Nr. 40/2007
Wochenblatt VG Montabaur
Urlaubsfrust
Oftmals verbringt man Stunden im Reisebüro, um den perfekten Urlaub für sich zu planen. Doch dann kommt meist alles anders. Das Hotel ist stellenweise noch in der Bauphase oder im Katalog versprochene Rutschen sind nicht vorhanden. Manchmal ergeben sich gerade durch nicht abgeschlossene Bauarbeiten erhebliche Sicherheitsmängel. Diese können für Ihr Kind zu einer echten Gefahr werden. Doch nicht nur für
Ihre Kinder, auch für Sie können ungeahnte Gefahren entstehen. Dies kann sehr nervend sein, denn ein Urlaub ist zur Entspannung da, und man möchte nicht ständig wachsam sein müssen. Wenn dies der Fall ist, können Sie eine Reisepreisminderung bei Ihrem Veranstalter beantragen, entschied das Landgericht Düsseldorf. Kein Grund für einen Preisnachlass stellen unfreundliche Hotelmitarbeiter dar.
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Rechtsanwältin Katja Christmann
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Traurig aber wahr
Immer mehr und mehr Menschen in Deutschland lassen sich scheiden und meist spielt dabei der Unterhalt eine entscheidene Rolle. Doch sobald einer der beiden Eheleute selbstständig ist oder ein größeres Vermögen besitzt, ist es ratsam, einen Ehevertrag aufsetzten zu lassen. Denn bei einer Scheidung ermittelt das Gericht das Vermögen der einzelnen Ehepartner zu Beginn der Ehe und teilt den Überschuss zu gleichen
Teilen auf. Es hat einen unromantischen Beigeschmack, trotzdem ist es wichtig, sich vor der Ehe Gedanken zu machen und sich an einen Fachmann zu wenden. Dieser kann Sie in Ihrem speziellen Fall beraten und einen Vertrag aufsetzen. In einem Ehevertrag werden die Vermögensverhältnisse der Eheleute festgehalten. Es wird festgelegt, wer im Falle einer Scheidung was bekommt. Bei Unstimmigkeiten ist so alles geregelt.
Kleines Nickerchen am Arbeitsplatz
In einem Schlosserbetrieb erwischte der Geschäftsleiter bei einem Rundgang durch den Sanitärbereich einen Mitarbeiter, der auf der Toilette ein Nickerchen machte. Da die Tür verschlossen war, fotografierte er über die Tür seinen schlafenden Arbeiter. Dieser musste sich anschließend direkt in der Personalabteilung melden und wurde fristlos gekündigt. Der Schlosser klagte vor Gericht und gab an, nicht geschlafen zu haben.
Auf Grund von Magenbeschwerden habe er eine fünfminütige Pause eingelegt. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied für den Kläger. Das Gericht war schließlich der Meinung, man könne dem Schlosser keine Pausenbummelei nachweisen. Der Betrieb musste die Kündigung zurückziehen. Der Kläger verzichtete auf eine Wiedereinstellung und nahm stattdessen eine Abfindung in Höhe von 24000 Euro.
Feuerwehreinsatz auf Kosten der Versicherung
Der Bundesgerichtshof entschied, mierte die Feuerwehr. Die Kosten dass Kfz-Haftpflichtversicherer im für den Einsatz sollte der Traktor- Falle eines brennenden Autos die fahrer selbst übernehmen, laut anfallenden Kosten für den Feuer- Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch wehreinsatz übernehmen müssen mit diesem Urteil wollte er sich (AZ IV ZR 325/5). Anlass zu dieser nicht zufrieden geben und verkla- Klagegabein brennender Traktor, gte seine Versicherung. Mit Erfolg, Es war Öl ausgelaufen und er ging er bekam die Kosten für den Einin Flammen auf. Der Besitzer alar- satz zurückerstattet.
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Arbeitnehmer müssen nicht alles machen
In diesem Fall verlangte der Chef von seinem Mitarbeiter Adressen aus einem Telefonbuch abzuschreiben. Dafür wurde dieser in sein Büro eingeschlossen und durfte ausschließlich in Begleitung des Betriebsleiters auf die Toilette gehen. Daraufhin blieb der Arbeitnehmer mehrere Wochen von seiner Arbeit fern und verklagte seinen Betrieb. Der hatte zwi
schenzeitlich die Lohnzahlung eingestellt. Das Landesarbeitsgericht Köln schlug sich auf die Seite des Klägers. Dieser bekam den Lohn nachgezahlt. Sollte Ihnen so etwas passieren, bleiben Sie nicht einfach von Ihrer Arbeit fern. Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Wichtig ist, ausdrücklich zu erwähnen, dass Sie bereit sind, die vertraglich geregelte Arbeit zu verrichten ist.

