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Wochenblatt VG Montabaur

den. Größere Mengen bis max. 50 Stück müssen in Moschheim abgege­ben werden. . . _

Folgende Abfälle können nur noch kostenpflichtig angeno

Feuerlöscher = 5 EUR/Stück, Autobatterien bis 88 Ah = 3 EUR/Stück, Autobatterien über 88 Ah = 5 EUR/Stück.

Ab sofort werden auch Elektro- und Elektronikkleingerate wi • '. '

Rasierapparat, Staubsauger, Kaffeemaschinen etc. bis .... ■• h n rhen

gergröße am Umweltmobil angenommen, jedoch nur in hau

Mengen. Dies gilt nicht für größere Elektrogeräte wie Fernseh . ähnliches. . ..

Diese Geräte werden weiterhin auf Anruf hin kostenlos bei riv halten abgeholt.

Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehartete a fette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zuge­führt werden. (Die Annahme gilt jeweils nurfür haushaltsubliche Menge Des weiteren können hier Korken abgegeben werden, die ebenfalls in die Wiederverwertung gelangen.

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahme­stelle im Betriebshof in Moschheim (s.u.) gegen Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entsprechenden Men­ge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Heben Sie deshalb den Kassenbon vom Kauf des Motoröls gut auf und bestehen Sie auf der Rück­nahme des Altöls im Geschäft. Besonders wird noch darauf hingewiesen, dass aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Management- Gesellschaft Rheinland Pfalz mbH, Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 34,55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800 bzw. anderen für die Ent­sorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmit­telbar in Verbindung setzen.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstel­len von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unter­lassen, um Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, und der Umwelt ver­meiden zu helfen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abga­be ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und don­nerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15 in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bit­te an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

Bekanntmachung

Agrarstrukturerhebung 2007

(zugleich EG-Agrarstrukturerhebung)

Anfang Mai 2007 führt das Statistische Landesamt die genannten Erhe­bungen durch. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und erfassen unter anderem Daten über die

Rechtsform des landwirtschaftlichen Betriebes,

Nutzung der Bodenflächen

Anbau nach Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten, Viehbestände

Anbau zur Biogaserzeugung

Zwischenfruchtanbau

Flächenstilllegung

Eigentums- und Pachtverhältnisse an der landwirtschaftlich genutz­ten Fläche,

Art der Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung Arbeitskräfte,

Art der Bewirtschaftung (Ökologischer Landbau)

Erwerbs- und Unterhaltsquellen,

Betrieblichen Einkommenskombinationen,

Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft.

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, wird ein Teil der Sachver­halte nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben. Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens zwei Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens zehn Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltuna festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z B Reben, Obst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen. Lieqt ein voll­ständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren “Aarar- forderung 2 0 ° 7 ” bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen (außer dem Anbau zur Bio gaserzeugung sowie Zwischenfruchtanbau) übernommen werden Eine Übernahme der Rinderbestände aus der Rinderdatenbank (Hm ist zur zeit noch nicht möglich. Die Inhaber oder Leiter bleiben daher für die Anna ben der Viehbestände weiterhin auskunftspflichtig. 93

Wn-machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständ n oder nicht rechtzeitig erteilt. y vollständig

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steu erlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.' 9 ZU Steu ‘

Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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Verbandsgemeindeverwaltung Montaba

02602/126-0 02602/126 -150 info@montabauLde Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur Postfach 1262 56402 Montabaur www.vg-mon tabaur.de Öffnungszeiten der Verwaltung Montag bis Mittwoch.

Telefon Fax E-Mail: Adresse:

Postanschrift:

Homepage:

Donnerstag.

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Öffnungszeiten des Bürgerbüros g-,

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Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauun Zimmer 220 und 224

Montag bis Mittwoch.08.00 bisli

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Freitag.08.00 bis lj|

Zimmer 220, Telefon.02608

Zimmer 224, Telefon.026I

Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 21 (Rathaus Altbau 2. Stock)

Redaktionsschluss.montags li

Telefon.020

Fax.020

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Achtung!

Vorgezogener Redaktionsschluss für die] 18. Kalenderwoche (Feiertag 1. Mai) Der Feiertag „1. Mai“ macht es erforderlich, | den Redaktionsschluss für das Wochenblatt j der 18. Kalenderwoche vorzuverlegen. Alle Manuskripte, die in der 18. Kalenderwoche#! veröffentlicht werden sollen, müssen daherbil spätestens Freitag, 27. April 2007,12.00Uh| abgegeben sein.

Ferien unter Dach und Fach

Verbandsgemeinde Montabaur startet Ferienbetreuung für Grundschulkinder

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2007/2008 erweitert die Vt meinde Montabaur ihr Betreuungsangebot für Ganztagsschule schulen: Neben verlängerten Öffnungszeiten während der Stf dann auch eine ganztägige Betreuung während der Schuh® sein. Das Angebot richtet sich an Ganztagsschüler, deren besonderen Bedarf (z.B. Alleinerziehende) geltend machenKCrnsfa/i Rund zwölf Wochen Ferien pro Jahr gibt es für Schüler in -■ lagge dem stehen bei berufstätigen Eltern in der Regel fünf bis ^ »chatti Urlaub gegenüber. Wohin mit den Kindern in den Ferien?, so tltem i. häufig die Frage der Eltern. „Wir richten uns mit unserem jungen an Eltern, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben, • las Gf al einerziehend oder beide Elternteile berufstätig sind oder aiesucl E tem von Krankheit oder persönlichen Notlagen betroffen- mdEii Alfons Henkes, Fachbereichsleiter für Schulen bei der Vei^ Cönne de Montabaur. Neben dem besonderen Betreuungsbedan® !, on Be Setzung, dass die Kinder als Ganztagsschüler an einer de/ vnn zu tagsschulen in der Verbandsgemeinde angemeldet sind. „D*--sollen •

findet zentral in Montabaur in der Joseph-Kehrein-Schulesta'ie fmc

Der Verband sgemeinderat hat den ElternbeM; ® b ? r Kind und Woche festgelegt, zuzüglich Essensgeld. Die Elte^ iemisi Kinder wochenweise anmelden; die Anmeldung erfolgt über-