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Nr. 19/2007

Montabaur

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^ Mnstag 12.05.07 , 19.30 Uhr Kirchenkonzert

WaJ, %^ mitten Chören des Pfarreienverbandes schafi anschließend gemütliches Beisammensein im

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^'*intritt ist frei, um Spenden wird gebeten.

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Sonntag 13.05.07 (Muttertag) 10.30 Uhr, Festgottesdienst

mit Soli, Chor und Orchester

Eintritt:

3,00 fV^,

4,00Ab«J

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Zum anschließenden

Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen

sind alle herzlich eingeladen!

Der,Reinerlös wird der Pfarrgemeinde zur gung gestellt.

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an: Sportplata Heiilgeitrotii rt: 18.00 Uhr Hgeld: 6 pro Paar *

* l Naehmeldegebühr (ab 14 . Mai '07 J

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u ftreff des SV Heltlgenroih e.V

& Info j i

butgt, Neptunstraß« 6 54410 Montabaur Telefon: 0 26 02 / 8 38 70 80

»ehineraahl auf 70 Teams begrenrf!

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Stadtführung am Samstag

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jeden Samstag in Montabaur

ab 5. Mai-27. Oktober 2007

für Einzelpersonen und Familien, kostenfrei

Treffpunkt: 11.00 Uhr Rathaus Altbau,

Großer Markt, Fußgängerzone

Dauer: ca 1,5 Std. durch die historische Altstadt

Stadt Montabaur:

Großer Markt 10.

Tel 02602/126-272. vormittags 8 00-12.00 Uhr

Touristinformation Westerwald:

Kirchstr. 48a, Tel. 02602/3001-0

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Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für den Ausbau der Landesstraße Nr. 326 (L 326)

zwischen Horbach und Daubach in den Gemarkungen Horbach, Daubach und Ruppenrod

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland- Pfalz -Planfeststellungsbehörde- in Koblenz vom 04. April 2007 (Az.: 02.3- 1722-P/34), der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt jeweils mit einer Aus­fertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbeleh­rung) in der Zeit

vom 14.05.2007 bis einschließlich 29.05.2007 in der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Zimmer - Nr. 224 während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jeder­manns Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestell­te Plan können auch beim Landesbetrieb Mobilität Diez, Goethestraße 9 in 65582 Diez eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Ein­wendungen entschieden worden ist, zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betrof­fenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfah­rensgesetz).

Edmund Schaaf, Bürgermeister

Öffentliche Mahnung

- statt Einzelmahnung -

An alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Mon­tabaur

Am 15.05.2007 sind

Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern,

Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge