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Nr. 45/2007

VG Montabaur

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"Wehr Neu!« P h pc C hlossen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich rei| nahi^;: zun9 Jp| nachstehend abgedrucktem Lageplan.

i aUS 'c t 7 imasunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, a 'Kirchei.J Die Sa ,-waltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- n WeierB auve i ^ hr end der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs l “'“ '' ka ur - Zq. 12 30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und

VOn in 18 00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein-

« Bhen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes kunft verlangen.

Ljjeser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft, cwird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Ibis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und

^Tunter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der M Inschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-

iitftzungsplans

U ach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs Hann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser ffekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung Hes die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind, saründpnftj Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ad Warhli über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- llÄSqensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- vsoromct H■ander Entschädigungsansprüche wird hingewiesen, iere Abs. 3 BauGB (Auszug):

linszuqsH Der’Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die anken "linBen §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Irtsbnmrr ' Erlann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die a 'Ästung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-

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.0262t“ rennach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 S a * z ^

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herbeigeführt wird. \.

>r 13 4 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug

l^tzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder ae kommen /oguGB) *!®® es Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zl ^ sta ^ ü l tjg 15# : Jl? 0, gelten 1 J ahr nach der Bekanntmachung als von Anfang a g 9 am , ^Äistande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Simmern, 05.11.2007 (Jörg Haseneier)

Ortsbürgermeister

Totenehrung

Am Samstag, 18.11.2006, gedenken wir der Opfer von Krieg und Terror. Die Totenehrung mit Kranzniederlegung findet nach der 17:00-Uhr-Vora- bendmesse unter Mitwirkung der Simmerner Ortsvereine auf dem Fried­hof in Simmern statt. Nachdem die Gedenkrede im letzten Jahr durch einen Vertreter des Männergesangvereins gehalten wurde, wird sie die­ses Jahr durch einen Vertreter des Fördervereins der Katholischen Kir­chengemeinde gehalten. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung zudem durch den Musikverein 1930 Simmern und den Männergesang­verein Apollonia.

Im Namen der Ortsgemeinde Simmern lade ich alle Bürgerinnen und Bür­ger zur Gedenkstunde an unsere Toten und Vermissten herzlich ein.

Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister

Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge

Sammler werden gesucht!

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge führt in der Zeit vom

01. November bis 21. November 2007

Seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch. Wir sind alle auf­gerufen zu helfen! Seit über achtzig Jahren widmet sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. der Aufgabe, die Gräber der deut­schen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Er betreut Angehörige in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, berät öffentli­che und private Stellen, unterstützt die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge und fördert die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten.

In den letzten Jahren ist es uns immer wieder gelungen Personen bzw. Vereine zu finden, die bereit waren, die Spenden in der Bevölkerung ein­zusammeln. Für die Sammlung in diesem Jahr werden noch Personen gesucht, die willens sind, die Sammlung in unserer Gemeinde zu über­nehmen. Sollten Sie hieran Interesse haben, darf ich Sie bitten, sich dies­bezüglich mit mir in Verbindung zu setzen, damit auch von unserer Seite die Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge weiterhin erfüllt werden können.

Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister

Veranstaltungskalender 2007/2008

November 2007 04.11. Firmung

08.11 Seniorenkaffee

10.11. Kölsch-Abend des SC Simmern

11.11. St. Martins-Umzug

17.11. Volkstrauertag

24.11 Traditionelle Wanderung der Reservisten

25.11 Adventsbasar der Bücherei

Dezember 2007

06.12. Seniorennachmittag ab 15:00 Uhr

08.12. Weihnachtsfeier des Männergesangvereins

09.12. Nikolausfeier in der Kirche

16.12. Adventsfeier für die Senioren

Januar 2008 1

05.01. Winterwanderung des SC Simmern

12.01 Winterwanderung des TC Simmern

12.01 Kappensitzung des KCSK

18.01. Jahreshauptversammlung der Feuerwehr

24.01. Seniorennachmittag mit karnevalistischen Einlagen

31.01 Schwerdonnerstagsumzug des KCSK

Februar 2008

02.02. Kindermaskenball des KCSK

16.02 Jahreshauptversammlung des SC

Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister

St.-Martins-Umzug in Simmern am Sonntag, 11.11.2007

Der diesjährige St.-Martins-Umzug findet am Sonntag, 11.11.2007, statt. Die Martinsfeier beginnt um 17:30 Uhr in der St. Rochus Kirche, zu der alle Kinder mit ihren Eltern und Verwandten herzlich eingeladen sind. Hier werden anschließend die Brezeln gesegnet.

Im Anschluss setzt sich der Martinszug mit musikalischer Begleitung des Musikvereins Simmern entlang der Hauptstraße, des Dorfplatzes und der Schloßstraße zum Martinsfeuer in Bewegung. Hier gibt es für alle Kinder' eine Martinsbrezel. Der Martinszug wird durch die Freiwillige Feuerwehr