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Nr. 47/2007

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n r Mikolaus kommt, zu den Kindern des SV Welschneudorf ins ,Gast- S 'um Hannes“ am Samstag 01.12.2007 15.30 Uhr. Anmeldung bitte bfs^urn 28.11.2007 an Thomas Born, Tel. 02608/353.

Tennisclub 1987 e.V. Welschneudorf

cILtuno zur 22. ordentlichen Jahreshauptversammlung am Samstaa 812 2007, 20.00 Uhr im Gasthaus “Zum Hannes”.

Taaesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden mit der Feststel­ina der Anwesenheit, 2. Genehmigung des Protokolls der JHV vom n2 12 2006 , 3. Bericht des Vorstandes, 4. Bericht des Sportwartes, 5 Bericht des Kassenwartes, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Beschlussfassung über vorliegende Anträge, 9. Verschie­denes. Anträge, die der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor­weg! werden sollen, müssen spätestens eine Woche vorher beim I. Vor­sitzenden Lambert Stahlhofen eingegangen sein. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind spätestens 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung beim I. Vorsitzenden einzureichen.

GELBACHHÖHEN

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekanntgemacht.

Der Ortsbürgermeister informiert:

Die Ortsgemeinde Daubach hat das „Scholze Haus“ erworben

Das unter dem Namen „Scholze Haus“ bekannte Anwesen in der Haupt­straße 23 gehört zu den schönsten Fachwerkhäusern unserer Gemein­de. Das im 18. Jahrhundert erbaute Haus ist allerdings in den letzten Jah­ren zunehmend in einen verwahrlosten Zustand geraten.

Aufgrund der bevorstehenden Zwangsversteigerung des Anwesens bot sich für die Ortsgemeinde die einmalige Chance, das „Scholze Haus“ käuf­lich zu erwerben.

Nachdem sich der Ortsgemeinderat einstimmig für den Erwerb des Anwe­sens ausgesprochen und die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt hat, wurde dieser Tage der Kaufvertrag vollzogen.

Bei dem „Scholze Haus“ handelt es sich um ein ortsbildprägendes Anwe­sen. Zudem bietet sich bei der Lage des „Scholze Hauses“, zwischen Rat­haus und Heimathaus, eine zukünftige öffentliche Nutzung geradezu an, so dass der Erwerb im öffentlichen Interesse liegt.

Das Konzept der zukünftigen Nutzung des „Scholze Hauses“ wird Bera­tungsgegenstand weiterer Sitzungen des Ortsgemeinderates sein. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt zu prüfen, welche Förderungsmöglichkeiten nach dem Dorferneuerungsprogramm bestehen. Über den weiteren Fortschritt der Angelegenheit werde ich Sie zu gegebener Zeit informieren.

Raimund Hahn -Ortsbürgermeister-

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortslage“ der Ortsgemeinde Daubach; hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 26.09.2007 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs­planes “Ortslage” einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent­lich bekannt gemacht.

Planinhalt

Durch den Bebauungsplan „Ortslage“ soll für Teile der Baugrundstücke für eine Bebauung in zweiter Reihe geöffnet werden. Darüber hinaus wird eine bisher nach § 34 BauGB - Bauen im unverplanten Innenbereich - zu beurteilende Fläche überplant und baurechtlich geordnet. Entsprechend dem Vorgefundenen tatsächlichen Bestand in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung wurde der Planbereich durchgehend als allgemeines Wohngebiet mit Festsetzungen zu Grund- und Geschossflächenzahlen, Gebäudehöhen usw. ausgewiesen.

Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Interes­senten sowie zur Steigerung des Attraktivität des alten Ortskerns wurde sine Bebauung in zweiter Reihe zugelassen sowie die Bebauungs- und utzungsmöglichkeiten verbessert und großzügiger gestaltet.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflan- *en, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sach- ^rsowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht

Als Ausg|@j C h für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergehen- n Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wur-

den zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungs­vorschriften für die einzelnen Baugrundstücke vorgesehen. Darüber hin­aus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht vollständig versiegelt wer­den und die überbaubaren Grundstücksflächen wurden durch die Festle­gung von Grundflächenzahlen vorgegeben.

Planbereich

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Dau bach, 19.11.2007 Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ortsgemeinde Daubach;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 26.09.2007 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe nachste­hende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 03.12.2007 - 04.01.2008 (einschließlich) bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Daubach, 19.11.2007 Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

II. Änderung des Bebauungsplanes “Bäumchesfeld“ der Ortsgemeinde Daubach;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 26.09.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffent­lich auszulegen. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

03.12.2007 - 04.01.2008 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtig bleiben und