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l..mPldung und Information bei Markus Böhm, Bildungswerk des Lan- Kortbundes, Außenstelle Westerwald, Postfach 1335,56403 Monta- Ihfliir Tel.: 02602/2814, Fax. 02602/2890, eMail: AS-Westerwald@Bil-
ldSngswerkSport.de
iDiakonisches Werk im Westerwaldkreis
IFrühstückstreff für Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischer
■Erkrankung
iNächstes Treffen: Sonntag, 9. Dezember 2007 von 10.00 -12.00 Uhr in ■der Kontakt- und Informatjpnsstelle für psychisch Kranke, Adolfstraße 67,
Westerburg
Kostenbeitrag: 2,50 EUR |üm telefonische Anmeldung wird gebeten.
Ansprechpartnerin: Dipl.-Pädagogin Carmen Runkel, Telefon: (0 26 63) I 94 30-54, E-Mail: c.runkel@diakonie-westerwald.de
■Chefin sein in der eigenen Firma
Ipie eigene Chefin sein: Immer mehr Frauen wagen den Weg in die Selbstständigkeit. Wer die Sache richtig anpackt, kann auch die Vorteile Genießen. Frau ist unabhängig, hat keinen Ärger mit Vorgesetzten, verdient Geld und hat Spaß bei einer Arbeit, die sie sich selbst ausgesucht hat. Natürlich sollte niemand diesen Schritt blauäugig tun; Beratung tut not. Grundsätzliche Tipps und Ratschläge gibt es am Dienstag, 1 1. Dezember, in der Reihe BIZ & Donna unter dem Stichwort: „Unterneh- nerin werden“. Interessentinnen treffen sich um 14 Uhr im Berufsinfor- nationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit, Sauertalstraße 19. Eine Anmeldung ist nicht nötig, für Kinderbetreuung ist gesorgt, und die Veranstaltung ist kostenlos.
LJnternehmensberaterin Bianca Faust beantwortet grundlegende Fragen: Sind Sie ein Unternehmerinnen-Typ? Wie sieht es mit dem Know-how Aus? Stimmen die Finanzen? Wissen Sie, wo Sie Beratung bekommen? Und nicht zuletzt: Was sagt die Familie dazu?
[jähere Infos gibt es bei Dorothea Samson, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Telefon 02602/123-750. Auch das BIZ-Team hilft gerne weiter: 02602/123-256.
Nr. 49/2007
Montabaur
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Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf- lummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters), vereinbart werden.
Fax-Nr. 02602/126-255 i-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de Handy-Nr.: 0160/90511966
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Beulköpfchen“
[der Stadt Montabaur;
lier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Oer Stadtrat'von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.11.2007 den •ebauungsplan „Beulköpfchen“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung Bschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus |em nachstehend abgedruckten Lageplan.
bie Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, jauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- paur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs #on 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 114.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann ein- ■ßsehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Ks wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 | au GB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und brmvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB Beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- pQsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 puGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich find, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Phriftiich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung ^gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die vorste- Ißnde Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a pauGB beachtlich sind.
N die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB P er die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- jogensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- ■nend er Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
^4 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Mn iL n i s ,?bädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die Er bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,
lekti? n d l e Fäll >gk©it des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die R en bgg n der ^Schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich
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§ 44 Abs. 4 BauGB:
mn ^ nt ® c bf, di 9 un gsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- n 6 J]r a w h Abl . auf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten vermogensnachteHe eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs nerbeigefuhrt wird.
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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
(Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
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2 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 03.12.2007 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Stadt Montabaur
Aufqrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt

