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Wochenblatt VG Montabaur

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münz-silvesterlauf führt am 31.12.2007 durch Horressen

Der traditionelle münz-silvesterlauf wird auch in diesem Jahr am 31.12.2007 einige Straßen in Horressen durchlaufen

Betroffen sind Mainzer Straße. Maisenstraße, Westerwaldstraße. Auen- straße und Fasanenallee. Gesperrt werden für die Zeit der Veranstaltung auf der B 49 die Ausfahrten Horressen aus beiden Richtungen sowie die Ausfahrt Horressen von Eigendorf Richtung Montabaur.

Wir laden Sie ein. die Sportler mit Applaus zu unterstützen. Auch Läufer aus Horressen werden am 31.12.2007 beim münz-silvesterlauf mit am Start sein. Die Sportler freuen sich über einen Anfeuerungsruf auf der wunderschönen aber anspruchsvollen Strecke durch Horressen und den Montabaurer Stadtwald. Die Veranstaltung beginnt um 11:00 Uhr am Mons Tabor Bad; die Straßensperrungen dürften gegen 13:00 Uhr aufgehoben sein. Nähere Informationen zum münz-silvesterlauf finden Sie im Internet unter www.muenz-silvesterlauf.de

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Wirzenborn

Weihnachtslieder mit den Gelbachtaler Musikanten

Wie in den letzten Jahren spielen die Gelbachtaler Musikanten in den Gel­bachtalgemeinden wieder Weihnachtslieder. Wirzenborn: am Sonntag, 23.12.07 um ca. 15.45 Uhr beim Gasthaus Wirzenborner Liss.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.02602/8425

Zum Jahresausklang

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Weihnachten steht vor der Tür und das Jahr 2007 neigt sich dem Ende entgegen. Viele junge Familien konnten im ablaufenden Jahr ihr neues Heim im Neubaugebiet “Obergarten” einrichten und einziehen. Ich hoffe,

dass sich alle in unserem Ort wohl fühlen und einen guten Kontakt unseren Einwohnern und auch Ortsvereinen finden.

Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern der Ortsgemeinde, dem 0rt<sn meinderat, den Ortsvereinen sowie der Freiwilligen Feuerwehr Ru D Da?h' Goldhausen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2007.

Besonderer Dank denen, die sich in unseren Vereinen und Gruppen' Jahr 2007 in der Jugendarbeit engagiert haben. n lrri

Ich wünsche allen ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest Glürk Zufriedenheit und vor allem Gesundheit im kommenden Jahr. ' CK '

Ihr Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden

für das Jahr 2008 vom 12.12.2007

I

Der Ortsgemeinderat Boden hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts­behörde vom 10.12.2007 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen auf .i.791.000,— EUR

und in der Ausgabe auf.791.000,—EUR

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.262.000,—EUR

und in der Ausgabe auf.262.000,—EUR

festgesetzt.

§2

Für das Haushaltsjahr 2008 wird

- der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0,— EUR

- der Gesamtbetrag der der Kredite auf.0,— EUR

festgesetzt.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke

(Grundsteuer A) .255 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer

für den ersten Hund.25 —EUR

für den zweiten Hund.38 — EUR

für jeden weiteren Hund.51,—EUR

4. Hundesteuer für Kampfhunde und gefährliche Hunde im Sinne der

Gefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

für jeden Hund .511,—EUR

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haus­haltsjahr 2008 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 12.12.2007 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 2-20 Az. 029/901.10 Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2007 - 09.01.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent­lich aus.

Boden, 12.12.2007 Eulberg

Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.) Ortsbürgermelstet

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verieui worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oo Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichne» des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelt gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese ve zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhe |n Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31, Januar 1994 (GVBI. S. 153)-