Wochenblatt VG Montabaur
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münz-silvesterlauf führt am 31.12.2007 durch Horressen
Der traditionelle münz-silvesterlauf wird auch in diesem Jahr am 31.12.2007 einige Straßen in Horressen durchlaufen
Betroffen sind Mainzer Straße. Maisenstraße, Westerwaldstraße. Auen- straße und Fasanenallee. Gesperrt werden für die Zeit der Veranstaltung auf der B 49 die Ausfahrten Horressen aus beiden Richtungen sowie die Ausfahrt Horressen von Eigendorf Richtung Montabaur.
Wir laden Sie ein. die Sportler mit Applaus zu unterstützen. Auch Läufer aus Horressen werden am 31.12.2007 beim münz-silvesterlauf mit am Start sein. Die Sportler freuen sich über einen Anfeuerungsruf auf der wunderschönen aber anspruchsvollen Strecke durch Horressen und den Montabaurer Stadtwald. Die Veranstaltung beginnt um 11:00 Uhr am Mons Tabor Bad; die Straßensperrungen dürften gegen 13:00 Uhr aufgehoben sein. Nähere Informationen zum münz-silvesterlauf finden Sie im Internet unter www.muenz-silvesterlauf.de
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Wirzenborn
Weihnachtslieder mit den Gelbachtaler Musikanten
Wie in den letzten Jahren spielen die Gelbachtaler Musikanten in den Gelbachtalgemeinden wieder Weihnachtslieder. Wirzenborn: am Sonntag, 23.12.07 um ca. 15.45 Uhr beim Gasthaus Wirzenborner Liss.
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
Zum Jahresausklang
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Weihnachten steht vor der Tür und das Jahr 2007 neigt sich dem Ende entgegen. Viele junge Familien konnten im ablaufenden Jahr ihr neues Heim im Neubaugebiet “Obergarten” einrichten und einziehen. Ich hoffe,
dass sich alle in unserem Ort wohl fühlen und einen guten Kontakt unseren Einwohnern und auch Ortsvereinen finden.
Ich bedanke mich bei den Mitarbeitern der Ortsgemeinde, dem 0rt<sn meinderat, den Ortsvereinen sowie der Freiwilligen Feuerwehr Ru D Da?h' Goldhausen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2007.
Besonderer Dank denen, die sich in unseren Vereinen und Gruppen' Jahr 2007 in der Jugendarbeit engagiert haben. n lrri
Ich wünsche allen ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest Glürk Zufriedenheit und vor allem Gesundheit im kommenden Jahr. ' CK '
Ihr Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden
für das Jahr 2008 vom 12.12.2007
I
Der Ortsgemeinderat Boden hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.12.2007 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen auf .i.791.000,— EUR
und in der Ausgabe auf.791.000,—EUR
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.262.000,—EUR
und in der Ausgabe auf.262.000,—EUR
festgesetzt.
§2
Für das Haushaltsjahr 2008 wird
- der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0,— EUR
- der Gesamtbetrag der der Kredite auf.0,— EUR
festgesetzt.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
(Grundsteuer A) .255 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer
für den ersten Hund.25 —EUR
für den zweiten Hund.38 — EUR
für jeden weiteren Hund.51,—EUR
4. Hundesteuer für Kampfhunde und gefährliche Hunde im Sinne der
Gefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
für jeden Hund .511,—EUR
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 2008 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 12.12.2007 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2007 - 09.01.2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Boden, 12.12.2007 Eulberg
Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.) Ortsbürgermelstet
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verieui worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oo Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichne» des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelt gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese ve zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhe |n Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31, Januar 1994 (GVBI. S. 153)-

