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Nr. 46/2007

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\ , den a ||e Bürgerinnen und Bürger aus Kadenbach sowie aller umlie- •Jf r n Gemeinden zu einem Besuch des zweiten Weihnachtsmarkts in

f Hpnbach ein um in stimmungsvoller Atmosphäre einige schöne Stun­det Freunden bei einem Glas Glühwein oder Kinderpunsch zu ver-

o'rprts jetzt haben wir Anmeldungen für Stände mit verschiedenen Arti- / in und selbstgebastelten Produkten passend zur Weihnachtszeit, die J'S reichhaltige Auswahl versprechen.

«irh in diesem Jahr wird wieder der Nikolaus unseren Weihnachtsmarkt ^suchen und dje Kinder mit kleinen Geschenken überraschen.

? Kinder des Kindergartens haben sich passend dazu mit einem Auf- Mi angekündigt. In der Zeit von 14:00- 16:00 Uhr wird es für alle Kinder ln Weihnachtsbasteln geben, damit die Zeit bis zum eintreffen des Niko- Äuses nicht so lang wird. Für die stimmungsvolle musikalische Unterhal­te! freuen wir uns über die Zusage beider Kadenbacher Chöre sowie •ffes Ev Posaunenchores aus Neuhäusel. Die Musikfreunde Kadenbach '{erden wie im letzten Jahr zur Eröffnung spielen.

Der Erlöse aus den freiwilligen Standgebühren wird einem Guten Zweck ■spendet, den wir auf dem Weihnachtsmarkt bekannt geben werden, tr Anmeldungen zum zweiten Weihnachtsmarkt in Kadenbach wenden Sie sich bitte weiterhin an Esther Baumann oder Michael Wallrath unter ■fei.: 950560.

Mit den guten Erfahrungen aus dem letzten Jahr werden der Ablauf und die Durchführung wieder ähnlich sein wie beim ersten Weihnachtsmarkt, gttürlich stehen Ihnen auch alle Mitglieder des Vorstandes jederzeit für ägen zur Verfügung.

ichenspende für den Weihnachtsmarkt

Während des Weihnachtsmarktes wird es im Gemeindehaus wieder eine ifeteria mit Kaffee und Kuchen geben, jsage für eine Kuchenspende bitte an Patrizia Scheu, Tel.: 951477 oder är Esther Baumann, Tel.: 950560.

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Spendern.

issionseröffnung 2007/2008 Wir laden alle Freunde des Karneval aus Nah und Fern zu unserer dies­igen Sessionseröffnung am 17.11.2007 ab 19:00 in das Gemeinde-

_ius in Kadenbach ein.

fßei Kölsch vom Fass werden wir den Start in die neu Session und die lijthronisierung unserer diesjährigen Prinzessin im Rahmen eines Bunten j|ends feiern. Bei diesem Anlass wollen wir auch langjährige Mitglieder des KCK für ihre treue Mitgliedschaft im Verein ehren.

■fezu erstellen die Ihnen die Aktiven des KCK ein vielfältiges und attrak- |fes Unterhaltungsprogramm im karnevalistisch geschmückten Gemein­deraum.

Wir freuen uns über Ihren Besuch bei freiem Eintritt und familienfreundli- ien Preisen für Essen und trinken.

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MGVLyra Kadenbach

Einladung

[Am Freitag,den 04.01.2008 findet um 19.30Uhr in der Gaststätte „Zur }gst“unsere Jahreshauptversammlung statt.Hierzu sind alle Mitglieder _:ht herzlich eingeladen. Da Neuwahlen anstehen, würden wir uns über efien zahlreichen Besuch freuen.

Am Samstag,den 19.01.2008 findet unser Familienabend um 20.00 Uhr in'der Gaststätte“Zum Westerwald“statt.

Der fünften Jahreszeit entsprechend wird das Programm dieses Abends Pjstaltet sein.Es wäre schön, wenn Sie entsprechend gekleidet uns an diesem Abend zahlreich besuchen würden.

Alle Mitglieder,Freunde und Gönner des MGV sind heute schon recht herz­lich eingeladen.

Neuhäusel

Jrechstunden des Ortsbürgermeisters

jtntags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

pnnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

und Fax: 02620/8442

dail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de

Jeimat-Haus-Augst

Öffnungszeiten: Sonntag und Mittwoch von 15.00-17.00 Uhr und nach ' / |reinbarung

[jsprechpartner: Klaus Hümmerich Telefon: 02620/550

jfentliche Bekanntmachung

r Mstcllimg des Bebauungsplanes “Lampertsloch“ J er Ortsgemeinde Neuhäusel

Aufhebung des Grundbebauungsplanes mit allen bisherigen

ffier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

don d ®9 eme i n derat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 05.07.2007 Bebauungsplan „Lampertsloch“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Sat­

zung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen­nutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver­halts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Regelung gilt ent­sprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Neuhäusel, 14.11.2007 Fritz Roggenbach

Ortsbürgermeister

Brennholz - lang

Vorbestellung bitte jetzt aufgeben

Bitte beachten Sie die Hinweise in diesem Wochenblatt zur schriftlichen Vorbestellung von Brennholz - lang unter der Rubrik: Elbertgemeinden. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formblatt bis zum 26.11.2007 an das Forstamt in Neuhäusel. Die Vergabe des Schlagabraumes und der Resthölzer erfolgt nach Beendigung des Wintereinschlages im Februar 2008 nach Terminmitteilung im Wochenblatt.

G. Klein, Revierförster

Augst-Schule Neuhäusel

Einladung zum Elternsprechtag am Freitag, 23. November 2007

Bitte beachten Sie den ausführlichen Hinweis in dieser Ausgabe unter der Rubrik “Augst”.

Evangelischer Posaunenchor Neuhäusel

Der Posaunenchor der Erlöserkirchengemeinde Neuhäusel beginnt wieder eine Ausbildung für Bläser und Bläserinnen. Wir stellen Instru­mente, Noten und Zubehör zur Verfügung und organisieren einen qualifizierten Unterricht. Vorausgesetzt wird Interesse an einem Bla­sinstrument und das Engagement beim Üben.

Wir bilden aus Notenkenntnisse, Konfession und Alter spielen keine Rolle. Unser Posaunenchor besteht aus ca. 45 Musikern, die als Gruppe der Ev. Erlöserkirchengemeinde zum Lobe Gottes musizie­ren. Das Repertoire reicht von Chorälen und Gospels über Bläser­musiken bis hin zu Musicalmelodien.

Wenn Sie interessiert sind, rufen Sie bei Frau Anke Seeberger (Tel. 02620/8367) an oder kommen am Freitag ab 18 Uhr zur Chorprobe ins ev. Gemeindehaus in Neuhäusel (Coermannstraße).