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Wochenblatt VG Montabaur

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12,8 Prozent der Zweijährigen belegen einen Betreuungsplatz

Land zahlt „Betreuungsbonus" - Acht VGs erfüllen geforderte Quote Auf einen „Betreuungsbonus" in Hohe von ins­gesamt 64.260 Euro können sich Träger von Kindertagesstätten aus den acht Verbandsge­meinden im Westerwaldkreis in diesem Jahr freuen, aus deren Bereich mehr als zehn Prozent der zweijährigen Kinder einen Betreuungsplatz belegt haben.

Das geht aus einer Erhebung des Kreisjugen­damtes in Montabaur hervor, das die Zahlung des Zuschusses für insgesamt 204 belegte Zwei- jährigenplätze (Stichtag 31.12.2006) beim Ministerium in Mainz beantragen konnte.

Das Ministerium zahlt den Kindergartenträgern aus den acht Verbandsgemeinden für jedes betreute zweijährige Kind einen Zuschuss („Betreuungsbonus") in Höhe von 315 Euro. Laut dieser Erhebung stehen den insgesamt 1.824 Zweijährigen im Kreis 233 Betreuungs­verhältnisse in Kindertagesstätten gegenüber. Das entspricht einer Quote von 12,8 Prozent. Den Spitzenplatz hält die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, die eine Betreuungsquote von 22,6 Prozent für ihre Zweijährigen erreicht. Zum Stichtag wurde in acht der zehn Ver­bandsgemeinden im Westerwaldkreis die Quo­te von zehn Prozent übertroffen.

Mit dem Ausbau der Betreuungsplätze für Zwei­jährige wurde somit im Westerwaldkreis neben der Kindertagespflege ein weiteres wichtiges Betreuungsangebot für Kinder im Kleinkindal­ter etabliert.

Das Land Rheinland-Pfalz will mit der Zahlung des „Betreuungsbonus" bereits vor der Ein­führung des Rechtsanspruches im Jahr 2010 einen Anreiz bieten, Betreuungsplätze für Kin­der unter drei Jahren einzurichten.

Zinsgünstiges Landesdarlehen für neue Ausbildungsplätze

Die Investitions- und Strukturbank Rhein­land-Pfalz (ISB) bietet auch in diesem Jahr zinsgünstige Darlehen im Rahmen der Ausbil­dungsplatzförderung

an. Darauf macht die Wirtschaftsförderungsge­sellschaft Westerwaldkreis (WFG) aufmerksam. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Rheinland-Pfalz können für einen zusätzlichen Ausbildungsplatz ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 35.000 Euro erhalten. Auch die Erneuerung eines Aus­bildungsplatzes wird mit einer Kreditsumme in gleicher Höhe gefördert.

Der Zinssatz für das Darlehen, das mit einer Laufzeit von fünf Jahren (davon zwei tilgungs­freie Jahre) ausgestattet ist, beträgt derzeit 3,9 Prozent bei 100 Prozent Auszahlung.

Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit einer fünfzigprozentigen Haftungsfreistellung. Die Anträge für dieses neue Darlehen können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Weitere Infos unter Telefon 02602/124-308 oder per E-Mail;

Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de .

Zu wenig Auslauf für Kamele

Tiere sind im guten Zustand, aber mit viel zu wenig Auslauf". So lautete das Fazit, das die Amtstierärzte der Kreisverwaltung nach einer Kontrolle des Zirkus Universal Renz, der in Mon­tabaur gastierte, zogen.

Laut einer Auflage, ausgestellt durch den Wet­teraukreis, hätten auf der Eichwiese Außenge­hege für Tiger, Elefanten und Lamas aufgebaut werden müssen, was jedoch aus Platzgründen unterlassen wurde. Für die Großkamele lagen die eingerichteten rund 150 Quadratmeter Frei­gehege für neun erwachsene und sieben Jung­tiere deutlich unter dem geforderten Wert. „Die Erlaubnis schreibt vor, dass ein Gastspielort so ausgewählt werden muss, dass genügend Platz zum Aufbau von Ausläufen und Außengehegen vorhanden ist", erläutert Dr. Helmut Stadtfeld, Leiter des Kreisveterinäramtes. In einem Schrei­ben an die Zirkusleitung weist Dr. Stadtfeld dar­auf hin, dass zukünftige Verstöße gegen die Auf­lagen an anderen Gastspielorten mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet wer­den können. Der Veterinär schließt aus, dass der Zirkus Universal Renz aufgrund seiner Größe nochmals auf der Eichwiese in Montabaur untergebracht werden kann.

Die gesetzlichen

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Neuregelung der Kraftfahr­zeugsteuer für Wohnmobile und Geländewagen

Größe und Schadstoffausstoß entscheiden die Steuer

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sieht vor, dass Wohnmobile, Geländewägen und so genannte Kombinations- und Mehrzweckfahrzeuge einer höheren Besteuerung unterliegen.

Für Wohnmobile wurde eine eigenständige Fahrzeugkategorie in das Gesetz eingefügt. Hiernach werden rückwirkend ab dem 1. Janu­ar 2006 alle Wohnmobile entsprechend ihrem zulässigen Gesamtgewicht und ihrem Schad­stoffausstoß besteuert.

Für Geländewagen und so genannte Kombina­tions- und Mehrzweckfahrzeuge, wie u. a. Großraum-Limousinen, Pick-up-Fahrzeuge und Kleinbusse, hat der Gesetzgeber eine noch wei­tergehende Veränderung beschlossen: Sofern diese Fahrzeuge vorrangig zur Beförderung von Personen dienen - und somit als PKWs gelten - wird wie bei herkömmlichen PKWs nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Allerdings wird diese Besteuerung rückwirkend ab dem 1. Mai 2005 wirksam.Allein in Rhein­land-Pfalz sind hiervon rund 50.000 Fahrzeuge betroffen. Darunter mehr als 30.000 Gelände­wagen und 18.000 Wohnmobile.

Die Finanzämter werden die gesetzlichen Ände­rungen bei Neuanmeldungen und Ummeldun­gen für die Wohnmobile ab April, für alle ande- ren Fahrzeuge ab März 2007 berücksichtigen. Die Halter bis heute angemeldeter Fahrzeuge, auch Saisonfahrzeuge, erhalten einen Ände- rungsbescheid, bei der die Steuer rückwirkend auf den 1. Mai 2005 bzw. 1. Januar 2006 neu estgesetzt wird. Dadurch wird es in vielen Fäl-

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