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Wochenblatt VG Montabaur

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. „

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.

1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- un Formvorschriften, , w ..

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verte^ 9 Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Macnen nutzungsplans und

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit ai(sier Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darleg g des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemachtwo sind. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nacn 9 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

wähl des Vorstandes, 6. Wahl der Kassenprüfer, 7. Namensän Vereins, 8. Verschiedenes

Da wichtige Neuwahlen anstehen, bitten wir um vollzähliges

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Seniorenfußball

Die 1 Mannschaft spielt am Sonntag, 18.11.2007, um 14 30 n hr . dererbach. ,ln N

Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 18.11.2007, um 14.30 Uhr hu kirchen ’

Juniorenfußball

A-Junioren: TuS Rodenbach II - JSG Girod am Freitag, I 6.11 2007

19.00 Uhr in Rodenbach '

D-Junioren: FV Engers I - JSG Ahrbach am Samstag, 17.11 2007 14.00 Uhr in Engers ' ''

Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.

Frauengemeinschaft Girod

Herzliche Einladung an alle Frauen mit Partner zur 28.11.2007 um 15.00 Uhr im Blauen Haus.

Anmelden bis zum 25.11.07 bei Claudia Münz 216, Ulrike l„ sytjnra Monika Schöpping 708, Judith Bauch 8545 oder Hildegard Schützet Über Kuchenspenden würden wir uns sehr freuen.

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.00H

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekanntgegeben. Telefon: 06485/222

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Girod, 08.11.2007 Karl - Heinz Fend, Ortsbürgermeister

Brennholz - gewünschte Mengen - bitte jetzt dem Forstrevier mitteilen!

Ab sofort können Sie bis zum 07.12.2007 Ihre gewünschte Brennte Menge - begrenzt auf den tatsächlichen Eigenbedarf (!) - dem Forste! Eisenbach schriftlich mitteilen.

Dazu benötigen Sie das auf Seite 27 abgedruckte Formular!

Kloft, Revietlöi

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Girod fin­det am

Dienstag, dem 20. November 2007 um 19:30 Uhr im Gemeindehaus statt.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung

1. Forstwirtschaftsplan 2008

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008

3. Mitteilungen und Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Vergabeangelegenheit

2. Mitteilungen und Anfragen

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/-innen herzlich eingeladen.

56412 Girod, 9. November 2007 Fend, Ortsbürgermeister

Brennholz-Vergabe in 2008 nur per Holzversteigerung

Aufgrund des Ungleichgewichtes zwischen Brennholznachfrage und Brennholzaufkommen kann in diesem Jahr keine Brennholz- oder Schlaq- abraumbestellung vorgenommen werden. a

Statt dessen ist vorgesehen, in den Gemeinden Girod, Großholbach und Ruppach-Goldhausen voraussichtlich in den Monaten Februar oder Mär 7 2008 sämtliches Holz zu versteigern.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie zu gegebener Zeit im Wochenblatt der Verbandsgemeinde.

Kloft, Revierförster

Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Girod e.V.

Mitgliederversammlung

Gemäß der Satzung wird die Mitgliederversammlung wie folgt festoeleo Termin: Mittwoch, 28.11.2007,19.30 Uhr im Gebäude der Eisenbachta Grundschule Girod ld

Tagesordnung: 1. Bericht des Vorsitzenden, 2. Bericht des Schatzmp sters, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Nei

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen

Zu einer Aktivenversammlung möchten wir hiermit alle aktiven Mitgl der und Alterskameraden am Freitag, den 23. November 2007, umI Uhr ins Feuerwehrgerätehaus einladen. Da Neuwahlen anstehen, B wir um vollzähliges Erscheinen.

SV Grün-Weiß Görgeshausen

1. Mannschaft: JSSV Freirachdorf - SV Görgeshausen am 18.11.® 14.30 Uhr

D-Junioren: JSG Görgeshausen - VfB Linz am 17.11. um 14.00Uhr

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20 . 00 lf

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekan^| geben. Tel. 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus:! 02602/970867.

Brennholz-Vergabe in 2008 nur per Hoizversteigerung

Aufgrund des Ungleichgewichtes zwischen BrennholznachW* Brennholzaufkommen kann in diesem Jahr keine Brennholz- ode abraumbestellung vorgenommen werden.

Statt dessen ist vorgesehen, in den Gemeinden Girod, Großhojka ac ^ ^°ldhausen voraussichtlich in den Monaten Februar 2008 sämtliches Holz zu versteigern.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie zu gegebener Zeit im Wochen Verbandsgemeinde. '

Kloft, IW