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Nr. 16/2007

iblatt VG Montabaur

31

. cntzunq der Ortsgemeinde Holler zur Änderung

ÜÄ ir Friedhofsgebührensatzung

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nrtsaemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 auf- * yenoss ? ^f^ ® e 2 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der leiina vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2,7 und 8 des Kom- miHt i jnalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt ehöron^'-lndert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol- werden i "nde Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

ie dun *'4 Satzung der Ortsgemeinde Holler über die Erhebung von Gebühren Schein fdas Friedhofs-und Bestattungswesen vom 13.11.2001 wird (als 2. nossin o^'-^erung) wie folgt geändert:

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a, s drei Vo-^S erhärt folgende Fassung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Holler, 17.04.2007 Flosdorf, Ortsbürgermeister

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In Reihengrabstätten

Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr .203 EUR

Verstorbene nach Vollendung

(des 5. Lebensjahres.366 EUR

In Wahlgrabstätten

tweitbelegung (Maschinenschachtung).366 EUR

[Zweitbelegung (Handschachtung).611 EUR

Urnenbeisetzungen

In Reihen- oder Wahlgrabstätten .105 EUR

In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete

{ruhen.105 EUR

Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten [Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrecht- {lieh nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits beste­chenden Grabstätten beigesetzt werden.105 EUR

Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen ; Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbli­che Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden ' Kosten sind von dem Gebührenpflichtigenpflichtigen zu erstatten, [soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unterneh­men sind.

Ausbettung von Urnen

Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.105 EUR

Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmel­depflichtigen Totgeburten.40 EUR

für Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.230 EUR

als Urnen-Erdgrabstätte u. anonyme Urnengrabstätte

in Urnengrabfeldern.70 EUR

als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.25 EUR

Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten als Urnen-Erdgrabstätte

in Urnen-Grabfeldern je Grabstelle.105 EUR

in bereits belegten Grabstätten für jede Urne.40 EUR

Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die Anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.

Sonstige Gebühren Einsegnungshalle

Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung der Leichen

in Aufbewahrungsräumen....'.70 EUR

Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle

bis zu drei Tagen.50 EUR

Für jeden weiteren angefangenen Tag.15 EUR

1 . 2.1 1 . 2.2 §3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 21.04.2007 in Kraft. Holler, 17.04.2007

| Hinweis

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

erin j Hinweis

3.00 UWj Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) iS, Fax:W in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert . durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBI. S. 57) wird auf folgendes hinge- ....OrtsMj wiesen:

Ortsbw

Haushalt 2007 einstimmig verabschiedet:

ln seiner Sitzung vom 27.03.2007 hat der Ortsgemeinderat den Haus­haltsplan 2007 einstimmig verabschiedet. Der Haushalt 2007 hat ein Gesamtvolumen von 1.135.000,— €. Hiervon entfallen auf den Ver­waltungshaushalt 928.000,— € und auf den Vermögenshaushalt 207.000,— €. Mit den im Vermögenshaushalt zur Verfügung gestellten Mitteln werden in diesem Jahr folgende Investitionen getätigt:

1. Sanierung Toiletten am Feuerwehrgerätehaus.4.000,— €

2. Dorfverschönerung - Bauausgaben.2.000,— €

3. Sanierung des Grillplatzes...3.000,— €

4 Zuweisung für Dorferneuerungsmaßnahmen.1.000,— €

5. Ortsstraßen - Generalsanierung.30.000,— €

6. Friedhofserweiterung.50.000,— €

7. Dorfgemeinschaftshalle - Heizung.3.000,— €

8. Bauhof - Anschaffungen.10.000,— €

9. Flurbereinigung - Bauausgaben.10.000,— €

10. Bauausgaben - Naturpark Nassau.200,— €

11. Erwerb von Grundstücken.70.000,— €

12. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.23.000,— €

Zur Finanzierung dieser Vorhaben sind nachfolgende Einnahmen als gesichert zu betrachten.

1. Ausbaubeiträge.15.000,— €

3. Zuweisungen...7.410,— €

4. Rücklagenentnahme...184.430,— €

Springseil gefunden

Auf dem naturnahen Spielplatz wurde ein rosa-weißes Springseil gefun­den. Es kann bei mir in der Rheinstraße 22 abgeholt werden.

Flosdorf, Ortsbürgermeistenn

Pietätlos

Mit einem satanischen Spruch wurde auf dem Friedhof ein Grabstein beschmiert.

Solche Taten sind weder als Kinder- noch Jugendstreiche zu werten, son­dern zeugen von Respektlosigkeit gegenüber den Verstorbenen und stel­len eine Sachbeschädigung dar. Ich bitte alle Friedhofsbesucher: Bitte gehen Sie mit “offenen Augen” über den Friedhof und melden Sie mir ent­sprechende Beobachtungen, damit ich hier energisch durchgreifen kann.

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Musikverein Holler e.V.

Termine!!!

Dir Proben von Vororchester, Ausbildungsorchester, Jugendorchester und SBO finden am Freitag, 20.4.07 wie gewohnt statt, wobei es sich beim Jugendorchester und SBO um Generalproben handelt...

Jugendorchester:

Samstag, 21.4.07, Konzert in Heiligenroth, 18:30 Uhr Anspielprobe in Hei- ligenroth >

SBO:

Samstag, 21.4.07 Konzert in Heiligenroth, 18:00 Uhr Anspielprobe in Hei­ligenroth.

Samstag, 28.4.07 Konzert in Lahnstein, Abfahrt wird noch bekannt gegeben. Unser „Teamgeist“ hat geflüstert, dass er mitfährt und sich die Konzerte in Heiligenroth und Lahnstein anhören möchte; wir wollen uns hier doch wohl keine Blöße geben !?

TC Holler e.V.

Schnuppertraining Tennis

Tennis ist heute eine der beliebtesten Sportarten und hat sich längst zu einem Breitensport entwickelt, den sich jeder leisten kann. Neben dem gesellschaftlichen Leben im Verein bietet Tennis einen idealen Ausgleich zum Alltagsstress und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung für ihre Kinder. Unter professioneller Anleitung können mit ein wenig Ballgefühl und Wil­len sehr schnell Fortschritte gemacht werden.

Egal ob jung oder alt, probieren Sie einfach mal aus, ob auch Ihnen und/oder Ihren Kindern das Tennisspiel Spaß macht. Im Rahmen eines “Schnuppertrainings” bieten wir die Möglichkeit Ihr Talent herauszufinden und Ihre ersten Schläge mit Unterstützung eines Trainers zu machen. Das