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Wochenblatt VG Montabaur

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Eitelborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 9.00 bis 12.30 Uhr

(Vormittagssprechstunde)

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. 02620/8610, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde @ eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn

für das Jahr 2007 vom 30.03.2007

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 27.03.2007 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme .auf 1.665.000,— €

in der Ausgabe.auf 1.665.000,— €

Vermögenshaushalt

in der Einnahme .auf 880.000,— €

in der Ausgabe .auf 880.000,— €

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.275.074,— €

2. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,— €

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).270 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).320 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege­bietes gehalten werden:

für den ersten Hund.49,— €

für den zweiten Hund.67,— €

für jeden weiteren Hund.73,— €

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haus­haltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 27.03.2007

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 2-20 Az. 029/901.10 Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.04.07 - 18.04.07 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Eitelborn, 30.03.2007

Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.) Blath, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

“Eitelborner für eine saubere Umwelt im Einsatz”

Wieder hat sich die Ortsgemeinde Eitelborn an der Aktion “Saub Umwelt” des Westerwaldkreises beteiligt. Mehr als 40 Helfer wär am Samstag in der Gemarkung Eitelborn unterwegs, um Unrat auf Wäg und Plätzen einzusammeln.

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Ein besonderes Kompliment spreche ich den Kindern und unserer Jugend, feuerwehr aus, die - wie alle Jahre - wieder in großer Zahl dabei waren Namens der Ortsgemeinde Eitelborn danke ich allen Helfern herzlich fj| ihr Mittun.

Damit verbinde ich einen herzlichen Appell an Sie alle, die Sie unsere p' schöne Natur auf auf Wanderungen u.a. genießen, keinen Unrat, Flaschen nd

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oder Ziqarettenschachteln wegzuwerfen.

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Es wäre schön, wenn, wie in diesem Jahr, immer weniger Müll in der Landi>rtsbürg< schaft und an Wegerändern aufzusammeln und zu entsorgen wäre, .

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Genießen Sie unsere schöne Natur und freuen Sie sich über eine sau bere Landschaft! Danke!

Öffentliche Bekanntmachung

Verleihung eines Wohnplatznamens in der Ortsgemeinde Eitelborn

Aufgrund des § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

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(GemODVO) sowie der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der n dieser

Gemeindeordnung (GemO-VV), alle in der derzeit gültigen Fassung sowie des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Eitelborn vom

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ca. 1 Ku itenbeitr:

10. März 2005, ergeht nach Anhörung des Vermessungs- und Kataster-I. Schnit

amtes Westerburg, Außenstelle Montabaur, folgende Entscheidung Dem Anwesen Ortsgemeinde Eitelborn,

Gemarkung Eitelborn,

Flur 1, Flurstück 2/1,

ca. 500 m südwestlich des Ortsrandes von Neuhäusel und unmittelbar östlich an der Bundesstraße 49 gelegene bisherige Wohnplatz “Baumschule” wird hiermit der neue Wohnplatzname “Am Stundenstein verliehen.

Montabaur, 23.03.2007 (Siegel) In Vertretung:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Kurt Schüler

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Abt. 2-20 - Az. 020-01

1. Kreisbeigeordneter ien wird

Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn

(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):

montags .von 15.00 bis 17.00 Uhr

mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

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TV Jahn Eitelborn Termine Seniorinnen-/Seniorenleichtathletik

Donnerstag, 5.4.07, 18.00 Uhr Bahntraining im Stadion bis 19.30 Uhr; Samstag, 7.4.07, Lockerer Waldlauf in der Augst nach kurzfristiger Abspra- i/ir bittei che in der Donnerstag-Übungsstunde; Dienstag, 10.4.07,18.00 UhrTreff- punkt: Stadionparkplatz, Tempodauerlauf in der Augst, Strecke wird indi- i D nrt1

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viduell festgelegt. Donnerstag, 12.4.07,18.00 Uhr Bahntraining im Stadi on bis 19.30 Uhr. Samstag, 14.4.04, Lockerer Waldlauf in der Augst nach kurzfristiger Absprache in der Donnerstag-Übungsstunde.

Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen.

Westerwaldverein Eitelborn e.V.

Wanderung im Buchfinkenland

Wanderung auf den Höhen von Horbach, Hübingen und Daubach. Ter­min: Sonntag, 15.04.2007, Treffpunkt 13.00 Uhr auf dem Parkplatz dei Augstschule. 3den Fl

Dauer der Wanderung ca. dreieinhalb Stunden; Wanderführer: Wernei Töpper, Tel. 1219. Gäste sind wie immer herzlich willkommen.

Stammtisch im Wanderheim Freitag, 06.04.2007, ab 19.30 Uhr.

Kirchenchor Cacilia Eitelborn

Liebe Sängerinnen und Sänger,

wir gestalten am Ostersonntag um 10.15 Uhr das Hochamt mit.

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