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l..mPldung und Information bei Markus Böhm, Bildungswerk des Lan- Kortbundes, Außenstelle Westerwald, Postfach 1335,56403 Monta- Ihfliir Tel.: 02602/2814, Fax. 02602/2890, eMail: AS-Westerwald@Bil-

ldSngswerkSport.de

iDiakonisches Werk im Westerwaldkreis

IFrühstückstreff für Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischer

■Erkrankung

iNächstes Treffen: Sonntag, 9. Dezember 2007 von 10.00 -12.00 Uhr in ■der Kontakt- und Informatjpnsstelle für psychisch Kranke, Adolfstraße 67,

Westerburg

Kostenbeitrag: 2,50 EUR |üm telefonische Anmeldung wird gebeten.

Ansprechpartnerin: Dipl.-Pädagogin Carmen Runkel, Telefon: (0 26 63) I 94 30-54, E-Mail: c.runkel@diakonie-westerwald.de

■Chefin sein in der eigenen Firma

Ipie eigene Chefin sein: Immer mehr Frauen wagen den Weg in die Selbst­ständigkeit. Wer die Sache richtig anpackt, kann auch die Vorteile Genießen. Frau ist unabhängig, hat keinen Ärger mit Vorgesetzten, ver­dient Geld und hat Spaß bei einer Arbeit, die sie sich selbst ausgesucht hat. Natürlich sollte niemand diesen Schritt blauäugig tun; Beratung tut not. Grundsätzliche Tipps und Ratschläge gibt es am Dienstag, 1 1. Dezember, in der Reihe BIZ & Donna unter dem Stichwort: „Unterneh- nerin werden“. Interessentinnen treffen sich um 14 Uhr im Berufsinfor- nationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit, Sauertalstraße 19. Eine Anmeldung ist nicht nötig, für Kinderbetreuung ist gesorgt, und die Ver­anstaltung ist kostenlos.

LJnternehmensberaterin Bianca Faust beantwortet grundlegende Fragen: Sind Sie ein Unternehmerinnen-Typ? Wie sieht es mit dem Know-how Aus? Stimmen die Finanzen? Wissen Sie, wo Sie Beratung bekommen? Und nicht zuletzt: Was sagt die Familie dazu?

[jähere Infos gibt es bei Dorothea Samson, Beauftragte für Chancen­gleichheit am Arbeitsmarkt, Telefon 02602/123-750. Auch das BIZ-Team hilft gerne weiter: 02602/123-256.

Nr. 49/2007

Montabaur

W

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies

Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf- lummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters), vereinbart werden.

Fax-Nr. 02602/126-255 i-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de Handy-Nr.: 0160/90511966

öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Beulköpfchen“

[der Stadt Montabaur;

lier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Oer Stadtrat'von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.11.2007 den •ebauungsplan „Beulköpfchen“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung Bschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus |em nachstehend abgedruckten Lageplan.

bie Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, jauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- paur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs #on 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 114.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann ein- ■ßsehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Ks wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 | au GB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und brmvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB Beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- pQsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 puGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich find, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Phriftiich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung ^gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die vorste- Ißnde Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a pauGB beachtlich sind.

N die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB P er die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- jogensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- ■nend er Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

^4 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Mn iL n i s ,?bädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die Er bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,

lekti? n d l e Fäll >gk©it des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die R en bgg n der ^Schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich

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§ 44 Abs. 4 BauGB:

mn ^ nt ® c bf, di 9 un gsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- n 6 J]r a w h Abl . auf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten vermogensnachteHe eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs nerbeigefuhrt wird.

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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

(Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

2 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur, 03.12.2007 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Stadt Montabaur

Aufqrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt