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Wochenblatt VG Montabaur

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Reitaku-Universität

zum 20. Mal Gast der Kreis-VHS

Konichiwa - Guten Tag! so hieß es bei der Kreis- vhs Westerwald einige Tage lang, denn 20 japa­nische Studenten der Reitaku-Universität aus Kashiwa-shi (nordwestlich von Tokyo) waren zu Gast im Westerwald. Die Studenten lernten in einem Kurs der Kreis-vhs Deutsch und werden

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im Anschluss an den dreiwöchigen Kompaktkurs an den Unis in jena und Halle weiter Deutsch lernen. „Es ist der 20igste Kurs, den wir seit 1991 für die UNI durchführen", so Joachim Hemme, Leiter der Kreis-vhs, „es ist also schon eine Insti­tutionelle Zusammenarbeit, die über Prof. Rai­mund Krummeich, zustande gekommen ist. Prof. Krummeich ist in Wirges geboren und seit über 20 Jahren in Japan". Das Programm in den

drei Wochen umfasst nicht nurwJ rieht war immer vormittags), sondern tische Landeskunde. So ging esinl nach Braubach zur Marksburg, die 1 :1 -Kopie aufgebaut wurde, nachKi (Dom), Bonn (Haus der Geschieht bürg. Und natürlich wurden alleStm Hause eingeladen, um deutsche nen zu lernen.

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Anträge für Agrarumweltmaß­nahmen stellen

Antragsverfahren wird am 15. Oktober eröffnet -Infoveranstaltung im DLR

Noch bis zum 16. November nimmt das Referat Agrarförderung der Kreisverwaltung in Montabaur Anträge für Agrarumweltmaßnahmen entgegen. Sowohl Neueinsteiger als auch Teilnehmer, deren Verträge im Jahr 2007 und Frühjahr 2008 auslau- fen, können in dieser Zeit Anträge für den ökolo­gischen Landbau und für alle einzelflächenbezo­genen Maßnahmen von PAULa (Programm Agrar- Umwelt-Landschaft) wie die Anlage von Saum­und Bandstrukturen, die Mulchsaatverfahren und die einzelflächenbezogene Umwandlung von Acker- in Dauergrünland stellen.

Im Gegensatz zum letzten Jahr können auch Anträ­ge für die Förderung der umweltschonenden Grünlandbewirtschaftung im gesamten Unter­nehmen (ehemalige Grünlandvariante 1) und des umweltschonenden Ackerbaus gestellt werden. Das Antragsverfahren wird zudem für alle Pro­grammteile des Umweltministeriums eröffnet, das heißt die Vertragsnaturschutzprogramme Grünland, Acker und Streuobst für alle auslau­fenden Altverträge und für Neuanträge vor allem in Natura 2000-Gebieten.

Allerdings wird die Gebietskulisse eingeschränkt. Dies betrifft hauptsächlich den Vertragsnatur­schutz im Grünland- und Streuobstbereich. Das Vertragsnaturschutzprogramm Acker unterliegt dagegen keiner räumlichen Einschränkung.

Alle Flächen müssen entsprechend der Begut­achtung des PAULa-Beraters naturschutzfachlich geeignet sein.

Wie das Referat Agrarförderung der Kreisverwal­tung mitteilt, wurden bei der Neukonzeption der Agrarumweltmaßnahmen die bewährten Kriteri­en weitestgehend beibehalten und, soweit erfor­derlich, modifiziert oder ergänzt. Um den Rah­menbedingungen der EU gerecht zu werden, waren Anpassungen hinsichtlich der Zielsetzung, rechtlicher Vorgaben und der Höhe des Erschwer­nisausgleichs erforderlich. Darüber hinaus konn­ten deutliche Vereinfachungen für die Teilnehmer durchgesetzt werden. Antragsunterlagen können beim Referat Agrarförderung in Montabaur, Tele­fon 02602/124 274 angefordert werden.

Umweltschutz

beim traditionellen Martinsfeuer

Wichtige Regeln für den herbstlichen

Brauch - Umwelt- und Tierschutz spielen eine große Rolle

Martinsfeuer gelten als fester Bestandteil des Brauchtums im Westerwald und in ganz Deutsch­land. Auch in diesem Jahr werden sich wieder hunderte Martinsfeuer in den Kinderaugen widerspiegeln.

Doch bei all der Freude auf dieses Ereignis darf die Sicherheit, sowie auch der Umwelt- und Tierschutz dabei nicht zu kurz kommen. Das beginnt schon bei der Auswahl des Platzes, an dem das Feuer ent­zündet werden soll: Dabei muss der Mindestab­stand zum Wald mindestens 100 Meter, der zu Gebäuden oder Straßen mindestens 50 Meter betragen, um Brandgefahr durch fliegende Funken zu vermeiden. Außerdem ist es aus Aspekten des Umweltschutzes sehr wichtig, auf eine sorgfältige

Auswahl der zu verbrennenden Mater ten. Zulässig sind dabei grundsätzliche natürlichem Holz, insbesondere gesef oder Bretter. Papier und Pappe sind i sen, dürfen aber nur zum Entzündet verwendet werden. Verboten sind all lackiertem, beschichtetem oder cherr deltem Holz, wie etwa Möbelstücke, platten oder lackierte Zaunlatten, sov Kunststoffe und alle Arten von Abfall. D stehenden giftigen Dämpfe belasten n ma und Umwelt, sondern schaden zuschauenden Kindern. Aus diesen Ci auch Benzin, Spiritus oder ähnlich! schleuniger strengstens untersagt. Um zu verhindern, dass verbotene, um liehe Stoffe in das Brennmaterial gelai fiehlt es sich, das Martinsfeuer erst wi oder Stunden vor dem Abbrennen aufeu unzulässiges Material am besten aussi können. Diese Vorgehensweise ist allen nur aus Gründen der Verunreinigung * materials wichtig; sie hat auch noch ein tenden Effekt für den Tierschutz: Die gi geschichteten Haufen eines Martinsfeu für viele Tiere den perfekten Unterschk Winterruhe. Wird das Feuer dann entzün fen es diese Tiere, wie etwa Igel oder H oft nicht rechtzeitig ihr Quartier zu verlas ter das Material aufgeschichtet wird, dt ger Zeit haben die Tiere, sich darin zu ve

und gegebenenfalls verbrannt zu werden.

sicher zu gehen sollte man vor Entzünde* ers mit einem Stock gegen den Hai 1 on und etwas darin herumstochern, un doch darin befinden zur Flucht zu <

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