Einzelbild herunterladen

„VG Montabaur

Nr. 22/2007

“aus i

Eschelbach

ter

Lhelbach

JL$tag, 02.06.2007 spielen wir um 16.00 Uhr in p« u ,

Ebxh. Das Spiel wurde wegen Platzsperre in Gro£? ach 9egen Lfßrden Ausflug nach Kobern-Gondorf anoem^J. verle 9t. • 0 beiG. Friedrich 10,- Euro pro Person entrichten haf ’ bitte b »s

, 3 l„lomtionen unter www.ah-eschelbach.ag.vu

ii

l/v/ehr Eschelbach

Mste Übung der Löschgruppe findet am

{beginn ist 19:30 Uhr. am Mon ^9, 4. J Uni statf

verden;

Um 19J0i^|

aur

Ettersdorf

iurl-JSfiS indsangenll'l TuSI iJSGiäisi niorenluSü

detam der Baus

ätz, Oil S®;

schafel* j - Mozarts

rfch«

oll,OW

Lrrn Ettersdorf

11 n AO 06 2007, Gegner: AH Limburg 19; Spielort: Stehlhofen; Spiei-

17 00 Uhr; Dienst: Volker, Dirk

Horressen

■[findet an u, Randtff

saufEujffc

! < gutem WeJ

unamM

; andmfa

Jen sich Jngen:

iockervmiü

en”

5-20 km,

Kath. öffentliche Bücherei

Die Kath. öffentliche Bücherei in Horressen ist geöffnet:

dienstags.von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags.von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

I esgesellschaft Horressen

nsammelnam 16.06.2007

^iesgesellschaft Horressen sammelt am 16.06.2007, ab 11.00 Uhr äblasene Eier ein, die zum Bau der Omez benötigt werden. Zusätz- rkaufen wir auch wieder Lose für die Verlosung am Kirmesmontag.

Kirmesgesellschaft Horressen

AHRBACHGEMEINDEN

nschutz: Rasen mähen - ter nicht zur falschen Zeit

Phasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit ■n' verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, tat Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden, jnmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, J^tings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einigen Jah- picht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden, pnders lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Ipersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben Wen. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer littbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel pchreitet. Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den tazu mähen oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, soll­te Umgebung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen. Gemäht F darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht "'eitet: Rasenmäher tragen häufig ein Hinweisetikett. Für die Wiche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, ärtenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen. Ners lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbren- potorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laub­ig und -Sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich nur werk- pzwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und Pbitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionie- ii as Ordnungsamt oder für den gewerblichen Bereich die Regio- peie Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion U U| Nord Ansprechpartner.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -örtliche Ordnungsbehörde-

Boden

fel Unde des Ortsbürgermeisters

■ ere| nbarung. .02602/8425

Athletik-Sportverein “Deutsche Eiche” 1927 e.V. Boden

www.asv-boden.de

Trainingszeiten: Kinderturnen: mittwochs 3 - 6 J. 15.30 bis 16.30 Uhr, 7 -14 J. 16.30 bis 18.00 Uhr; Erwachsene Frauengymnastik: montags zu.uu bis 21.45 Uhr; Jugend Badminton - Volleyball: donnerstags 19.30 bis 21 .uu Uhr; Ringen - Jugend: dienstags 17.30 bis 19.00 Uhr, freitags> 1 7.30 b s 19.00 Uhr; Ringen - Erwachsene: dienstags 19.30 bis 20.30 Uhr, freitags 19.30 bis 20.30 Uhr - Trainingsort: Ahrbachhalle Boden

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und

.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606

c...Fax: 02602/917396

t-Mail: gememde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Gemeindverwaltung Heiligenroth

Umlegungsausschuss GESCHÄFTSSTELLE:

Vermessungs- und Katasteramt Westerburg Außenstelle Koblenzer Straße 15 56410 Montabaur

Bekanntmachung

Der Nachtrag zum Umlegungsplan „Illbach-Teil II“, Gemarkung Heiligen­roth, ist aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 24.02.2007 gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB), neugefasst durch Bekannt­machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der geltenden Fassung, mit Ablauf des 21.05.2007 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Auf die Erläuterungen zum Umle­gungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsver­zeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unan­fechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen wer­den, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemein­de noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermes­sungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift ein­zulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Ver­messungs- und Katasteramt eingegangen ist. Die vorstehende Bekannt­machung gilt am Tage nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Montabaur, den 23.05.2007

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel)

Rainer Klode

Kirmes in Heiligenroth vom 01. Juni bis 04. Juni 2007

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Wochenende feiern wir in Heiligenroth unsere Kirmes, die ursprünglich ein Fest der Kirchengemeinde ist, da sie auf die Einwei­hung unseres Kirchengebäudes zurückgeht. Gerade in der heutigen Zeit, da viele Kirchen aus finanziellen Gründen wegen fehlenden Geldes geschlossen werden, ja sogar deren Abriss geplant ist, sollten wir uns vor Augen führen, mit welchen Mühen und bestimmt auch finanziellen Ein­schränkungen unsere Vorfahren das stolz und prunkvoll anmutende Gebäude - unsere Pfarrkirche St. Petrus und Marcellinus - in der Mitte des Ortes errichtet haben.

Und so dürfen wir auch dieses Jahr mit großer Freude unsere Kirmes fei­ern, da unsere Kirche „im Dorf bleibt“ - und das hoffentlich für immer. Auch die diesjährige Kirmes werden wir wieder als Zeltkirmes feiern. Die Kirmesgesellschaft hat bereits in den letzten Wochen Vorbereitungen getroffen, um dem Fest den gewohnten traditionellen Rahmen zu geben. Sie -liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger- darf ich einladen sich an diesen Festtagen mit der Kirmesgesellschaft solidarisch zu zeigen, in dem Sie an Ihren Häusern „Flagge zeigen" und mit Ihnen feiern.