Nr. 45/2007
VG Montabaur
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"Wehr Neu!« P h pc C hlossen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich rei| nahi^;: zun9 Jp| nachstehend abgedrucktem Lageplan.
i aUS 'c t 7 imasunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, a 'Kirchei.J Die Sa ,-waltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta- n WeierB auve i ^ hr end der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs l “'“ '' ka ur - Zq. 12 30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und
VOn in 18 00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein-
« Bhen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes kunft verlangen.
Ljjeser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft, cwird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Ibis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
^Tunter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der M Inschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächen-
iitftzungsplans
U ach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs Hann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser ffekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung Hes die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind, saründpnftj Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ad Warhli über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- llÄSqensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- vsoromct H■ander Entschädigungsansprüche wird hingewiesen, iere Abs. 3 BauGB (Auszug):
linszuqsH Der’Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die anken "linBen §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Irtsbnmrr ' Erlann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die a 'Ästung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-
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>r 13 4 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug
l^tzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder ae kommen /oguGB) *!®® es Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zl ^ sta ^ ü l tjg 15# : Jl? 0, gelten 1 J ahr nach der Bekanntmachung als von Anfang a g 9 am , ^Äistande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Simmern, 05.11.2007 (Jörg Haseneier)
Ortsbürgermeister
Totenehrung
Am Samstag, 18.11.2006, gedenken wir der Opfer von Krieg und Terror. Die Totenehrung mit Kranzniederlegung findet nach der 17:00-Uhr-Vora- bendmesse unter Mitwirkung der Simmerner Ortsvereine auf dem Friedhof in Simmern statt. Nachdem die Gedenkrede im letzten Jahr durch einen Vertreter des Männergesangvereins gehalten wurde, wird sie dieses Jahr durch einen Vertreter des Fördervereins der Katholischen Kirchengemeinde gehalten. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung zudem durch den Musikverein 1930 Simmern und den Männergesangverein Apollonia.
Im Namen der Ortsgemeinde Simmern lade ich alle Bürgerinnen und Bürger zur Gedenkstunde an unsere Toten und Vermissten herzlich ein.
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge
Sammler werden gesucht!
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge führt in der Zeit vom
01. November bis 21. November 2007
Seine diesjährige Haus- und Straßensammlung durch. Wir sind alle aufgerufen zu helfen! Seit über achtzig Jahren widmet sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. der Aufgabe, die Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland zu erfassen, zu erhalten und zu pflegen. Er betreut Angehörige in Fragen der Kriegsgräberfürsorge, berät öffentliche und private Stellen, unterstützt die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge und fördert die Begegnung junger Menschen an den Ruhestätten der Toten.
In den letzten Jahren ist es uns immer wieder gelungen Personen bzw. Vereine zu finden, die bereit waren, die Spenden in der Bevölkerung einzusammeln. Für die Sammlung in diesem Jahr werden noch Personen gesucht, die willens sind, die Sammlung in unserer Gemeinde zu übernehmen. Sollten Sie hieran Interesse haben, darf ich Sie bitten, sich diesbezüglich mit mir in Verbindung zu setzen, damit auch von unserer Seite die Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge weiterhin erfüllt werden können.
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
Veranstaltungskalender 2007/2008
November 2007 04.11. Firmung
08.11 Seniorenkaffee
10.11. Kölsch-Abend des SC Simmern
11.11. St. Martins-Umzug
17.11. Volkstrauertag
24.11 Traditionelle Wanderung der Reservisten
25.11 Adventsbasar der Bücherei
Dezember 2007
06.12. Seniorennachmittag ab 15:00 Uhr
08.12. Weihnachtsfeier des Männergesangvereins
09.12. Nikolausfeier in der Kirche
16.12. Adventsfeier für die Senioren
Januar 2008 1
05.01. Winterwanderung des SC Simmern
12.01 Winterwanderung des TC Simmern
12.01 Kappensitzung des KCSK
18.01. Jahreshauptversammlung der Feuerwehr
24.01. Seniorennachmittag mit karnevalistischen Einlagen
31.01 Schwerdonnerstagsumzug des KCSK
Februar 2008
02.02. Kindermaskenball des KCSK
16.02 Jahreshauptversammlung des SC
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
St.-Martins-Umzug in Simmern am Sonntag, 11.11.2007
Der diesjährige St.-Martins-Umzug findet am Sonntag, 11.11.2007, statt. Die Martinsfeier beginnt um 17:30 Uhr in der St. Rochus Kirche, zu der alle Kinder mit ihren Eltern und Verwandten herzlich eingeladen sind. Hier werden anschließend die Brezeln gesegnet.
Im Anschluss setzt sich der Martinszug mit musikalischer Begleitung des Musikvereins Simmern entlang der Hauptstraße, des Dorfplatzes und der Schloßstraße zum Martinsfeuer in Bewegung. Hier gibt es für alle Kinder' eine Martinsbrezel. Der Martinszug wird durch die Freiwillige Feuerwehr

