Wochenblatt VG Montabaur
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Bestellformular Brennholz-lang 2007/2008
Name, Vorname
An das
Forstamt Neuhäusel Industriestraße 56335 Neuhäusel
Straße
Wohnort
Telefon
Ich bestelle hiermit
Raummeter Buche Brennholz lang zu 32,00 € / Rm
(Das Holz wird voraussichtlich bis April 2008 bereitgestellt sein. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung mit einem Lageplan und Ihre Rechnung.)
Wichtig für den Einsatz der Motorsäoe :
Mit der Bestellung bestätige ich durch meine Unterschrift, dass ich über die notwendige Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge verfüge oder das Holz von einer sachkundigen Person aufarbeiten lasse. Die Sachkunde wird nachgewiesen durch (bitte ankreuzen).
_ die Bescheinigung der Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenkurs
_ die eigenverantwortliche Versicherung, dass ich im Umgang mit der Motorsäge in der Aufarbeitung von liegendem Holz aufgrund langjähnger Erfahrung vertraut bin
Ich verpflichte mich zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Anweisungen des Forstbetnebes zum Tragen der Sicherheitskieidung und stelle den Forstbetneb von jeglicher Haftung frei
Datum, Unterschrift
Spvgg. 1920 Horbach e. V.
Sonntag, 09.12.07
14.30 Uhr: JSSV Freirachdorf - SG Horbach/Winden i Die 2. Mannschaft hat spielfrei.
Kick4Kunstrasen wieder in Horbach
Die Spvgg 1920 Horbach e.V. richtet am Freitag und Samstag, 28./29.12.07, wieder ein eigenes Hallenturnier im Buchfinkenzentrum in Horbach aus. Unter dem Motto „Kick 4 Kunstrasen“ möchten die Vereinsverantwortlichen das Projekt Kunstrasenplatz in Horbach weiter anschieben. An diesen Tagen soll aber vor allem der Spaß bei allen Beteiligten nicht zu kurz kommen. Die Turnierspiele beginnen am Freitag um 17 Uhr mit den E-Junioren, am Samstag um 14.00 Uhr mit den F-Junio- ren; ab 19.00 Uhr steigt dann das Hauptturnier. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Turnier: Wie wird gespielt? In der Hor- bacher Halle wird extra wieder eine Bande aufgebaut, damit die Zuschauer während der Spiele direkt am Spielfeldrand stehen können. Die Teams bestehen aus drei Feldspielern plus Torwart, jeder Mannschaft können sieben bis zehn Spieler/innen angehören. Wer darf mitspielen? Alle Spieler ab Jahrgang 1992 der A- und B-Junioren der JSG Elbert/Welschneu- dorf/Horbach/Winden sowie die Akteure beider Seniorenmannschaften der SG Horbach/Winden. Pro Team sind zwei Gastspieler erlaubt, die nicht Mitglied der SG oder eines JSG-Vereins sind. Die Mannschaften dürfen bunt zusammen gewürfelt sein, Jugend- und Seniorenspieler können auch zusammen in einem Team auflaufen. Gespielt wird nach den Hallenregeln des Fußballverbands Rheinland. Wie kann sich ein Team anmelden? Teammeldungen sind noch bis zum 22. Dezember möglich, eine frühere Anmeldung ist aber erwünscht. Anmeldungen per Mail an info@sv-horbach.de .Telefonische Anmeldungen sind bei jedem Vorstandsmitglied möglich. Jedes teilnehmende Team beteiligt sich wieder mit zehn Euro am Projekt Kunstrasenplatz. Ziel ist es, im Rahmen des Turniers durch Team- und Einzelspenden von Zuschauern ein Startkapital für das Projekt Kunstrasenplatz zu gewinnen. Was gibt es zu gewinnen? Die besten vier Teams erhalten Geldpreise, zudem werden der beste Torschütze, der beste Torhüter und der beste Jugendspieler ausgezeichnet. Was passiert nach dem Turnier? In gemütlicher Atmosphäre wollen wir im Anschluss an das Turnier mit allen Teilnehmern und Freunden des Vereins im Buchfinkenzentrum feiern. An Essen und Trinken soll es nicht fehlen!
Gackenbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1
Telefon Gemeindehaus.06439/1764
Fax Gemeindehaus.06439/909362
E-Mail Ortsgemeinde:.gemeinde @gackenbach-ww de
Privatanschrift: Halfterweg 16
Telefon privat.06439/900990
Fax privat. V;,"” , Ü7«.
E-Mail:.Ulrich. Weidenfell,
Internet: . www
Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 2nna
vom 04.12.2007
Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat aufgrund der §§95ff der Gpdv deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung bes<5 die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur ai«il Sichtsbehörde vom 26 11.2007 hiermit bekanntgemacht wird: *
§1
•509.000,-ß •509.000,-e
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen auf.
und in der Ausgabe auf .
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 141.000.~fJ
und in der Ausgabe auf.141.00o]~J
festgesetzt.
§2
Für das Haushaltsjahr 2008 wird
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf.40.000,-E
der Gesamtbetrag der der Kredite auf.0,-E
festgesetzt.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalt 2008 wie folgt festgesetzt: ”
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteu
A).269»!
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) .317vJ
2. Gewerbesteuer.330iJ
3. Die Hundesteuer
für den ersten Hund.25,-0
für den zweiten Hund.66,—B
für jeden weiteren Hund.81,-Bl
Hundesteuer für Kampfhunde und gefährliche Hunde im Sinne! Gefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für jeden Hund.500,-0
4.
II.
Brennholzvergabe
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Vergabe von Brennholz Rubriken Buchfinkenland und Gelbachhöhen.
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Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für^ Haushaltsjahr 2008 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 26.11.2007i.A. Meckel Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10 III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.12.2007 -19.12^ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung,2 mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, währenddP narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr undt 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhrjör lieh aus.
Gackenbach, 04.12.2007 (S.)
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ottsbürge^
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Fornworscj^ dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an J* zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die^J migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derb® 3 verletzt worden sind, oder ,
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörae Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Vera»’ oder Formvorschriften gegenüber der GemeindevenwaOT s Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begru schriftlich geltend gemacht hat. *
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von w* Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.
■zur:
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