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Nr. 02/2008

Wochenblatt VG Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gemeindeabgaben

für das Kalenderjahr 2008

/Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- Us vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Boden in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra- es qem. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

! Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die i Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen S Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007.

( Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1 die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2 der Abgabenschuldner wechselt,

3 der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4 sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen , Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. •

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon- tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein - Erster Beigeordneter

; Athletik-Sportverein Deutsch Eiche 1927 e.V.

Boden

Ahrbachhalle Boden, Trainingszeiten:

Kinderturnen: mittwochs: 3-6 Jahre - 15:30 - 16:30 Uhr, 7-14 Jahre - 16:30-18:00 Uhr

Erwachsene Frauengymnastik: montags: 20:00 - 21:45 Uhr Jugend Badminton-Volleyball: donnerstags: 18:30 - 20:30 Uhr Ringen-Jugend: dienstags: 17:30-19:00 Uhr, freitags: 17:30-19:00 Uhr Ringen-Erwachsene: dienstags: 19:30 - 20.30 Uhr, freitags: 19.30 - 20:30 Uhr

HeHigenroth

' Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth @freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Heiligenroth in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grund­steuer für die

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grund­stücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abga­ben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. i Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben

j werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn 1- die Abgabenpflicht neu begründet wird,

• der Abgabenschuldner wechselt,

1 der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt. Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzel­nen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: gez. Stein Erster Beigeordneter

Seniorenkreis Heiligenroth.

Liebe Seniorinnen und Senioren,

die närrische Zeit ist dieses Jahr bekanntlich sehr kurz. WIR möchten Sie heute sehr herzlich einladen zu unserer Karnevalsfeier am Donnerstag, 24.01.2008, nachmittags 15.00 Uhr.

Über einen zahlreichen Besuch freuen wir uns sehr.

Mandolinenverein Info

Probe am 11.01.08:

Die Probe am 11.01.08 findet kurzfristig im Kindergarten Heiligenroth (alter Probenraum) statt. Beginn: 19:30 Uhr. Für die Aktiven, die an der Kap­pensitzung am Auftritt teilnehmen, findet die Probe im Anschluss statt.

Generalprobe für Kappensitzung:

Die Probe am 18.01.08 entfällt wegen der Generalprobe für die Kappen­sitzung. Uhrzeit für die Generalprobe wird noch bekannt gegeben.

Jahreshauptversammlung am 25.01.08

Die diesjährige JHV des Mandolinenvereins findet am 25.01.08, bei Jut­ta im Saal statt. Beginn, 20:00 Uhr

Bitte hierzu die gesonderten Einladungen beachten. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Musikverein Heiligenroth e.V.

Probe: Donnerstags ab 19:30 Uhr in der Linde.

Do., 10.01. 19:30 Uhr Erste Probe in 2008 Di., 15.01.17.00 Uhr Bühnenaufbau für Kappensitzung Sa., 19.01.19.00 Uhr Essenausgabe an Kappensitzung und kurzer Auf­tritt So., 20.01. 10.00 Uhr Zwischenreinigung (2 Pers.) Mo., 21.01.16.00 Uhr Bühnenabbau So., 03.02. 14.00 Uhr Karnevalumzug in Oberelbert Mo., 04.02. 10.00 Uhr Karnevalumzug in Wirges; anschl. mit Bus nach Heiligenroth; Mittagspause im Fraktionszimmer; Fahrt mit Bus nach Lahn­stein; Treffen in Gaststätte Bauerntal; Umzug in Lahnstein; Abschluss im Bauerntal Di., 05.02. 14.00 Uhr Karnevalumzug in Montabaur Aktuelle Infos: www.mv-heiligenroth.de. Kontakt: mv-heiligenroth@web.de

SV Heiligenroth

4. Hallenfußballdorfturnier

Am Samstag, 16.02.08, findet das 4. Hallenfußballdorfturnier statt. Jede Mannschaft besteht aus 3 Feldspielern und dem Torwart. In jeder Mann­schaft darf nur ein aktiver Spieler mitwirken. Anmeldung der Mannschaf­ten bis 10.02.08 bei Christian Neuroth, Tel: 0172-6542010 oder Björn Schughart, Tel: 0177-7194880.

Fußballsenioren

Am Sonntag, 13.01.08, findet die Vorrunde der Hallenkreismeisterschaft statt. Die 2. Mannschaft beginnt um 09.30 Uhr, die 1. Mannschaft um 15.00 Uhr. Beide Mannschaften spielen in der Sporthalle Siershahn.

Fußballjunioren

Am Wochenende findet ebenfalls die 2. Runde der Hallenkreismeister­schaft für die F-Junioren statt. Die F 1 spielt am Sonntag, 13.01.07 ab 13.45 Uhr in der Sporthalle Baumbach, die F II am Samstag, 12.01.07, ab 09.30 Uhr in der Sporthalle Selters und die F III ebenfalls am Sams­tag, ab 13.45 Uhr in der Sporthalle Montabaur I.

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

-dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081