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Nr. 40/2007

Wochenblatt VG Montabaur

Urlaubsfrust

Oftmals verbringt man Stunden im Reisebüro, um den perfekten Urlaub für sich zu planen. Doch dann kommt meist alles anders. Das Hotel ist stellenweise noch in der Bauphase oder im Katalog versprochene Rutschen sind nicht vorhanden. Manchmal ergeben sich gerade durch nicht abge­schlossene Bauarbeiten erhebliche Sicherheitsmängel. Diese können für Ihr Kind zu einer echten Ge­fahr werden. Doch nicht nur für

Ihre Kinder, auch für Sie können ungeahnte Gefahren entstehen. Dies kann sehr nervend sein, denn ein Urlaub ist zur Entspannung da, und man möchte nicht ständig wachsam sein müssen. Wenn dies der Fall ist, können Sie eine Reise­preisminderung bei Ihrem Veran­stalter beantragen, entschied das Landgericht Düsseldorf. Kein Grund für einen Preisnachlass stellen unfreundliche Hotelmit­arbeiter dar.

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Rechtsanwältin Katja Christmann

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Traurig aber wahr

Immer mehr und mehr Menschen in Deutschland lassen sich schei­den und meist spielt dabei der Unterhalt eine entscheidene Rolle. Doch sobald einer der beiden Eheleute selbstständig ist oder ein größeres Vermögen besitzt, ist es ratsam, einen Ehevertrag aufsetz­ten zu lassen. Denn bei einer Scheidung ermittelt das Gericht das Vermögen der einzelnen Ehe­partner zu Beginn der Ehe und teilt den Überschuss zu gleichen

Teilen auf. Es hat einen unroman­tischen Beigeschmack, trotzdem ist es wichtig, sich vor der Ehe Ge­danken zu machen und sich an einen Fachmann zu wenden. Die­ser kann Sie in Ihrem speziellen Fall beraten und einen Vertrag aufsetzen. In einem Ehevertrag werden die Vermögensverhältnis­se der Eheleute festgehalten. Es wird festgelegt, wer im Falle einer Scheidung was bekommt. Bei Un­stimmigkeiten ist so alles geregelt.

Kleines Nickerchen am Arbeitsplatz

In einem Schlosserbetrieb erwi­schte der Geschäftsleiter bei ei­nem Rundgang durch den Sani­tärbereich einen Mitarbeiter, der auf der Toilette ein Nickerchen machte. Da die Tür verschlossen war, fotografierte er über die Tür seinen schlafenden Arbeiter. Die­ser musste sich anschließend direkt in der Personalabteilung melden und wurde fristlos gekündigt. Der Schlosser klagte vor Gericht und gab an, nicht geschlafen zu haben.

Auf Grund von Magenbeschwer­den habe er eine fünfminütige Pause eingelegt. Das Landesar­beitsgericht Hamm entschied für den Kläger. Das Gericht war schließlich der Meinung, man kön­ne dem Schlosser keine Pausen­bummelei nachweisen. Der Betrieb musste die Kündigung zu­rückziehen. Der Kläger verzichtete auf eine Wiedereinstellung und nahm stattdessen eine Abfindung in Höhe von 24000 Euro.

Feuerwehreinsatz auf Kosten der Versicherung

Der Bundesgerichtshof entschied, mierte die Feuerwehr. Die Kosten dass Kfz-Haftpflichtversicherer im für den Einsatz sollte der Traktor- Falle eines brennenden Autos die fahrer selbst übernehmen, laut anfallenden Kosten für den Feuer- Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch wehreinsatz übernehmen müssen mit diesem Urteil wollte er sich (AZ IV ZR 325/5). Anlass zu dieser nicht zufrieden geben und verkla- Klagegabein brennender Traktor, gte seine Versicherung. Mit Erfolg, Es war Öl ausgelaufen und er ging er bekam die Kosten für den Ein­in Flammen auf. Der Besitzer alar- satz zurückerstattet.

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Arbeitnehmer müssen nicht alles machen

In diesem Fall verlangte der Chef von seinem Mitarbeiter Adressen aus einem Telefonbuch abzu­schreiben. Dafür wurde dieser in sein Büro eingeschlossen und durfte ausschließlich in Begleitung des Betriebsleiters auf die Toilette gehen. Daraufhin blieb der Ar­beitnehmer mehrere Wochen von seiner Arbeit fern und verklagte seinen Betrieb. Der hatte zwi­

schenzeitlich die Lohnzahlung ein­gestellt. Das Landesarbeitsgericht Köln schlug sich auf die Seite des Klägers. Dieser bekam den Lohn nachgezahlt. Sollte Ihnen so etwas passieren, bleiben Sie nicht einfach von Ihrer Arbeit fern. Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Wichtig ist, ausdrücklich zu erwähnen, dass Sie bereit sind, die vertraglich gere­gelte Arbeit zu verrichten ist.