Wochenblatt VG Montabaur
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4 Friedhofshalle — Bauausgaben . 17 011_€
5 Zuführung zum Verwaltungshaushalt. 5 0 oö— €
q Zuführung an Rücklagen (Planabrundungsbetrag).. 951 _ €
Zur Finanzierung dieser Vorhaben sind nachfolgende Einnahmen als qesichert zu betrachten:
1. Erschließungsbeiträge..... .73.000,— €
2 Zuweisung des Landes für den Bau der Friedhofshalle.... 8 OOo'_€
3 Investitionsschlüsselzuweisungen .'. 5 229 — €
4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage."..."."56.771,— €
Im April stehen folgende Termine an:
21 .- 22 .: Geschicklichkeitsturnier in Neuhäusel, Jugendfeuerwehr 30.: Familientag, Western-Club
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Saubere Landschaft 2007
Wirtreffen uns, wie bereits mehrfach mitgeteilt, am Samstag, 31.03.2007 um 14 00 Uhr am Gemeindehaus. Arbeitshandschuhe bitte nicht vergessen.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Verunreinigung
Erneut wende ich mich an einige uneinsichtige Hundehalter.
Mittlerweile erledigen die „Lieblinge“ ihr großes Geschäft auf dem Kinderspielplatz. Dies kann nicht hingenommen werden. Unabhängig von der Verschmutzung stellen diese Hinterlassenschaften auch gesundheitliche Gefahren für die spielenden Kinder dar.
Ich appelliere an Ihre Vernunft und hoffe, dass Sie Ihr Verhalten ändern.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Pfarrei Nentershausen
Ostereier fix und fertig gekocht und gefärbt
In diesem Jahr bieten die Firmbewerber 2007 im Rahmen des durchzuführenden Sozialprojektes eine Ostereierfärbeaktion an. Die Jugendlichen färben am Mittwoch, 04.04.2007, im Jugendheim Ne Ostereier, die ab Gründonnerstag zum Preis von € 0,30 pro Stück verkauft werden. Der Erlös kommt dem Schulprojekt in unserer Partnergemeinde in Ruanda zugute. Wir bitten Sie herzlich, diese Aktion zu unterstützen. Bestellungen werden angenommen bis Montag, 02.04.2007, in Heilberscheid von Jennifer Kuczera, Tel. 83 23; in Nomborn von Sebastian Blömacher, Tel. 18 03 81; in Nentershausen von Elisa Frink, Tel. 9 10 13 u. Janin Arnold, Tel. 42 44. Die bestellten Ostereier werden ab Gründonnerstag von den Firmbewerbern direkt zu Ihnen nach Hause gebracht.
Kath. Erwachsenenbildung Bildungswerk Westerwald/Rhein-Lahn, Kirchengemeinde Nentershausen, Filialgemeinde: St. Kilian Nomborn Einladung zur Gesundheitsvorsorge speziell Bodyfitness für Frauen (Kurs 2)
Am Montag, 02.04.2007, beginnt der 2. Bodyfitness-Kurs für Frauen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge. Der Kurs finde wie bisher im Haus Numbume statt. Beginn: 18.30 Uhr.
Kosten: 25,— € pro Person (bei 8-11 Teilnehmer), 20,— € pro Person (bei 12 und mehr Teilnehmern)
Anmeldung bei Christel Bendel, Tel. 06485/736. Leitung des Kurses: Roswitha Henschel.
Die Veranstaltung umfasst 10 Treffen.
Obst- und Gartenbauverein
Fortsetzung der begonnenen Arbeitseinsätze
Da wegen der unangenehmen Witterungsverhältnisse die Arbeitseinsätze am letzten Wochenende ausgefallen sind, wollen wir an diesem Wochenende (Freitag, 30. und Samstag, 31.03.2007), die Arbeiten fortsetzen.
Im Interesse unseres Dorfes bitten unsere Mitglieder - auch Nichtmitglieder sind willkommen - um Mithilfe bei den weiteren Aktionen, die wir uns vorgenommen haben.
