Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
47 / 2007 ]
B
Privatanschrift: Im Boden 1
E-Mail privat: uli@kleinkunst-mons-tabor.de
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: gemeinde-horbach@gmx.de
Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung für den
Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach
für das Haushaltsjahr 2008 vom 15.11.2007
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. 1982, S. 476) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde, vom 12.11.2007 hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 203.000,— EUR
in der Ausgabe auf. 203.000,— EUR
im Vermögenshaushalt
der Einnahme auf. 19.630,— EUR
in
in der Ausgabe auf. 19.630,— EUR
festgesetzt.
§2
Es werden für das Haushaltsjahr 2008
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.0,— EUR
festgesetzt.
§3
Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt beträgt 48.000,— EUR. Die Umlage an den Kindergartenzweckverband, für das Haushaltsjahr 2008 ist nach der Anzahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes), zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Anzahl der
Kinder
OG Gackenbach 20
OG Horbach 19
Summen 39
§4
Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben im Vermögenshaushalt, beträgt 3.000,— EUR. Die Investitionsumlage an den Kindergartenzweckverband errechnet sich nach § 7 Abs. 4 der Verbandsordnung. Hiernach werden 50 v.H. der ungedeckten Kosten nach der vom Statistischen Landesamt zum 30.06. des Vorjahres fortgeschriebenen Einwohnerzahl und 50 v.H. der ungedeckten Kosten nach den Umlagegrundlagen für die Berechnung der Verbandsgemeindeumlage des Vorjahres der jeweiligen Trägergemeinde zugerechnet.
Gesamtbetrag der Verbandsumlage
24.615,38 EUR 23.384,62 EUR
48.000,00 EUR
Demnach haben zu zahlen
Ortsgemeinde
Einwohnerzahl
Investitionsumlage
Summe je
Umlagegrundlagen
nach Schlüssel
Gemeinde
576 Ew.
663,59 Euro
384.388 Euro
747,39 Euro
1.410,99 Euro
726 Ew.
836,41 Euro
387.068 Euro
752,61 Euro
1.589,01 Euro 3.000,00 Euro
OG Gackenbach ■ Einwohnerzahl
• Umlagegrundlag OG Horbach
• Einwohnerzahl
• Umlagegrundlag Summen Hinweis
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach, für das Haushaltsjahr 2008, liegen zur Einsichtnahme vom 26.11.2007 bis 05.12.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad- Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. 56412 Gackenbach, t Weidenfeiler
15.11.2007 Vorsitzender des
Kindergartenzweckverbandes Kreisverwaltung Montabaur, 12.11.2007
des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901-10 Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 2008 werden keine Bedenken erhoben.
Im Aufträge Marx'
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfann zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn n 9 an <
a “"'. n '_ n ,- lber die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehm
Bestimmungen uoer ^ ßekanntma chung der Satzung verleg ig, die Ausfertigung
rden sind, oder
1 . die gong
worden - _ . . .. . , . ,
2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens" oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung Unte . Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen so| schriftlich geltend gemacht hat.
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht «s auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese \/ zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rho 1 1 ' Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI S 1 53 ) and '
NIKOLAUSFEIER
Laternenwanderung der Kinder führt ins Altenheim
Auch in diesem Jahr waren wieder alle Horbacher Kinder brav! Einige haben sogar beim naturnahen Umbau des Spielplatzes am Brunnenweq fleißig mitgeholfen. Deshalb hat sich für Donnerstag, 6 . 12. auch wieder der Nikolaus im Dorf angekündigt.
Es haben sich auch wieder einige Eltern gefunden, die auf Initiative de; Kindergruppe „Tausendfüssler“ für die Kleinen eine Nikolausfeier organisieren werden. Diese ist in diesem Jahr verbunden mit einer Laternenwanderung ins Altenheim „Ignatius-Lötschert-Haus“. Dort wollen die Kinder mit ihren Eltern dem Nikolaus und den Heimbewohnern mit Liedern und Gedichten eine Freude machen. Die Vorbereitungen laufen bereitsweitere Informationen demnächst an dieser Stelle. Bis 28.11. müssen sich alle - zu denen auch der Nikolaus kommen soll - anmelden bei Tanja Kaspar, (Tel: 900043) oder bei Marzena Keul (Tel: 900737). Bei Anmeldung bitte eine leere Tüte zum füllen und 2,- Euro abgeben.
Helfende Mamas und Papas für die Vorbereitung der Feier und das Backen von schmackhaften Weihnachtsplätzchen, sind natürlich noch willkommen.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
ADVEN
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12*2007
am SamstVg,
ab l|i) UKr Stf - im und ahm Gasthaus „Zum grünen Baum“
. Dorfvereine, Einrichtungen und weitere ^ Organisationen sorgen gemeinsam mit den Wirtsleuten wieder optisch und musikalisch für weihnachtliche Stimmung.
Es gibt selbst gebastelte Weihnachtssachen zu kaufen, Süßes oder Deftiges zu essen sowie Getränke zum wärmen oder auch abkühlen.
*Auf viele Gäste freut sich die Horbacher st Dorfgemeinschaft.
MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Chorprobe am Freitag 23. November u0)
Unsere Chorprobe am Freitag den 23.11.07 beginnt für a,,e .
18.30 Uhr. Da wir uns für unser Weihnachtskonzert vorbereite , unbedingt um Vollzähligkeit.
MGV „I
Bald ist es Jahr vera nächtliche sinn“ Hüb kanten füt
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