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Nr. 47/2007

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Veranstaltung beginnt mit einem Gottesdienst um 14.30 Uhr, der vom D hpnchor mitgestaltet wird. Vor der Messe werden Sie von den Kin- artenkindern - in unserer Kirche - mit einer Aufführung erfreut. d6 Lnd der räumlichen Enge in der Unterkirche tritt der MGV Lyra auch S nach der Messe in der Kirche auf. In der Unterkirche folgt dann ein miitliches Beisammensein bis zum Abend. Für das leibliche Wohl und f! Unterhaltung ist gut gesorgt. Am Abend besteht die Möglichkeit, dass Sie mit einem Fahrdienst nach Hause gebracht werden.

Der Karnevals- Club- Kadenbach e.V. informiert:

, weihnachtsmarkt in Kadenbach am Samstag den 24. November 2007 ab 14:00 Uhr

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger aus Kadenbach, sowie aller umlie­fen Gemeinden zu einem Besuch des zweiten Weihnachtsmarkts in Kadenbach auf den Alten Schulhof ein, um in stimmungsvoller Atmos­phäre einige schöne Stunden mit Freunden bei einem Glas Glühwein oder Kinderpunsch zu verbringen. Wir haben eine Vielzahl an Anmeldungen für Stände mit verschiedenen Artikeln und selbstgebastelten Produkten nassend zur Weihnachtszeit, die eine reichhaltige Auswahl versprechen. Auch in diesem Jahr wird wieder der Nikolaus unseren Weihnachtsmarkt besuchen und die Kinder mit kleinen Geschenken überraschen.

Die Kinder des Kindergartens haben sich passend dazu mit einem Auf­tritt angekündigt und damit die Zeit bis zum eintreffen des Nikolaus nicht solang wird, wird es in der Zeit von 14:00- 16:00 Uhr für alle Kinder ein Weihnachtsbasteln geben. Für die stimmungsvolle musikalische Unter­haltung freuen wir uns über die Zusage beider Kadenbacher Chöre sowie des Ev. Posaunenchores aus Neuhäusel. Die Musikfreunde Kadenbach werden wie im letzten Jahr zur Eröffnung spielen.

Der Erlöse aus den freiwilligen Standgebühren wird einem Guten Zweck gespendet, den wir auf dem Weihnachtsmarkt bekannt geben werden. Kommen sie am Samstag ab 14:00 Uhr auf den festlich geschmückten Alten Schulhof am Gemeindehaus und besuchen sie den 2. Weihnachts­markt in Kadenbach und lassen sie sich dabei stimmungsvoll auf die kom­mende Vorweihnachtszeit einstimmen.

Für Essen und trinken zu familienfreundlichen Preisen ist bestens gesorgt.

Kuchenspende für den Weihnachtsmarkt

Während des Weihnachtsmarktes wird es im Gemeindehaus wieder eine Cafeteria mit Kaffee und Kuchen geben. Im Sinne des Guten Zweckes bitten wir um Zusage für eine Kuchenspende an Patrizia Scheu, Tel.: 951477 oder an Esther Baumann, Tel.: 950560.

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Spendern.

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Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. und Fax: 02620/8442

E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de Heimat-Haus-Augst: Öffnungszeiten: Sonntag und Mittwoch von 15.00-17.00 Uhr und nach Vereinbarung Ansprechpartner: Klaus Hümmerich Telefon: 02620/550

Erneute öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Lampertsloch“ der Ortsgemeinde Neuhäusel und Aufhebung des, Grundbebauungsplanes mit allen bisherigen Änderungen; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 05.07.2007 den Bebauungsplan „Lampertsloch“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Sat­zung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00-12.30 und 14 00 ■ 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein- 9esehen werden. Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Ber Bekanntmachung im Wochenblatt vom 19,11.2007 war verse- entlich die Planurkunde nicht beigefügt. Diese Mitteilung wird hier­mitaufgehoben und durch die neue Bekanntmachung ersetzt, so dass er Be bauungsplan erst mit dieser Veröffentlichung in Kraft tritt.

s wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz R ls . i au( 3B bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der orschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen- lu zung^ans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- u ,, es Abw ägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht inner- q ®! nes Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der e| nde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver­

halts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Regelung gilt ent­sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug): Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB: Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

(Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letzt worden sind

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2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschritten gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Neuhäusel, 14.11.2007 Fritz Roggenbach

Ortsbürgermeister

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Neijheiseler Baljatscher

Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 07.12.07 im Vereinslokal Thüringer Hof statt. Bitte meldet Euch bis zum 01.12.07 an bei Gaby oder Jürgen.

2. Weihnachtsmarkt in Kadenbach am kommenden Samstag, den 24. November 2007

Bitte beachten sie dazu die ausführlichen Informationen in der Rubrik Kadenbach des Karnevals-Club-Kadenbach e.V. zum Weihnachtsmarkt in Kadenbach am kommenden Samstag ab 14:00 Uhr auf dem Alten Schulhof in Kadenbach.