latt VG Montabaur^
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Nr. 22/2007
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JLiogener Redaktionsschluss 23 . KW - Fronleichnam
Lbe bitte spätestens 1 . Juni 2007,12.00 Uhr [fouskripteinsender werden gebeten, die Manusknm Milcht werden sollen, entsprechend recht 'P te - d, e E#» Wochenblatt" (Zimmer Nr. 026, Rath au fV ei der 0 abzugeben oder per Fax (02602/126-26 S h A,tbau - 2 - xhenblatt@montabaur.de) zuzuleiten. ' 0zw - E "Mail
L e r Überflug
i Willkommen
Inder
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Montabaur
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Wer einmal einen Rundflug über das Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur unternehmen möchte, braucht dazu nicht unbedingt einen Hubschrauber - ein Computer tut es auch: Auf der Internetseite der Verbandsgemeinde steht jetzt der neue interaktive Stadtplan vom Revilak-Karto- grafien-Bender-Verlag zur Verfügung. Im Gegensatz zu den Vorgängerversionen, bei
nmi Seite für Seite blättern musste um weiter zu kommen fsoa auweise), kann man nun virtuell und per Zoom über Stadt- und ine fliegen, weil das gesamte Gebiet hinterlegt ist. Wer mit der Mou Orte fährt, erhält interaktiv Informationen zu markanten Gebäu id Einrichtungen, Hotels und Gaststätten, Sport, Freizeit und Kul uetaidel und Dienstleistungen sowie Haltestellen von öffentlichen jhismitteln.
Rührung des neuen Systems wurde möglich, weil über 30 Firmen der Verbandsgemeinde das Projekt über Werbeanzeigen finanzier «nA wie Altenheim bis Z wie Zahnarztpraxis ist alles vertreten Ihnen /einherzliches Danke schön! ' mnen
, vvg-montabaur.de/haupt/ortsplaene/index.html
Erklärung für Rentner - Deutsche pfenverSicherung Rheinland-Pfalz informiert
«lens zum 31. Mai 2007 müssen Rentner, die steuerpflichtio sind ihre Erklärung fürdas Jahr 2006 beim Finanzamt einreichen. Die Einkünfte
aus der Rente sind in der Anlage R „Renten und andere Leistungen“ anzugeben. Dabei unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ihre Rentnerinnen und Rentner, indem sie auf Anfrage eine Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Rente ausstellt. Damit lässt sich die Anlage R zur Steuererklärung leichter ausfüllen. Die meisten Rentner müssen aber nach wie vor keine Steuern zahlen. Erst wenn sie mit ihrem steuerpflichtigen Einkommen über dem sog. Grundfreibetrag liegen, etwa weil sie neben der Rente noch andere Einkünfte haben, fallen Steuern an. Für das Jahr 2006 liegt dieser Grundfreibetrag bei 7 664 EUR, für Verheiratete bei 15 328 EUR. Der Einstieg in die Rentenbesteuerung erfolgt schrittweise; je später die Rente beginnt, desto höher ist der daraus zu versteuernde Anteil. Bei Rentenbeginn bis 2005 sind in der Regel 50 Prozent - also nur die Hälfte - der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Läuft die Rente erst ab 2006, fallen ggf. aus 52 Prozent des Rentenbetrages Steuern an. Vor allem Rentner, die weitere Einkünfte haben, sollten genau prüfen, ob eine Steuererklärung abzugeben ist. Auskünfte zur konkreten steuerlichen Be- oder Entlastung können und dürfen nur Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.
Gesetzliche Rentenversicherung
Auskunft und Beratung
Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter- oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wie alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0 26 02 /126.313, Herr Schrupp, oder per E-Mail: BSchrupp@montabaur.de. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen (mindestens die Versicherungsnummer), und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z.B. Gesellen-, oder Gehilfenbrief, Lehrzeugnis, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollte auch das Familienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden. Den Bürgern der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur steht darüber hinaus noch der Sachbearbeiter für die Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der o.a. Telefonnummer/E-Mail zu empfehlen.
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irmine- Termine - Termine - Termine - Termine - Termine - Termine - Termine - Termine
Donnerstag, 7. Juni 2007 schwimmen Sie sich fit!
(Fronleichnam)
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
7.00 bis 19.00 Uhr «ffmllicher Badebetrieb
B« sdnnen Wetter öffnet das Freibad
„ «M 10.00 bis 19.00 Uhr.
fc^or-Bad, Eifelstraße, 56410 Montabaur, 02602 / 4 611 , mj»!@m °ns-tabor-ba dde ; www.mons-tabor-bad.d e
Ihr Team des -^
Mons-Tabor-Bades

