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narüber hinaus ist die Herstellung von fußläufigen Verbindungen in das nördlich angrenzende Baugebiet „Wiesenmorgen“ sowie die benachbarten Außenbereichsflächen vorgesehen. Das Wegekreuz wird erhalten und n eine öffentliche Grünanlage integriert.
! erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflan- w ; JL n Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sach- I nüter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht erwarten. Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken
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einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wurden zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungsvorschriften für die einzelnen Neubauvorhaben vorgesehen. Der notwendige Ausgleich der Wasserführung wird durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens am östlichen Plangebietsrand vorgenommen.
Planbereich
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Montabaur, 26.11.2007 Staatsbeauftragter
i.A. Gerd Becher
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf dem Kennel” der Ortsgemeinde Nentershausen ;
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 13a, 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen, vertreten durch den Staatsbe- auftragten für dieses Bebauungsplanverfahren, Herrn Gerd Becher, hat in seiner Sitzung am 20.10.2007 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich. Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 1 0.1 2.2007 - 1 1.01.2008 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 , ras 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 26 11 2007 /■ A. Gerd Becher
Staatsbeauftragter
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der usgemeinde Nentershausen
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Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-
Pfa| z (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt
_ _ Nr. 48/2007
geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBI. Seite 303) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 26.10.2007 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung Verlaufend von - bis „Bergstraße“
(Flur 59, Flurstück
114/11 -teilweise-) verlaufend vom Kreuzungsbereich Neustraße / Bergstraße bis zum Beginn des gemeindlichen Wirtschaftsweges (Flur 59, Flurstück 114/11) etwa 10 Meter hinter der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Flurstücke 59/1 und 59/4
„Bergstraße“
(Flur 60, Flurstück 206/1) verlaufend von der Bergstraße (Flur 59, Flurstück 114/11) bis zum Beginn des Wegeflurstückes (Flur 59, Flurstück 115/6) Die Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus- Neubau, Konrad-Adenauer-Platz 8, 2. Stock, Zimmer 204, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Montabaur, den 23.11.2007
S. Schaaf Bürgermeister
Der Ortsgemeinderat hat getagt
Haushaltsrechnung 2006 genehmigt
Im September 2007 tagte der Rechnungsprüfungsausschuss in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und überprüfte dort die Haushalts- und Kassengeschäfte der Ortsgemeinde. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Anschließend wurde die Jahresrechnung dem Ortsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt Der Rat stimmte nun der Jahresrechnung zu. Dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur wurde für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt..
11. Weihnachtsmarkt in Nentershausen
- Vorankündigung -
am 2. Adventsonntag, dem 9. Dezember 2007 findet wieder der Weihnachtsmarkt statt. Mehr Infos dazu im nächsten Wochenblatt.

