Wochenblatt VG Montabaur
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chend zur Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen (§ 18 a
Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung set;zt vorau^ass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte 9 .. Mjn . der Beeinträchtigung hervorgehen. Einwendungen oh destinhalt sind unbeachtlich. intorcrhriften-
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 P® rs ° nen . . d y ex _
listen unterzeichnet oder in Form vervielfältigter g jt ejner
te eingereicht werden, (gleichförmige Eingaben), IS * a J R < nd Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Name^Berufund Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bez ® Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt ble Die Anhörungsbehörde kann gemäß § 18 a Nr. 5 AEG auf eine terung verzichten. ,,
Von der Erörterung im Sinne des § 73 Abs. 6 Verwaltung , gesetz und des § 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes überdie n Ur ™!j^ r n träglichkeitsprüfung kann im Regelfall abgesehen werde •
ausgelegter Plan geändert werden soll (§ 18 a Nr. 6 AEG).
Wird ein mündliche Verhandlung anberaumt, werden die rech, ^® l ‘'9 erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungna der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erorterungs- termin verhandelt werden.
Dieser Erörterungstermin wird dann mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen. Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Einbeziehung der Öffentlichkeit nach dem UVPG Mit der Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für diese Stellungnahme gelten die Anforderungen aus dem obigen Abschnitt (Einwendungen, Erörterungstermine etc.) mit den Nummern 1 bis 6 entsprechend.
Hinweis zu Entschädigungsansprüchen
Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Veränderungssperre und Vorkaufsrecht
Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Montabaur, 4.6.2007 Edmund Schaaf, Bürgermeister
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VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff - und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
,,,. L „ Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG 56195 Hohr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 /
911 - 0 . Fax: 0 26 24/911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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Die Verwaltung inf^
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Stellenausschreibung der Stadt Montabaur
Bei der Stadt Montabaur ist ab 12.09.2007 die Stelle einer/elnea vollzeitaclgi^i
Leiterin/Leiters
in der Kindertagesstätte .Löwenzahn* Im Montabaur-Elgendorf zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für die Zelt des MutterBchaftsuriaubesurtikj anschließenden Eltemzeit der Stsllenlnhaberin Es besteht die Option, da J ~“ unbefristet als Leiterin werterbeschäftigt vrfrd.
Die Kindertagesstätte Löwenzahn Ist eine zweigrupplge Einrichtung, i zusätzlich eme Ganztagsbetreuung mit 10 Schulkindern anbietet und darüber, bis zu 4 Kinder unter 3 Jahren betreuen darf. ,
Die Einrichtung arbeitet mit einem freundlichen Team nach dem sog. offaw™”* Wir suchen emWn engegierte/n ausgeblldete/n Erzieherin, möglichst rat Leitung einer solchen Einrichtung.
Wir wünschen uns:
-» KooperatJonsberertschafL Flexibilität, Führungsqualitäten und -* Bereitschaft, die Einrichtung nach den Bedürfnissen der Kinder konMpw» entwickeln
-* Erfahrungen mit den neuen Blldungs- und Erziehungsempfehkingen — Fortgeschrittene PC Kenntnisse
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Die Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei entsprechender tign "B berücksichtigt.
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mH den üblichen Unterlegen ur4 Fortblldungsnachwelsen bis zum 30.06.2007 an die
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