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Wochenblatt VG Montabaur __
§ 4 - Höhe der Gebühren
I. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1 in Reihengrabstätten
1 1 1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjan
einschl. Kosten der Einebnung nach Ablaut der 268,00 €
Ruhezeit .*.... • • • •
1 1 2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der sZ7,Q0 €
Ruhezeit.
1.2 in Wahlgrabstätten
1 2.1 Erstbelegung (Maschinenschachtung)
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Nutzungszeit.
1 .2.2 Zweitbelegung . . „ ccnnnf
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres.550,uu
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten im Urnenfeld
einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der f
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1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen _ e
bereits Erdbestattete ruhen.. t
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich
nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden. 105,00 €
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.105.00 €
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtige Totgeburten.65,00 €
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.320,00 €
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.95,00 €
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten für jede Urne 35,00 €
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzelwahlgrabstätte und jede weitere
Wahlgrabstätte.500,00 €
2.2 als Urnenerdgrabstätte
2.2.1 in Urnengrabfeldern (pro Grabstelle).155,00 €
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten für jede Urne.50,00 €
3. Verlängerung des Nutzungsrechtes
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben
4. Sonstige Gebühren
4.1. Einsegnungshalle
4.1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung
der Leichen in Aufbewahrungsräumen.100,00 €
4.1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung
der Einsegnungshalle für jeden angefangenen Tag . 15 00 €
§ 3 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 02.06.2007 in Kraft.
56412 Welschneudorf, 23.05.2007 Thomas Schmidt
Ortsgemeinde Welschneudorf Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hingewiesen: a
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültia zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn y y
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuna verletzt worden sind, oder ^ uny
2 ' U I 6ineS Ja ^ s d J® Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad- Adenauer-Ratz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung*»Sach-
SÄ:' <te ' 9enann,en Jah^es,rls, iedwman " <»«* Verletzung
Kuchens"pende für den Frühschoppen am 3. j Uni% n ft r MGV “Eintracht" Welschneudorf bittet für seinen . Sonntag d. 3. Juni 2007, noch um Kuchenspenden
Wer für diesen Anlass einen Kuchen backen möchte,tele* b ert Kilian mit (Telefon JU4j.
Motorsägenkurs im Forstrevier Elbert-
Augst in Welschneudorf
Moneinsteiger und auch Fortgeschrittene in Sachen Bre»,. I mno können im Forstrevier Elbert-Augst an einem J Basis“ in°der Orts-gemeinde Welschneudorf teilnehmen, rw erste Kurs findet am 15./16. Juni 2007 statt, im Herbst: we tere Termine folgen. Im Kurs werden alle notwendig sichere und effektive Aufarbeitung von Hegendem Holz J holzzwecke vermittelt. Die Kurse werden von HerrnJohniJ ; der bereits mehrere Schulungen durchgeführthatll ffTeil des Kurses umfasst 4 Unterrichtseinheiten und 3 ohznArätehaus (Schulstraße gegenüber der Kurfürsten®! crhneudoil Freitag Nachmittags von 16.30 Uhr bis etwa20.3 52'^ praktische Teil (ebenfalls 4 Unterrichtsönhete)^ Sr Samstags im Wald der Ortsgemeinde Welschneudorfsfc ficrhiuss des Kurses wird eine Bescheinigung über die emfe
S a5gS«V D« KutsgebOh, beträgt 60,00 Eu».
Die Teilnahmevoraussetzungen sind:
Mindestalter 18 Jahre
vollständige persönliche Schutzausrüstung bestehend ajl Shutzhose Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, y c^htihe oder Stiefel mit Schnittschutzeinlage,Hanis^ eigene Motorsäge einschließlich Treib- und Bioschmiei
Anmeldung zum Kurs:
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung ausschließlich das b% 4 mular und senden Sie dieses direkt an.
John Hege, Nordstraße 20. 56242 Quirnbach, Teteiort
, Unna uvird Sie über die Teilnahmemöglichkeit zum mgätf Herr H ^Äch oder per E-Mail informieren, dadieTsite KurTaufl 2 Personen beschränkt ist. Bei Rückfragen Mi Hege gerne zur Verfügung.
Name
Vorname _
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PLZ, Wohnort _ Tel./Fax./Mobil Email:
Hiermit bewerbe ich mich um die Teilnahme amltt sägenkurs MS Basis zum
nachstehenden Termin: Freitag/Samstag, 15./16. Juni 2007
Datum
Unterschrift

