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Wochenblatt VG Montabaur

Nr. UW.

Öffentl. Bekanntmachungen

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

hier: erneute öffentliche Auslegung von Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.9.2005 auf Antrag der Ortsgemeinde Simmern den Beschluss gefasst, den Flächennut­zungsplan für Flächen in der Gemarkung Simmern zu ändern. Das Ver­fahren trägt die Bezeichnung „2. Änderung“. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.3.2007 über die in diesen Verfahrensstufen eingegangenen Anregungen im Rahmen der Abwägung entschieden und u.a. den Beschluss gefasst, nordöstlich der Siebenbornstraße statt einer Wohnbaufläche eine gemischte Baufläche auszuweisen.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Die Änderung der Ausweisung von einer Wohnbau- in eine gemischte Baufläche macht eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich, die der Verbandsgemeinderat am 22.3.2007 beschlossen hat.

Der Verbandsgemeinderat hat gleichzeitig den Beschluss gefasst, dass Stellungnahmen nur zum geänderten Teil, d.h. nur zur Ausweisung einer gemischten Baufläche nordöstlich der Siebenbornstraße, abgegeben wer­den können. Der Verbandsgemeinderat hat außerdem die Dauer der Aus­legung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.

Die Planunterlagen liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 16.4. - 30.4.2007 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zim­mer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, während der Dienst­stunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Ein­sichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist und nur zum geän­derten Teil „gemischte Baufläche nordöstlich der Siebenbornstraße“ aboe- geben werden. 1 a

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss­fassung durch den Verbandsgemeinderat unberücksichtigt bleiben Montabaur, 27.3.2007 Schaali B acge ms iste,

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