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Nr. 02/2008
Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Gemeindeabgaben
für das Kalenderjahr 2008
/Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- Us vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Boden in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra- es qem. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
! Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die i Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen S Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007.
( Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1 die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2 der Abgabenschuldner wechselt,
3 der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4 sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen , Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. •
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon- tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein - Erster Beigeordneter
; Athletik-Sportverein Deutsch Eiche 1927 e.V.
Boden
Ahrbachhalle Boden, Trainingszeiten:
Kinderturnen: mittwochs: 3-6 Jahre - 15:30 - 16:30 Uhr, 7-14 Jahre - 16:30-18:00 Uhr
Erwachsene Frauengymnastik: montags: 20:00 - 21:45 Uhr Jugend Badminton-Volleyball: donnerstags: 18:30 - 20:30 Uhr Ringen-Jugend: dienstags: 17:30-19:00 Uhr, freitags: 17:30-19:00 Uhr Ringen-Erwachsene: dienstags: 19:30 - 20.30 Uhr, freitags: 19.30 - 20:30 Uhr
HeHigenroth
' Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth @freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2008
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973
- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 2008 die Grundsteuer für die
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2007. i Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben
j werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn 1- die Abgabenpflicht neu begründet wird,
• der Abgabenschuldner wechselt,
1 der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt. Die Festsetzung bewirkt, dass die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: gez. Stein Erster Beigeordneter
Seniorenkreis Heiligenroth.
Liebe Seniorinnen und Senioren,
die närrische Zeit ist dieses Jahr bekanntlich sehr kurz. WIR möchten Sie heute sehr herzlich einladen zu unserer Karnevalsfeier am Donnerstag, 24.01.2008, nachmittags 15.00 Uhr.
Über einen zahlreichen Besuch freuen wir uns sehr.
Mandolinenverein Info
Probe am 11.01.08:
Die Probe am 11.01.08 findet kurzfristig im Kindergarten Heiligenroth (alter Probenraum) statt. Beginn: 19:30 Uhr. Für die Aktiven, die an der Kappensitzung am Auftritt teilnehmen, findet die Probe im Anschluss statt.
Generalprobe für Kappensitzung:
Die Probe am 18.01.08 entfällt wegen der Generalprobe für die Kappensitzung. Uhrzeit für die Generalprobe wird noch bekannt gegeben.
Jahreshauptversammlung am 25.01.08
Die diesjährige JHV des Mandolinenvereins findet am 25.01.08, bei Jutta im Saal statt. Beginn, 20:00 Uhr
Bitte hierzu die gesonderten Einladungen beachten. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Musikverein Heiligenroth e.V.
Probe: Donnerstags ab 19:30 Uhr in der Linde.
Do., 10.01. 19:30 Uhr Erste Probe in 2008 Di., 15.01.17.00 Uhr Bühnenaufbau für Kappensitzung Sa., 19.01.19.00 Uhr Essenausgabe an Kappensitzung und kurzer Auftritt So., 20.01. 10.00 Uhr Zwischenreinigung (2 Pers.) Mo., 21.01.16.00 Uhr Bühnenabbau So., 03.02. 14.00 Uhr Karnevalumzug in Oberelbert Mo., 04.02. 10.00 Uhr Karnevalumzug in Wirges; anschl. mit Bus nach Heiligenroth; Mittagspause im Fraktionszimmer; Fahrt mit Bus nach Lahnstein; Treffen in Gaststätte Bauerntal; Umzug in Lahnstein; Abschluss im Bauerntal Di., 05.02. 14.00 Uhr Karnevalumzug in Montabaur Aktuelle Infos: www.mv-heiligenroth.de. Kontakt: mv-heiligenroth@web.de
SV Heiligenroth
4. Hallenfußballdorfturnier
Am Samstag, 16.02.08, findet das 4. Hallenfußballdorfturnier statt. Jede Mannschaft besteht aus 3 Feldspielern und dem Torwart. In jeder Mannschaft darf nur ein aktiver Spieler mitwirken. Anmeldung der Mannschaften bis 10.02.08 bei Christian Neuroth, Tel: 0172-6542010 oder Björn Schughart, Tel: 0177-7194880.
Fußballsenioren
Am Sonntag, 13.01.08, findet die Vorrunde der Hallenkreismeisterschaft statt. Die 2. Mannschaft beginnt um 09.30 Uhr, die 1. Mannschaft um 15.00 Uhr. Beide Mannschaften spielen in der Sporthalle Siershahn.
Fußballjunioren
Am Wochenende findet ebenfalls die 2. Runde der Hallenkreismeisterschaft für die F-Junioren statt. Die F 1 spielt am Sonntag, 13.01.07 ab 13.45 Uhr in der Sporthalle Baumbach, die F II am Samstag, 12.01.07, ab 09.30 Uhr in der Sporthalle Selters und die F III ebenfalls am Samstag, ab 13.45 Uhr in der Sporthalle Montabaur I.
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
-dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

