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inblatt VG Montabaur

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Nr. 16/2007

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[bäude finanziell absichern

Versicherungen sollte man ■ nur an sich selbst oder sein denken, sondern unbedingt an den Ort, an dem man Der Abschluss einer Gebäu-

i Sicherung ist sehr wichtig Schützt vor verschiedensten den: Feuer - Brand, Blitz- g, Explosion - Wasserschä- jsowie Sturm- und Hagel- den. Zusätzlich kann man entarschäden absichern, wie

Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsch. Im Scha­densfall sind folgende Maßnah­men zu ergreifen: zuerst den Schadensort absichern und dann den Versicherer informieren. Bei einem Brand muss zudem die Feuerwehr benachrichtigt und bei Wasserschäden der Haupthahn geschlossen werden. Wichtig ist auch, dass alle Schäden doku­mentiert werden.

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eiten ito abgesichert

CDT l Kfz- Haft P flichtversicherun 9 t HT Ki man zusätzlich eine Teilkas-

Ch 5,564t^der eine Vollkaskoversiche-

i O 2602 /vl abschließen - Teilkasko bein '

folgenden Versicherungs­itz: Brand, Diebstahl, Sturm- Hagelschaden sowie Über- immung. Versichert sind trdem Zusammenstöße mit oder Kabelschäden durch Itluss. Soweit nichts ande- ■usgemacht ist, sind Brems-, Sebs- und reine Bruchschäden

keine Unfallschäden! Die Verein­barung einer Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag - in der Regel werden mindestens 150 Euro vereinbart. Bei einem gemeldeten Teilkasko-Schaden wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht hochgestuft. In der Vollkas­koversicherung wird eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, da im Schadensfall eine Hochstufung erfolgt und dadurch auch höhere Beiträge zu zahlen sind.

/erbevere:

Jacht schützen

Massivti.

I fh ohne eigenes Verschulden ‘ tn man schnell einmal in einen ihtsstreit hineingezogen wer- von einem aggressiven fahrer oder einem streitsüch- m Nachbarn. Ohne erfahre- HioTfltrf Recb " tsanwa lt haben Sie viel Mer und Kosten, die schnell in n- undAiÄi fünfstelligen Bereich gehen uen ■Aminen. Eine Rechtsschutzversi- :rung übernimmt die Kosten

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einer rechtlichen Auseinanderset­zung, wie Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, Zeugengelder oder Strafkautionen - die aller­dings nur im Ausland. Die häu­figsten Versicherungsarten sind dabei die Privat- und Berufs­rechtsschutz, die Verkehrsrechts­schutz sowie die Mieter- und Eigentümerrechtsschutz. Die Ver­sicherung gilt für alle EU-Staaten.

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chutz für Hab und Gut

Hausratversicherung ist ein 6 C 7r er ^usendsassa - sie schützt §E iW allen möglichen Schäden: pen Brand, Blitzschlag und Mosion über Einbruchdiebstahl Rasenifd Vandalismus bis hin zu Was-

3asenfnj(M Frost ''. Sturm ‘ und Hagel ' laden. Diesen Standard-Tarif

J|0N man ergänzen mit einem

hlpu j rs ' cberun 9 ssc hutz beispielswei-

“ gegen den Wasseraustritt aus

n ZahllHl!l uarien ur| d a us Wasserbetten,

hrraddiebstahl oder Glasbruch-

häden. je hochwertiger der

t) eilige Hausrat ist, desto sinn­

voller ist diese Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand zum Bei­spiel ist ein großer finanzieller Auf­wand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustel­len - Hausrat sind dabei alle Haus­haltsmittel und -geräte: Möbel, Elektrogeräte, Lebensmittel oder Wertsachen. Nicht versichert sind Schäden, die durch grobe Fahr­lässigkeit, Kriegsereignisse, durch Kernenergie oder eine Sturmflut entstanden sind und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.

Urlaub: mit Versicherung entspannen!

Sommer, Strand, Sonnenschein! Der Urlaub - die schönste Zeit des jahres. Aber um ihm wirklich ent­spannt entgegensehen zu kön­nen, sollte man sich vorher absi- chern. Es gibt zwei Versicherun­gen, die man vor einem Urlaub abschließen sollte: An erster Stelle steht der Auslands­krankenschutz - er ist sehr wich­tig! Der Auslandskrankenschein, den man als gesetzlich Versicher­ter von seiner Krankenkasse bekommt, hilft nur in EU Ländern, den Mittelmeeranrainerstaaten und in den Ländern, die mit Deutschland ein Sozialabkom­men haben. Den speziellen Aus­landskrankenschutz können Sie sowohl beim ADAC als auch in vielen Reisebüros abschließen.

Die zweite Versicherung, die man möglichst haben sollte, ist die Rei­serücktrittsversicherung - sie erstattet die vertraglichen Stor­nokosten bei einem Rücktritt von der Reise. Meist verlangt die Ver­sicherung einen kleinen Selbstbe­halt - vergleichbar mit einer Selbstbeteiligung bei der Auto­versicherung. In Kraft tritt diese Reiserücktrittsversicherung unter anderem bei einem schweren Unfall, unerwarteter Erkrankung, einer Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaft. Ebenfalls unter den Versicherungsschutz fällt betriebsbedingte Arbeitslosigkeit oder die Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit sowie die uner­wartete Einberufung zum Grund­wehrdienst oder Zivildienst.

Finanzielle Sicherheit nach Unfall oder schwerer Krank­heit - ein Leben lang

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. AXA bietet als Erster auf dem deutschen Markt eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, schweren Krankheiten, Verlust der Grundfähigkeiten oder der Einstufung in eine Pflegestufe - die Unfall-Kombirente.

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AXA Generalvertretung

Erhard Henkes

Dahlienstr. 15 • 56410 Montabaur-Eschelbach Tel.: 02602/18144 • Fax: 02602/16345 E-Mail: erhard.henkes@axa.de