annelie Buchholz Tel.18927; Christiane Schwarz Tel. 3860; Birgit Heibel Tel. 180277 Anmeldung bitte bis 25.01.2008, denn ohne Anmeldung kein Essen !!!
Stohlwe Helau
Männerschola singt in der Vesper
Die Männerschola der Sankt-Sebastian-Schola singt am Sonntag, den 13.Januar um 18.00 Uhr eine Vesper in Holler,
Katholische öffentliche Bücherei
Die Bücherei ist nun wieder regelmäßig jeden Montag von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr und jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie geöffnet. Am Montag, den 14.01.08 möchten wir mit Ihnen während der Ausleihzeit mit einem Gläschen Sekt oder Saft auf das neue Jahr anstoßen. Hierzu laden wir auch besonders unsere Neubürgerinnen aus Stahlhofen und Daubach ein. Am gleichen Tag findet um 20.00 Uhr ein Mitarbeitertreffen im Pfarrhaus statt. Wer sich für die ehrenamtliche Büchereiarbeit in Stahlhofen interessiert, ist dazu herzlich eingeladen. Wir würden uns sehr freuen, wenn unser Team auch mit weiteren Jugendlichen, Senioren und Eltern mit kleineren Kindern verstärkt werden würde. Nur so können wir ein Angebot an Medien und Veranstaltungen präsentieren, das möglichst viele kleine und große Besucher anspricht. Das Büchereiteam freut sich auf Ihren Besuch.
Nr. 02/2008
Untershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags. von 18.30 bis 19.30 Uhr
im Backes
Telefon:.02602/16781
Fax.02602/9970657
Internet.www.untershausende
E-Mail.gemeinde @ untershauseride
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Untershausen in der derzeit geltenden Fassung
sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung). Die Ortsgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
Danke
Wie schon zur Tradition geworden, haben auch im letzten Jahr am Heiligen Abend Laurent Bast, Johanna Schubert und Kurt Ferdinand uns mit Weihnachtsliedern auf das Weihnachtsfest eingestimmt. Dafür möchten wir den Musikern recht herzlich danken. Wir hoffen, dass sie uns auch in diesen Jahr
wieder in den Heiligen Abend begleiten.
Siegfried Gilles, Ortsbürgermeister
Ab Ende Januar 2008
werden in
Untershausen
die Gas- und Öl-Heizungen gemessen.
Aribert Lange, Bezirksschornsteinfegermeister, Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz Telefon 0261/51219

