Wochenblatt VG Montabaur
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Reitaku-Universität
zum 20. Mal Gast der Kreis-VHS
Konichiwa - Guten Tag! so hieß es bei der Kreis- vhs Westerwald einige Tage lang, denn 20 japanische Studenten der Reitaku-Universität aus Kashiwa-shi (nordwestlich von Tokyo) waren zu Gast im Westerwald. Die Studenten lernten in einem Kurs der Kreis-vhs Deutsch und werden
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im Anschluss an den dreiwöchigen Kompaktkurs an den Unis in jena und Halle weiter Deutsch lernen. „Es ist der 20igste Kurs, den wir seit 1991 für die UNI durchführen", so Joachim Hemme, Leiter der Kreis-vhs, „es ist also schon eine Institutionelle Zusammenarbeit, die über Prof. Raimund Krummeich, zustande gekommen ist. Prof. Krummeich ist in Wirges geboren und seit über 20 Jahren in Japan". Das Programm in den
drei Wochen umfasst nicht nurwJ rieht war immer vormittags), sondern tische Landeskunde. So ging esinl nach Braubach zur Marksburg, die 1 :1 -Kopie aufgebaut wurde, nachKi (Dom), Bonn (Haus der Geschieht bürg. Und natürlich wurden alleStm Hause eingeladen, um deutsche nen zu lernen.
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Anträge für Agrarumweltmaßnahmen stellen
Antragsverfahren wird am 15. Oktober eröffnet -Infoveranstaltung im DLR
Noch bis zum 16. November nimmt das Referat Agrarförderung der Kreisverwaltung in Montabaur Anträge für Agrarumweltmaßnahmen entgegen. Sowohl Neueinsteiger als auch Teilnehmer, deren Verträge im Jahr 2007 und Frühjahr 2008 auslau- fen, können in dieser Zeit Anträge für den ökologischen Landbau und für alle einzelflächenbezogenen Maßnahmen von PAULa (Programm Agrar- Umwelt-Landschaft) wie die Anlage von Saumund Bandstrukturen, die Mulchsaatverfahren und die einzelflächenbezogene Umwandlung von Acker- in Dauergrünland stellen.
Im Gegensatz zum letzten Jahr können auch Anträge für die Förderung der umweltschonenden Grünlandbewirtschaftung im gesamten Unternehmen (ehemalige Grünlandvariante 1) und des umweltschonenden Ackerbaus gestellt werden. Das Antragsverfahren wird zudem für alle Programmteile des Umweltministeriums eröffnet, das heißt die Vertragsnaturschutzprogramme Grünland, Acker und Streuobst für alle auslaufenden Altverträge und für Neuanträge vor allem in Natura 2000-Gebieten.
Allerdings wird die Gebietskulisse eingeschränkt. Dies betrifft hauptsächlich den Vertragsnaturschutz im Grünland- und Streuobstbereich. Das Vertragsnaturschutzprogramm Acker unterliegt dagegen keiner räumlichen Einschränkung.
Alle Flächen müssen entsprechend der Begutachtung des PAULa-Beraters naturschutzfachlich geeignet sein.
Wie das Referat Agrarförderung der Kreisverwaltung mitteilt, wurden bei der Neukonzeption der Agrarumweltmaßnahmen die bewährten Kriterien weitestgehend beibehalten und, soweit erforderlich, modifiziert oder ergänzt. Um den Rahmenbedingungen der EU gerecht zu werden, waren Anpassungen hinsichtlich der Zielsetzung, rechtlicher Vorgaben und der Höhe des Erschwernisausgleichs erforderlich. Darüber hinaus konnten deutliche Vereinfachungen für die Teilnehmer durchgesetzt werden. Antragsunterlagen können beim Referat Agrarförderung in Montabaur, Telefon 02602/124 274 angefordert werden.
Umweltschutz
beim traditionellen Martinsfeuer
Wichtige Regeln für den herbstlichen
Brauch - Umwelt- und Tierschutz spielen eine große Rolle
Martinsfeuer gelten als fester Bestandteil des Brauchtums im Westerwald und in ganz Deutschland. Auch in diesem Jahr werden sich wieder hunderte Martinsfeuer in den Kinderaugen widerspiegeln.
Doch bei all der Freude auf dieses Ereignis darf die Sicherheit, sowie auch der Umwelt- und Tierschutz dabei nicht zu kurz kommen. Das beginnt schon bei der Auswahl des Platzes, an dem das Feuer entzündet werden soll: Dabei muss der Mindestabstand zum Wald mindestens 100 Meter, der zu Gebäuden oder Straßen mindestens 50 Meter betragen, um Brandgefahr durch fliegende Funken zu vermeiden. Außerdem ist es aus Aspekten des Umweltschutzes sehr wichtig, auf eine sorgfältige
Auswahl der zu verbrennenden Mater ten. Zulässig sind dabei grundsätzliche natürlichem Holz, insbesondere gesef oder Bretter. Papier und Pappe sind i sen, dürfen aber nur zum Entzündet verwendet werden. Verboten sind all lackiertem, beschichtetem oder cherr deltem Holz, wie etwa Möbelstücke, platten oder lackierte Zaunlatten, sov Kunststoffe und alle Arten von Abfall. D stehenden giftigen Dämpfe belasten n ma und Umwelt, sondern schaden zuschauenden Kindern. Aus diesen Ci auch Benzin, Spiritus oder ähnlich! schleuniger strengstens untersagt. Um zu verhindern, dass verbotene, um liehe Stoffe in das Brennmaterial gelai fiehlt es sich, das Martinsfeuer erst wi oder Stunden vor dem Abbrennen aufeu unzulässiges Material am besten aussi können. Diese Vorgehensweise ist allen nur aus Gründen der Verunreinigung * materials wichtig; sie hat auch noch ein tenden Effekt für den Tierschutz: Die gi geschichteten Haufen eines Martinsfeu für viele Tiere den perfekten Unterschk Winterruhe. Wird das Feuer dann entzün fen es diese Tiere, wie etwa Igel oder H oft nicht rechtzeitig ihr Quartier zu verlas ter das Material aufgeschichtet wird, dt ger Zeit haben die Tiere, sich darin zu ve
und gegebenenfalls verbrannt zu werden.
sicher zu gehen sollte man vor Entzünde* ers mit einem Stock gegen den Hai 1 on und etwas darin herumstochern, un doch darin befinden zur Flucht zu <
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