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i Montabaur

Nr. 1 18/2007

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miterkurse (nicht nur) für Senioren“

»Tenüi n: Samstag. 5. Mal 2007

" Of April 2007, fand im Dorftreff des Gemeindehauses iPonctaltunq für den ersten Gackenbacher „Computerkurs Soren“ statt. Kursleiter Heinz Huth (auf dem Foto in nur) hpnd) und die Vorsitzende des Arbeitskreises „Gemein- !He Marianne Weidenfeller, konnten 15 Interessierte „Computer-

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uftaktveranstaltung wurden zunächst grundsätzliche und orga- Dinge besprochen und der weitere Kursverlauf abgestimmt, jhigem Rhythmus, jeweils samstags vormittags, wird der Com- feller Cn-Esinunmehr seine Fortsetzung finden. Nächster Kurs-Termin ist ’ 5g,'der5. Mai 2007, um 10 Uhr, im Gackenbacher Gemeindehaus.

lt Arbeit! Iites)iicbt bei mündlichen Vorträgen und „Trockenübungen“ bleiben * , ■, hat die Ortsgemeinde zwei neue Computersysteme angeschafft, m AnstnoPy^ jt e j auch mjt Anschluss an das Internet, sodass die Kursteil- letndeer*! theoretisch neu Erlernte unmittelbar auch praktisch anwen-

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usprobieren können.

Schaffung der Computersysteme finanziell unterstützt wurde emeinde bisher vom Arbeitskreis „Gemeindeleben“ und der Kreis- e Westerwald.

Hans Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

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hstunde des Ortsbürgermeisters

fen^ags... . 18 15 bis 19.30 Uhr

toi, r ^ Ch . Vereinbarun 9 in der Gemeindeverwaltung

JS2!L - 42 .Tel.: 06439/901310

■gprmeister privat.Tel.: 06439/909227

■Wousehrift: im Boden 1

... fl® kl 0 inkunst-mons-tabor.de

rOfc eindeVerVValtun 9...06439/901874

91 *J e ™ ein( deverwaltung/Ortsbürgermeister:

tde-horbach@gmx.de

• Seite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de n 9 en werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 2007

vom 23.04.2007

I. l

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 18.04.2007 hiermit bekannt gemacht wird: i

§1 !

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.526.000,— €

in der Ausgabe auf.526.000,— €

Vermögenshaushalt ■

in der Einnahme auf.107.000,— €

in der Ausgabe auf.107.000,— €

festgesetzt. '

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €

2 . der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf —,— € '

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.,..20,— €

für den zweiten Hund.61,— €

für jeden weiteren Hund.100,— €

4.

Die Hundesteuer für Kampfhunde und gefährliche Hunde im Sinne der

Gefahrenabwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

für jeden Hunde.750,— €

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haus­haltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 18.04.2007i.A. Meckel Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.101

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.05.2007 - 16.05.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Horbach, 23.04.2007 (S.) Schmidt

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Gedenkstunde

Jugendliche und Senioren miteinander im Gespräch Jugendliche hören zu und stellen interessierte Fragen dazu, wie das am Ende des Krieges 1945 in unserer Gegend war. Und Senioren erzählen wie sie die Zeit damals als Kind oder Jugendliche in Horbach oder in ande­ren Westerwalddörfern erlebt haben. Einleitend wird Willi Hübinger aus Ebernhahn aus seinem Buch „Kriegskindheit in einem Westerwalddorf lesen. Also: alles deutet auf eine spannende „Gedenkstunde“ zum Tag des Kriegsendes am 8 .Mai um 18.00 Uhr im Gemeindehaus hin. Das gelingt allerdings nur, wenn genug Jugendliche kommen die was wissen wollen und auch einige Senioren, die was zu erzählen haben. Erfreulich, dass bereits zahlreiche Jugendliche ihr Teilnahme fest zugesagt haben. Es ist allemal einen Versuch wert. Für uns ist dieser Tag kein Tag zum Feiern, sondern ein Tag der Erinnerung - an das was Menschen auch in Horbach und Umgebung erleiden mussten. Er ist zugleich ein Tag des