Wirtreffen uns am Freitag, um 14.00 Uhr und am Samstag, um 9.00 Uhr jeweils am Gemeindehaus (OGV Garage).
VFR Nomborn
Am Sonntag, 01.04.2007, spielt die Mannschaft des VFR bei der SG Otzingen. Anpfiff ist um 14.30 Uhr. Über eure Unterstützung, würden wir uns freuen.
ELBERTGEMEINDEN
SG Elbert / Welschneudorf informiert:
Saison 2006/2007 im Kreis WW/ Wied am 01.04.2007
Kreisklasse B - Süd WW/ Wied
SG Elbert / Welschn. I - SG Puderbach I114.30 Uhr in Niederelbert Kreisliga D - Südost WW/ Wied
SG Elbert / Welschn. II - TuS Niederahr I112.30 Uhr in Oberelbert
Nr. 13/2007
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de
Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum 56410 Montabaur, 21.03.2007 (DLR) Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße 32
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Holler
Az.: 81845 HA. 10.2
Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes
Der Nachtrag wurde aufgestellt,
a) zur Ergänzung und Änderung des textlichen Teiles des Flurbereini- gunsplanes,
b) zur Wahrung von Eigentumsänderungen im alten Bestand, sowie zur Übernahme von Veränderungen in den Abteilungen II und III im Grundbuch, die nach Aufstellung des Flurbereinigungsplanes vom Amtsgericht (Grundbuchamt) der Flurbereinigungsbehörde mitgeteilt wurden,
c) zur Vergabe des zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigten Landes,
d) zur Erfüllung von Anträgen einzelner Beteiligter.
I. Offenlage/Anhörungstermin
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Holler, Westerwaldkreis, haben wir gemäß §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), in der jeweils gültigen Fassung, den Termin zur Offenlage und Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes anberaumt.
Die Offenlage und der Anhörungstermin finden am Donnerstag, 19. April 2007 statt.
Der Nachtrag II wird zur Einsichtnahme für die Beteiligten von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler offen gelegt.
Bei dieser Offenlegung werden die im Nachtrag II festgesetzten Änderungen und Ergänzungen des Flurbereinigungsplanes erläutert, Auskünfte erteilt und auf Antrag einzelner Beteiligter werden diese in ihre neuen Grundstücke örtlich eingewiesen. Die Grenzanzeige ist dabei grundsätzlich auf die Punkte zu beschränken, die im Bodenordnungsverfahren mit Neuvermessung in die Örtlichkeit übertragen wurden.
Widersprüche hiergegen können während der Offenlegung jedoch noch nicht erhoben werden.
Anschließend findet um 11.00 Uhr, ebenfalls im Gemeindehaus (Alte Schule), Hauptstraße 5 in 56412 Holler der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan statt.
Hierzu werden die von diesem Nachtrag Betroffenen - soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - geladen. In diesem Termin wird der Nachtrag II zum Flurbereinigungsplan allgemein erläutert. Nach diesen Erläuterungen können sich die Beteiligten, die Widerspruch gegen den Nachtrag erheben wollen, in eine Widerspruchsliste eintragen.
II. Rechtsbehelfsbelehrung und Einzelverhandlung
Widersprüche gegen den Inhalt des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur, erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim DLR Westenwald-Osteifel eingegangen sein.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben oder einen erhobenen Widerspruch nicht ausdrücklich aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Mit den in diesem Nachtrag getroffenen Änderungen des Flurbereinigungsplanes werden alle Widersprüche der von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten als erledigt betrachtet, sofern diese nicht im Anhörungstermin (19.04.2007) oder innerhalb der zweiwöchigen Frist ausdrücklich (also bis spätestens 03.05.2007) aufrecht erhalten werden.
III. Hinweise
Alle von diesem Nachtrag Betroffenen erhalten einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Flurbereinigungsplan zugestellt. Es wird gebeten, diesen Auszug zu den Terminen mitzubringen. Miteigentümer erhal-

