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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.

47 / 2007 ]

B

Privatanschrift: Im Boden 1

E-Mail privat: uli@kleinkunst-mons-tabor.de

Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: gemeinde-horbach@gmx.de

Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung für den

Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horbach

für das Haushaltsjahr 2008 vom 15.11.2007

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Gacken­bach/Horbach hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. 1982, S. 476) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf­sichtsbehörde, vom 12.11.2007 hiermit bekannt gemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 203.000,— EUR

in der Ausgabe auf. 203.000,— EUR

im Vermögenshaushalt

der Einnahme auf. 19.630,— EUR

in

in der Ausgabe auf. 19.630,— EUR

festgesetzt.

§2

Es werden für das Haushaltsjahr 2008

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.0,— EUR

festgesetzt.

§3

Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltungs­haushalt beträgt 48.000,— EUR. Die Umlage an den Kindergarten­zweckverband, für das Haushaltsjahr 2008 ist nach der Anzahl der Kin­der, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kinder­gartenzweckverbandes), zu ermitteln.

Demnach haben zu zahlen:

Ortsgemeinde Anzahl der

Kinder

OG Gackenbach 20

OG Horbach 19

Summen 39

§4

Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben im Vermögenshaushalt, beträgt 3.000,— EUR. Die Investitionsumlage an den Kindergarten­zweckverband errechnet sich nach § 7 Abs. 4 der Verbandsordnung. Hier­nach werden 50 v.H. der ungedeckten Kosten nach der vom Statistischen Landesamt zum 30.06. des Vorjahres fortgeschriebenen Einwohnerzahl und 50 v.H. der ungedeckten Kosten nach den Umlagegrundlagen für die Berechnung der Verbandsgemeindeumlage des Vorjahres der jeweiligen Trägergemeinde zugerechnet.

Gesamtbetrag der Verbandsumlage

24.615,38 EUR 23.384,62 EUR

48.000,00 EUR

Demnach haben zu zahlen

Ortsgemeinde

Einwohnerzahl

Investitionsumlage

Summe je

Umlagegrundlagen

nach Schlüssel

Gemeinde

576 Ew.

663,59 Euro

384.388 Euro

747,39 Euro

1.410,99 Euro

726 Ew.

836,41 Euro

387.068 Euro

752,61 Euro

1.589,01 Euro 3.000,00 Euro

OG Gackenbach ■ Einwohnerzahl

• Umlagegrundlag OG Horbach

• Einwohnerzahl

• Umlagegrundlag Summen Hinweis

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Kindergartenzweck­verbandes Gackenbach/Horbach, für das Haushaltsjahr 2008, liegen zur Einsichtnahme vom 26.11.2007 bis 05.12.2007 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad- Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. 56412 Gackenbach, t Weidenfeiler

15.11.2007 Vorsitzender des

Kindergartenzweckverbandes Kreisverwaltung Montabaur, 12.11.2007

des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901-10 Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gacken­bach/Horbach für das Haushaltsjahr 2008 werden keine Bedenken erhoben.

Im Aufträge Marx'

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen

sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfann zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn n 9 an <

a “"'. n '_ n ,- lber die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehm

Bestimmungen uoer ^ ßekanntma chung der Satzung verleg ig, die Ausfertigung

rden sind, oder

1 . die gong

worden - _ . . .. . , . ,

2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens" oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung Unte . Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen so| schriftlich geltend gemacht hat.

^nmu'vii yw.w-^-

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht «s auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese \/ zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rho 1 1 ' Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI S 1 53 ) and '

NIKOLAUSFEIER

Laternenwanderung der Kinder führt ins Altenheim

Auch in diesem Jahr waren wieder alle Horbacher Kinder brav! Einige haben sogar beim naturnahen Umbau des Spielplatzes am Brunnenweq fleißig mitgeholfen. Deshalb hat sich für Donnerstag, 6 . 12. auch wieder der Nikolaus im Dorf angekündigt.

Es haben sich auch wieder einige Eltern gefunden, die auf Initiative de; Kindergruppe „Tausendfüssler“ für die Kleinen eine Nikolausfeier organi­sieren werden. Diese ist in diesem Jahr verbunden mit einer Laternen­wanderung ins Altenheim „Ignatius-Lötschert-Haus“. Dort wollen die Kin­der mit ihren Eltern dem Nikolaus und den Heimbewohnern mit Liedern und Gedichten eine Freude machen. Die Vorbereitungen laufen bereits­weitere Informationen demnächst an dieser Stelle. Bis 28.11. müssen sich alle - zu denen auch der Nikolaus kommen soll - anmelden bei Tanja Kas­par, (Tel: 900043) oder bei Marzena Keul (Tel: 900737). Bei Anmeldung bitte eine leere Tüte zum füllen und 2,- Euro abgeben.

Helfende Mamas und Papas für die Vorbereitung der Feier und das Backen von schmackhaften Weihnachtsplätzchen, sind natürlich noch will­kommen.

Uli Schmidt, Ortsbürgermeister

ADVEN

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12*2007

am SamstVg,

ab l|i) UKr Stf - im und ahm Gasthaus „Zum grünen Baum“

. Dorfvereine, Einrichtungen und weitere ^ Organisationen sorgen gemeinsam mit den Wirtsleuten wieder optisch und musikalisch für weihnachtliche Stimmung.

Es gibt selbst gebastelte Weihnachtssachen zu kaufen, Süßes oder Deftiges zu essen sowie Getränke zum wärmen oder auch abkühlen.

*Auf viele Gäste freut sich die Horbacher st Dorfgemeinschaft.

MGV “Cacilia” Horbach e.V.

Chorprobe am Freitag 23. November u0)

Unsere Chorprobe am Freitag den 23.11.07 beginnt für a,,e .

18.30 Uhr. Da wir uns für unser Weihnachtskonzert vorbereite , unbedingt um Vollzähligkeit.

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